Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
Corona:
Sonstiges:
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Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg zu folgenden Themen:
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In der Zeit vom 28.02. bis 07.03.2021 plant der Skilex Deutschland e.V. in Berchtesgaden – Schönau – Königssee den 48. Internationalen Skilex Congress. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem
Ob die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie durchgeführt werden kann, ist allerdings ungewiss. Sollte sie auf das Jahr 2022 verlegt werden, wird im März 2021 zumindest ein kurzes Treffen im kleinen Kreis stattfinden.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat ein neues Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Geschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7 und 9, erstellt. Dazu gehören in erster Linie die Verpflichtung für alle Besucher, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen zu wahren, sich die Hände zu desinfizieren und eine Selbstauskunft zur Nachvollziehung von Infektionsketten zu erteilen.
Das Konzept steht nachfolgend zum Download bereit und kann auch auf der kammereigenen Internetseite unter https://www.rakba.de/ abgerufen werden.
Um dringende Beachtung und Verständnis für die beschlossenen Maßnahmen wird gebeten!
Das Oberlandesgericht Bamberg hat das Formular zur Corona-Selbstauskunft aktualisiert. Im Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen war es erforderlich, das Formblatt wieder um eine an die aktuellen Erkenntnisse zu typischen COVID-19 Symptomen angepasste Gesundheitsfrage zu ergänzen. Die neue Version vom 16.10.2020 finden Sie nachstehend
sowie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/corona-krise/gerichte-und-justizbehoerden-im-bezirk-der-rak-bamberg/?&rex_version=1. Dort können Sie zudem die jeweiligen Formulare der anderen Gerichte im OLG- bzw. Kammerbezirk abrufen.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Bayerische Staatsregierung die sog. „Corona-Ampel“ beschlossen, die in §§ 24 bis 26 der
geregelt ist. Sie sieht besondere Maßnahmen vor, sobald die sog. 7-Tages-Inzidenz einen bestimmten Grenzwert (35 – 50 – 100) übersteigt. Dabei handelt es sich vor allem um
Nähere Einzelheiten zur Corona-Ampel finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Eine werktäglich aktualisierte Übersicht der Fallzahlen von Coronavirusinfektionen in Bayern ist unter
veröffentlicht.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre zweite Corona-Umfrage ausgewertet. Das Gesamtergebnis sowie eine Bewertung finden Sie unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/corona-umfrage/; die Auswertung für Bayern können Sie nachfolgend herunterladen.
Die BRAK hat die Ergebnisse zum Anlass genommen, die Forderungen aus dem Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates mit Nachdruck zu wiederholen. Die zugehörige Presseerklärung steht unter https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2020/presseerklaerung-20-2020/ bereit.
Zu den Umfrageergebnissen hat die BRAK vor wenigen Tagen eine neue Podcast-Folge veröffentlicht, die Sie unter https://www.brak.de/service/podcast/ anhören können. Unter dem Titel „Schwarz auf weiß – Ergebnisse der Corona-Umfrage“ spricht Geschäftsführerin Stephanie Beyrich mit Jan Helge Kestel, Präsident der RAK Thüringen und Mitglied im Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit der BRAK, über die Auswirkungen der Pandemie auf die Anwaltschaft – ganz persönlich und auch generell.
Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung auch für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 festgelegt.
Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1b) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt sie im ersten Jahr einer Berufsausbildung, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2021 begonnen wird, 550,00 €. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 649,00 € bzw. 743,00 € an (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BBiG). Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten (Ausbildungsverhältnisse, die schon vor dem 01.01.2021 bestanden, sind davon nicht betroffen!).
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.
Mit Wirkung zum 16.10.2020 wurde der bisherige Direktor des Amtsgerichts Schweinfurt Thomas Olbermann zum neuen Direktor des Amtsgerichts Bamberg ernannt. Er ist damit Nachfolger von Gudrun Göller, die mit Ablauf des 31.08.2020 in den Ruhestand trat.
Thomas Olbermann, 61 Jahre alt, begann seine juristische Karriere im April 1991 als Staatsanwalt in Hof. Nach Stationen als Richter am Landgericht Hof (seit Juli 1994) und Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Hof (seit Juli 2003) wechselte er im Februar 2007 als Richter zum Oberlandesgericht Bamberg. Dem Amtsgericht Schweinfurt stand er seit 01.11.2013 vor.
Bitte beachten Sie folgende Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsinstitut:
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) am Dienstag, 08.12.2020, eine Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) anbietet. Sie findet von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt/Main) statt.
Referenten sind Frank Klein, Geschäftsführer der RAK Schleswig-Holstein, und Andreas Kühnelt, Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
die auch ein Anmeldeformular enthält.
Ab 16.11.2020 wird die elektronische Verfahrensakte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht pilotiert. Ab dann werden neu eingehende Verfahren in allen Kammern elektronisch geführt. Nähere Einzelheiten und Vorgaben entnehmen Sie bitte dem
Die Bundesrechtsanwaltskammer und das Institut für Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover organisieren am 13.11.2020 zum dritten Mal die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“, diesmal als Online-Veranstaltung. Sie untersucht die Rolle von Anwaltschaft und Legal Tech-Anbietern und blickt dabei bewusst auch hinter und neben die üblichen Diskussionslinien.
Begleitend findet auch in diesem Jahr ein Posterwettbewerb statt, bei dem Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre Arbeiten zum anwaltlichen Berufsrecht präsentieren.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Anmeldungen sind per E-Mail unter lg.zpr@jura.uni-hannover.de bis 11.11.2020 möglich.
Das Forum Vergabe e.V. bietet am 24.11.2020 in Berlin eine Hybrid-Fortbildungsveranstaltung zum Vergaberecht 2020 an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Das Forschungsinstitut für Anwaltsrecht der Humboldt Universität zu Berlin organisiert am Donnerstag, 26.11.2020, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eine Herbsttagung in Form einer Video-Konferenz zum Thema „Neues Berufsrecht für Insolvenzverwalter – Eigene Kammer oder fremde Kammer?“. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie Bitte der
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine DAC-6 Handlungshinweise erneut aktualisiert (die letzte Anpassung erfolgte im August 2020). Die Fassung von September 2020 steht nachfolgend zum Download bereit.
Lesen Sie bitte den Aufsatz von Rechtsanwalt und Notar a.D. Kay-Thomas Pohl zur Situation von Rechtsanwälten nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg zu folgenden Themen:
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Im Newsletter von Juli 2020 wurde bereits auf den neuen Termin der diesjährigen Kammerversammlung am Freitag, 13.11.2020, 10:00 Uhr, hingewiesen. Die Einladung war zwischenzeitlich im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von September 2020 enthalten, das am 28.09.2020 per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde. Veranstaltungsort ist das WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59. Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie unter https://www.google.de/maps/place/WLW.
Um eine den geltenden Corona-Vorgaben entsprechende Veranstaltung durchführen zu können, wird um Anmeldung bis spätestens 06.11.2020 gebeten. Dies kann formlos geschehen, beispielsweise per beA, E-Mail (info@rakba.de) oder Telefax (0951/203503), aber auch postalisch oder telefonisch (0951/986200). Bitte beachten Sie, dass zur Erfüllung der Corona-Bestimmungen die Erfassung wenigstens folgender Daten erforderlich ist:
Das Schutz- und Hygienekonzept der Mitgliederversammlung wird zu gegebener Zeit auf der Internetseite der RAK Bamberg und im Newsletter veröffentlicht. Bitte denken Sie schon jetzt an die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Teilnehmern und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Das für Freitag, 06.11.2020, und Samstag, 07.11.2020, geplante Tschechisch-Slowakisch-Deutsche Anwaltsforum in Prag ist abgesagt. Die beteiligten Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer sahen sich zu diesem Schritt gezwungen, nachdem das deutsche Auswärtige Amt die tschechische Hauptstadt Anfang September zum Corona-Risikogebiet erklärt hatte (mittlerweile gilt dies für ganz Tschechien). Wir bitten alle Interessenten um Verständnis für diese Maßnahme.
Das Anwaltsforum in Prag soll, sofern die Corona-Situation dies zulässt, im Jahre 2021 nachgeholt werden. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Bitte beachten Sie hierzu die Ankündigungen in unseren Publikationsorganen, insbesondere auf der Kammerhomepage, im Mitteilungsblatt und in diesem Newsletter.
Schon zum 01.01.2020 sind auf Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vom 12.12.2019 zahlreiche Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft getreten, das am 04.05.2020 neu bekannt gemacht wurde. Dadurch war auch eine Überarbeitung der Prüfungsordnung der Rechtsanwaltsfachangestellten erforderlich, welche die Rechtsanwaltskammer Bamberg zuletzt am 14.09.2016 erlassen hatte. Die geänderte Prüfungsordnung wurde am 03.07.2020 vom Berufsbildungsausschuss der Kammer beschlossen; am 10.07.2020 folgte der Erlass durch den Kammervorstand, am 24.08.2020 die Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Die Prüfungsordnung wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg von September 2020 veröffentlicht und ist am 29.09.2020 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, für welche das Berufsbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019 gilt. Für alle übrigen Ausbildungsverhältnisse findet die Prüfungsordnung vom 14.09.2016 weiterhin Anwendung.