Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen
Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2022
Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) eingerichtet
Corona – Vorzeitiges Aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023
Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web
Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem (privaten) Baurecht am 24.03.2023
Studienmesse Bamberg am 04.03.2023
Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2023
Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 04.02. und 21.03.2023
Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltungen des RENO Würzburg e.V. am 16.03.2023
Juristenball am 13.05.2023 in Nürnberg
Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2023“
Prozesskostenhilfebekanntmachung 2023
Nach Mitteilung der Bundessteuerberaterkammer ist am 01.01.2023 die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an den Start gegangen. Es wird verpflichtend für jedes eingetragene Kammermitglied sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet und entspricht als sicherer Übermittlungsweg der Steuerberater dem beA für Rechtsanwälte.
Seit Inbetriebnahme ist auch die Kommunikation zwischen beA und beSt möglich; die Bundesrechtsanwaltskammer hat die entsprechenden Einstellungen vorgenommen. Allerdings sind noch nicht alle Steuerberaterinnen und Steuerberater registriert, sodass noch nicht alle über ihr beSt erreichbar sind. Diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater adressieren möchten, können in der Adresssuche im beA den Namen der Steuerberaterin oder des Steuerberaters eingeben. Sollte die Registrierung bereits erfolgt sein, wird das entsprechende Postfach angezeigt. Dass es sich um ein beSt handelt, ist an der EGVP-Rolle „egvp_best“ oder an der SAFE-ID, die mit „DE.BStBK“ beginnt, zu erkennen.
Die Bundesregierung hat am 25.01.2023 das vorzeitige Aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023 beschlossen. Arbeitgeber und Beschäftigte können dann eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Ursprünglich war vorgesehen, dass die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 26.09.2022 bis 07.04.2023 gelten soll. Ziel war es, die Infektionszahlen in den kalten Monaten beherrschbar zu halten und insbesondere Belastungen der Wirtschaft und des Gesundheitssystems zu reduzieren.
In ihren Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 2/2023 vom 25.01.2023) hat die Bundesrechtsanwaltskammer daran erinnert, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren müssen. Dies gilt unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG).
Alle Kolleginnen und Kollegen sollten sich zudem schon im Vorfeld mit Ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Meldepflicht nach §§ 43 ff. GwG befassen, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können. Im Meldeportal und auf der Website der FIU finden sich Publikationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die als Hilfestellung dienen können. Mit einer Registrierung signalisiert man der Aufsichtsbehörde im Falle einer Kontrolle, dass man sich als Verpflichteter bereits mit den Meldepflichten auseinandergesetzt hat.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Newsletter der RAK Bamberg (Ausgabe Juni 2021).
Am Freitag, 24.03.2023, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Update: OLG-Rechtsprechung zum privaten Baurecht“ an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referent ist Ulrich Schröder, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er wird einen Überblick über die aktuelle Entwicklung des privaten Baurechts in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geben.
Die Einladung mit der Möglichkeit der Anmeldung wird in Kürze per beA an alle Kammermitglieder versandt.
Am Samstag, 04.03.2023, findet in der Konzert- und Kogresshalle von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Studienmesse Bamberg 2023 statt. Auch in diesem jahr wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg mit einem Messestand vertreten sein und sowohl den Anwaltsberuf als auch den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vorstellen.
Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende und Praktikumsplätze) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.
Nähere Informationen zur Messe finden Sie unter https://www.studienmesse-bamberg.de/.
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Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens auch in diesem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden, anbietet. Die genauen Termine (der erste Kurs fand bereits am 28.01.2023 statt) entnehmen Sie bitte der Ausschreibung (mit Anmeldeformular).
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Es wird daran erinnert, dass der RENO Franken e.V. am Samstag, 04.02.2023, eine Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Kostenrecht anbietet. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt. Referent ist Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach aus Neuwied. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Einladung.
Seminarausschreibung RVG Praxisprobleme 04.02.2023
Ein weiteres Online-Seminar mit dem Titel „Gute Mandantenbetreuung durch eine professionelle Außendarstellung der Kanzlei sowie ein gelebtes Beschwerdemanagement“ folgt am Dienstag, 21.03.2023, von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Referentin ist Ronja Tietje, selbstständige Dozentin im Bereich Kanzleimanagement aus Bremen. Nähere Einzelheiten finden Sie in der Ausschreibung. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.03.2023.
Seminarausschreibung Mandantenbetreuung 21.03.2023
Der RENO Würzburg e.V. bietet am Donnerstag, 16.03.2023, zwei Fortbildungsveranstaltungen zur Zwangsvollstreckung und zum anwaltlichen Kostenrecht an. Sie finden jeweils im Burkardushaus, Tagungszentrum am Dom, in Würzburg, Am Bruderhof 1, statt.
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen.
Am Samstag, 13.05.2023, laden die Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, der Landesnotarkammer Bayern, der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und der Steuerberaterkammer Nürnberg zum diesjährigen Juristenball ein. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Kartenbestellung entnehmen Sie bitte dem Programm.
Im Newsletter von November 2022 wurde bereits auf die Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung hingewiesen, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen durchführt und bei der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um ihre Einschätzung der neuen Regelungen auf Grundlage ihrer Erfahrungen gebeten werden.
Mittlerweile wurde die Frist zur Teilnahme an der Online-Befragung bis 28.02.2023 verlängert. Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Reisekosten eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Reiskostenabrechnung auswärtiger Anwälte so effizient wie möglich zu gestalten und der Kanzlei eine aufwändige und nicht selten undurchführbare Recherche zu ersparen, listet die – gratis erhältliche – Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2023“ sämtliche deutschen Gerichte und den jeweils am weitesten entfernten Ort sowie die daraus resultierenden Fahrtkosten auf.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des ffi-Verlags. Die Fachinfo-Tabelle steht hier zum Download bereit: Gerichtsbezirke_2023
Die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2023 vom 22.12.2022 sieht seit 01.01.2023 folgende Beträge vor, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind:
- für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen: 251,00 €
- für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner: 552,00 €
- für unterhaltsberechtigte Erwachsene: 442,00 €
- für unterhaltsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 462,00 €
- für unterhaltsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 383,00 €
- für unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 350,00 €
Höhere Freibeträge wurden für die Stadt und den Landkreis München sowie für die Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg festgelegt.