Nach den „Irritationen“ der letzten Tage, insbesondere betreffend die Corona-gerechte Ausgestaltung des Osterwochenendes einschließlich der Frage, ob Gründonnerstag und Karsamstag zu sog. „Ruhetagen“ erklärt werden sollen, wurde die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung ab 29.03.2021 geändert. Die neue Fassung steht nachfolgend zum Download bereit.
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.03.2021 i. d. F. d. Änderungsverordnung vom 25.03.2021Herunterladen
Sie sieht eine Verlängerung des Lockdowns bis 18.04.2021 und einige Modifikationen vor.