Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und beA-Softwarezertifikate

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden

Geldwäscheprävention – Online-Fortbildung der RAK Bamberg am 09.10.2023

Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammer – Zufallsauswahl und Verpflichteteneigenschaft

Geldwäsche – Barzahlungsverbot und verschärfte Prüfpflichten bei Immobilientransaktionen

Speyerer Forum zum Jagd-, Forst- und Waffenrecht am 25.10. und 26.10.2023

Cyberangriff auf das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer

Corona-Überbrückungshilfen: Frist für Schlussabrechnung endet am 31.10.2023

Studie zur Motivation, den Einstellungen und Erwartungen von Rechtsanwaltsfachangestellten – Ergebnisse

Berufsbildungsbericht 2023 – Datenreport

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2023

Umfrage des Instituts Freier Berufe NRW zur digitalen Transformation und Fachkräftesicherung

Warnmeldung des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) wg. Betrugsversuchs

Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und beA-Softwarezertifikate

Die Bundesnotarkammer hat mit dem Austausch der beA-Mitarbeiterkarten, die im September 2023 ihre Gültigkeit verlieren, begonnen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter 2/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer und dem BRAK-Magazin Ausgabe 4/2023 (dort Seiten 10 und 11).

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen Nichts unternehmen, um den – kostenfreien – Kartentausch anzustoßen. Die Zertifizierungsstelle der BNotK wird sich unaufgefordert mit allen Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterkarten bestellt haben, in Verbindung setzen. Die neuen Mitarbeiterkarten müssen unmittelbar nach Erhalt im Benutzerprofil hinterlegt und berechtigt werden. Dies sollte unbedingt vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Karten geschehen, damit die neuen Karten unmittelbar nutzbar sind.

Weitere Informationen zum Austausch der beA-Mitrarbeiterkarten finden Sie auf den Internetseiten der Zertifizierungsstelle und des beA-Anwendersupports.

Auch die beA-Softwarezertifikate verlieren ab Dezember 2023 sukzessive ihre Gültigkeit und müssen getauscht werden. Für diese wird die Zertifizierungsstelle ebenfalls rechtzeitig eine Möglichkeit der Erneuerung bereitstellen und darüber auf ihrer Webseite berichten.

fDieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden

Das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum, das am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden stattfinden wird, wurde im Newsletter von Juli 2023 bereits angekündigt. Zwischenzeitlich hat die Rechtsanwaltskammer Sachsen nähere Einzelheiten bekannt gegeben, die allen Kammermitgliedern am 29.08.2023 durch Übersendung des

Einladungsschreibens

per beA mitgeteilt wurden. Das

(vorläufige) Programm

enthält auch eine Anmeldeformular. Bitte beachten Sie die am 05.10.2023 ablaufende Anmeldefrist.

Geldwäscheprävention – Online-Fortbildung der RAK Bamberg am 09.10.2023

Am Montag, 09.10.2023, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Online-Fortbildung zur Geldwäscheprävention an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Einladung,

die vor wenigen Tagen bereits per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde und auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 23.09.2023.

Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammer – Zufallsauswahl und Verpflichteteneigenschaft

Das Verwaltungsgericht Augsburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben wegweisende Entscheidungen zur Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammern getroffen, die nachfolgend zum Download zur Verfügung stehen.

Gegenstand der Verfahren waren die Zufallsauswahl im Rahmen der Erhebung der Verpflichteteneigenschaft und die Frage, ob angestellte Rechtsanwälte Verpflichtete i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr.10 GwG sein können.

Sowohl das Verwaltungsgericht als auch der BayVGH sahen keine Anhaltspunkte dafür, dass angestellte Rechtsanwälte vom Adressatenkreis des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG nicht umfasst seien. Auch die Prüfauswahl durch die Rechtsanwaltskammer begegne keinen Bedenken; insbesondere sei der zweistufige Prüfaufbau mit zufallsbasierter Erhebung der Verpflichteten und sodann zufallsbasierter Prüfauswahl nicht zu beanstanden.

Geldwäsche – Barzahlungsverbot und verschärfte Prüfpflichten bei Immobilientransaktionen

Seit 01.04.2023 sieht § 16a GwG beim Erwerb von Immoblien ein Barzahlungsverbot vor. Die beteiligten Personen (zur Definition siehe § 2 Nr. 2 GwGMeldV-Immobilien) haben gegenüber dem Notar, der den Antrag auf Eintragung des Erwerbers als Eigentümer beim Grundbuchamt einreichen sollen, nachzuweisen, dass die Gegenleistung mit anderen Mitteln als Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen erbracht wurde. Als Nachweis sind insb. Zahlungsbestätigungen von auf Veräußerer- oder Erwerberseite an der Transaktion beteiligten Kreditinstituten geeignet.

Weitere Informationen hierzu und zu den Änderungen im Transparenzregister entnehmen Sie bitte dem BRAK-Magazin 04/2023 (dort Seiten 16 und 17). Rechtsanwälte müssen künftig bei Immobiliengeschäften noch stärker auf die zusätzlichen Pflichten bei der GwG-Prüfung achten und auch, ob ggf. eine Verdachtsmeldung bei der FIU gem. § 43 Abs. 6 GwG i. V. m. der GwGMeldV-Immobilien oder ab 01.01.2026 eine Unstimmigkeitsmeldung gem. § 23b GwG bei der registerführenden Stelle (Bundesanzeiger Verlag) abzugeben ist.

 

Speyerer Forum zum Jagd-, Forst- und Waffenrecht am 25.10. und 26.10.2023

Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer veranstaltet am 25.10. und 26.10.2023 unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. David Roth-Isigkeit das Speyerer Forum zum Jagd-, Forst- und Waffenrecht. Es werden aktuelle und relevante rechtliche Fragestellungen und Probleme des Jagd-, Forst- und Waffenrechts in Fachvorträgen vorgestellt, analysiert und deren praktische Auswirkungen aufgezeigt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer sowie den folgenden Links:

Cyberangriff auf das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer

Das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer ist Opfer eines kriminellen Cyberangriffs geworden, infolgedessen es zu einem Ausfall der IT-Systeme kam. Es handelt sich um eine Ransomware-Attacke auf einen am Brüsseler Standort betriebenen Server, die am 02.08.2023 entdeckt wurde.

Nähere Einzelheiten finden Sie hier. Die BRAK bittet um erhöhte Aufmerksamkeit bei verdächtigen E-Mails und insbesondere solchen, die das Brüsseler Büro als vermeintlichen Absender ausweisen und/oder in denen zu ungewöhnlichen Handlungen wie z. B. Überweisungen an geänderte Kontoverbindungen aufgefordert wird. Das gilt auch dann, wenn dabei womöglich an tatsächliche frühere E-Mail-Korrespondenz angeknüpft wird. Zudem sollten Sie nicht auf verdächtige E-Mails antworten und Anlagen und Links auf keinen Fall öffnen.

Ein Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist aufgrund der vollständig getrennten System- und Betriebsstrukturen ausgeschlossen. Gleiches gilt für das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie für Korrespondenzen mit der BRAK in Berlin.

Corona-Überbrückungshilfen: Frist für Schlussabrechnung endet am 31.10.2023

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als prüfende Dritte für Mandanten Corona-Überbrückungshilfen beantragt haben, müssen bis 31.10.2023 ihre Schlussabrechnungen einreichen (die ursprünglich bis 31.08.2023 gesetzte Frist wurde um zwei Monate verlängert).Hierzu muss das Schlussabrechnungsportal des Bundes genutzt werden. Eine Anmeldung ist nur noch mit Benutzername und Passwort möglich (nicht mehr mit Hilfe der beA-Karte); für die betreffenden Mandate muss ein sog. Organisationsprofil angelegt werden. In Einzelfällen kann eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis 31.03.2024 erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesrechtsanwaltskammer.

Studie zur Motivation, den Einstellungen und Erwartungen von Rechtsanwaltsfachangestellten – Ergebnisse

Im Newsletter von April 2023 wurde auf die Studie der Karriere-Plattform Legal Support zur Motivation, den Einstellungen und Erwartungen von Rechtsanwaltsfachangestellten hingewiesen. Nunmehr liegen die Ergebnisse der

Marktstudie zum nicht-juristischen Personal in Deutschland

vor. Zusammengefasst bleibt Folgendes festzuhalten:

  • Angemessene Vergütungsstrukturen und klare Gehaltskommunikation sind besonders wichtig
  • Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice sind die Schlüsselelemente zur Steigerung von Motivation und Mobilitätsbereitschaft
  • Wertschätzende Kommunikation und Feedback-Kultur sind wichtige Bausteine, um eine attraktive Arbeitsumgebung für die Talente zu gestalten

Weitere Informationen finden Sie auf der Legal Support-Homepage unter www.legalsupport.de.

Berufsbildungsbericht 2023 – Datenreport

Über den Berufsbildungsbericht 2023 wurde im Newsletter April 2023 bereits informiert. Nunmehr liegt auch der dazugehörige Datenreport vor, der auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bibb_datenreport_2023.pdf veröffentlich ist.

Die Analyse zum Ausbildungsmarkt und die Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2022 finden Sie im Kapitel A1.

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2023

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Sommer 2023 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Grafiken finden Sie unter https://www.freie-berufe.de/freie-berufe/fakten/.

Umfrage des Instituts Freier Berufe NRW zur digitalen Transformation und Fachkräftesicherung

Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen im Zuge der digitalen Transformation. Für die Forschung des Instituts sind die Erfahrungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen sowie die Sicht der Kanzleimitarbeiter eine wichtige Erkenntnisquelle.

Zur Umfrage des IFB NRW gelangen Sie über folgenden Link: https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2, den Sie gerne auch an Ihre Mitarbeiter weiterleiten können. Der Fragebogen nimmt je nach beruflicher Position ca. 5 bis 10 Minuten in Anspruch.

Das IFB NRW ist eine unabhängige Forschungseinrichtung in der Trägerschaft des Verbandes Feier Berufe im Lande NRW. Das Forschungsprojekt wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Weitere Informationen zur Tätigkeit des IFB NRW finden Sie unter www.ifb-nrw.de.

Für Rückfragen steht Ihnen das IFB-Team über die E-Mail-Adresse umfrage@ifb-nrw.de zur Verfügung.