Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte (Abschlussbericht)

Das IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz hat mit

darauf hingewiesen, dass die Einführung des elektronischen Versandes von Nachrichten seit 29.03.2021 bei allen bayerischen Gerichten in den Abteilungen für Zivil-, Familien- und Strafsachen, den Abteilungen für Mobiliar- und Immobiliarvollstreckungssachen sowie am Insolvenz-, Betreuungs- und Nachlassgericht flächendeckend erfolgt ist. In diesen Bereichen sind damit alle Gerichte in der Lage, elektronische Nachrichten zu versenden.

Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit der Anwaltschaft ohne weitere Nachfrage elektronisch geführt wird und auch Zustellungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach erfolgen – bei Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB). Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden daher erneut an ihre passive Nutzungspflicht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO erinnert.

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