Benennung von Dateianhängen bei Übersendung von beA-Nachrichten

Die Verwendung bestimmter Zeichen in Dateinamen hat in der Vergangenheit regelmäßig dazu geführt, dass die per beA übersandten Nachrichten von der Justiz nicht weiterverarbeitet werden konnten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zur Vermeidung weiterer Probleme für aller beA-Nutzerinnen und -Nutzer in der neuen Version deshalb die Prüfung vorgesehen, ob die gewählten Dateinamen den Anforderungen der Justiz entsprechen.

Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den

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