RAK Bamberg sucht Mitarbeiter/in für Geschäftsstelle

Abschaltung des Telefaxanschlusses in der Kammergeschäftsstelle zum 01.07.2023

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung vom 06.04.2023

22. Ausbildungsmesse am 08.07.2023 in Bamberg

Zur Erinnerung: 5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 in München

Veranstaltungen des Centrums für Europarecht an der Universität Passau

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2023

Neuer Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer

Petition zur Energiepreispauschale

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

RAK Bamberg sucht Mitarbeiter/in für Geschäftsstelle

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sucht für ihre Geschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7, zum 01.06.2023 (auch späterer Beginn möglich) in Vollzeit oder Teilzeit eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d), vorzugsweise mit Kenntnissen in DATEV-Programmen (auch Wiedereinsteiger/in). Eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist hilfreich, aber nicht zwingend.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte per Post an die Kammergeschäftsstelle oder per E-Mail an riegler@rakba.de.

Abschaltung des Telefaxanschlusses in der Kammergeschäftsstelle zum 01.07.2023

Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden darauf hingewiesen, dass der Telefaxanschluss der Kammergeschäftsstelle (0951/203503) zum 01.07.2023 abgeschaltet wird. Ab diesem Zeitpunkt können keine Faxnachrichten mehr an die Kammer geschickt werden. Ebenso ist die Versendung aus der Geschäftsstelle nicht mehr möglich.

Bitte führen Sie die Kommunikation mit der Geschäftsstelle dann nur noch auf folgenden Wegen:

  • telefonisch
  • per E-Mail
  • per beA
  • per Briefpost

Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Verständnis für diese Maßnahme gebeten.

 

 

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Am 08.05.2023 fand in Berlin die fünfte und letzte Sitzung der 7. Satzungsversammlung statt – ab 01.07.2023 beginnt die Amtsperiode der 8. Satzungsversammlung. Die gefassten Beschlüsse finden Sie hier:

Beschlüsse_der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Ergänzt wurden §§ 4 Abs. 2 und 15 Abs. 5 FAO für den Fall, dass die jährliche Fortbildung nicht vollständig nachgewiesen wird. Hintergrund ist u. a. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Fortbildungsstunden nur im laufenden Kalenderjahr absolviert und nicht im Folgejahr nachgeholt werden können.

Zudem wurde ein neuer § 31 BORA beschlossen, der sicherstellen soll, dass in Berufsausübungsgesellschaften, die selbst Träger von Berufspflichten sind, Maßnahmen getroffen werden, um die Einhaltung des Berufsrechts zu gewährleisten.

Die Beschlüsse müssen noch vom Bundesministerium der Justiz geprüft und genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung vom 06.04.2023

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat auf die

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung

vom 06.04.2023 hingewiesen. Sie wurde am 26.04.2023 im BayMBl. Nr. 196 veröffentlicht und beinhaltet Anpassungen insbesondere beim neuen Berufsfeld 8 (Informationstechnologierecht und Legal Tech) sowie bei der Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg.

22. Ausbildungsmesse am 08.07.2023 in Bamberg

Am Samstag, 08.07.2023, findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA die 22. Ausbildungsmesse:BA statt. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein und vom RENO Franken e.V., mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.

Nähere Informationen können Sie den Internetseiten des Veranstalters entnehmen.

Zur Erinnerung: 5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 in München

An den 5. Bayerischen Mediationstag, der – auch in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg – am Montag, 19.06.2023, ab 13:00 Uhr, stattfindet, wird nochmals erinnert. Die Anmeldefrist wurde bis 05.06.2023 verlängert. Das Programm entnehmen Sie bitte dem

Flyer

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BayStMJ unter https://www.justiz.bayern.de/ministerium/veranstaltungen/Mediationstag/.

Veranstaltungen des Centrums für Europarecht an der Universität Passau

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) weist auf folgende Veranstaltungen hin:

Sommeruniversität vom 31.07. bis 02.08.2023

zum Thema „Aktuelle Fragen des EU-Wirtschaftsrechts: EU-Sanktionsrecht, EU-Digitalisierungsrecht und EU-Nachhaltigkeitsrecht“. Nähere Informationen unter https://www.cep.uni-passau.de/veranstaltungen-praxis/aktuelle-kurse/cep-sommeruniversitaet-317-282023.

Intensivkurs EU-Digitalisierungsrecht am 08.09.2023

Er richtet sich an Unternehmer und Wirtschaftsvertreter, Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, Behörden, Berater und sonstige Interessierte, die direkt oder indirekt mit dem EU-Digitalisierungsrecht befasst sind. Nähere Informationen unter https://www.cep.uni-passau.de/veranstaltungen-praxis/aktuelle-kurse/digitalisierungsrecht-2142023.

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2023

Nach der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 sind bei der Pfändung von Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO ab 01.07.2023 folgende Beträge unpfändbar:

  • § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO: monatlich 1.402,28 € (bisher 1.330,16 €)
  • § 850c Abs. 2 S. 1 ZPO: monatlich 527,76 € (bisher 500,62 €)
  • § 850c Abs. 2 S. 2 ZPO: monatlich 294,02 € (bisher 278,90 €)
  • § 850c Abs. 3 S. 3 ZPO: monatlich 4.298,81 € (bisher 4.077,74 €)

Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.

Petition zur Energiepreispauschale

Nach Mitteilung des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V. (VFB) wurde beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht mit der Forderung, dass auch Rentnerinnen und Rentner von berufsständischen Versorgungswerken die Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 € erhalten sollen. Die Begründung und die Möglichkeit zur Mitzeichnung der Petition finden Sie unter folgendem Link:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_01/_19/Petition_144928.nc.html.