Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2023 entnehmen Sie bitte der
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die ersten Ergebnisse der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2022 präsentiert. Die einschlägigen Tabellen und Regionalkarten (Stand der Daten 07.12.2022) sowie die Ausbildungsmarktanalyse 2022 finden Sie unter https://www.bibb.de/de/167595.php. Das Tabellenangebot wird in den nächsten Wochen komplettiert.
Wie in den Vorjahren fließen die Ergebnisse der Erhebung und die Analysen des BiBB in die Bildungsberichterstattung ein (Berufsbildungsbericht 2023 und Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023). Beide Veröffentlichungen erscheinen im Frühsommer 2023.
1. In Umsetzung der am 01.01.2023 in Kraft tretenden Änderung von §§ 5b und 5d Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) wird es Rechtsreferendaren im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines laut ärztlichen Gutachtens pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten ermöglicht, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit abzuleisten.
2. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung für das Recht und die Arbeitswelt der Juristen wird für das Pflichtwahlpraktikum im Vorbereitungsdienst und für die Zweite Juristische Staatsprüfung das neue Berufsfeld „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ (Berufsfeld 8) eingeführt.
Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung auch für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 festgelegt.
Nach § 17 Abs. 2 BBiG beträgt sie im ersten Jahr einer Berufsausbildung, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 begonnen wird, 585,00 €. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 690,00 € bzw. 790,00 € an. Die Sätze für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn zwischen 01.01. und 31.12.2023 sehen wie folgt aus:
im 1. Ausbildungsjahr 620,00 €
im 2. Ausbildungsjahr 732,00 €
im 3. Ausbildungsjahr 837,00 €
Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.
Mit dem „Projekt zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA) soll verhindert werden, dass künftige Fachkräfte ihre Berufsausbildung abbrechen. Das Mentoringprogramm sieht vor, dass erfahrene ehemalige Berufsträger Auszubildende unterstützen, bei denen ein Abbruch der Ausbildung im Raum steht, etwa indem sie beim Erlernen der Fachtheorie helfen oder soziale Kompetenzen fördern.
Das Projekt wird vom Senior Experten Service in enger Partnerschaft mit dem Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziell gefördert. Über 7.000 Senior Experten, auch aus den Freien Berufen, engagieren sich bereits ehrenamtlich in dem Projekt.
Die Ausbildungsbegleiter werden auf Anregung der Ausbildungsberater der regionalen Kammern tätig. Die Kammern bleiben somit erste Anlaufstelle für Azubis, Arbeitgeber und Berufsschulen. Die Unterstützung durch die Senior Experten ist sowohl für die Azubis als auch für die Ausbildungspraxis oder -kanzlei kostenfrei. Sie ist zunächst auf ein Jahr begrenzt, kann aber bis zum Ende der Ausbildung verlängert werden.
Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2023 wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung (§ 14 Abs. 2 PO):
Dienstag, 07.03.2023 (1. Prüfungstag)
Mittwoch, 08.03.2023 (2. Prüfungstag)
Donnerstag, 09.03.2023 (3. Prüfungstag)
Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2022.
Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Mittwoch, 03.05.2023
Donnerstag, 04.05.2023
Termine der mündlichen Prüfung (§ 14 Abs. 4 PO):
Montag, 15.05.2023
Dienstag, 16.05.2023
Mittwoch, 17.05.2023
Anmeldeschluss ist Samstag, 31.12.2022 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München.
Die Zwischenprüfung 2023 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet bereits im Dezember 2022, nämlich am Donnerstag, 08.12.2022, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.
Die Prüfungsgebühr von 50,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2023“ und der Name des Prüflings anzugeben.
Die schriftliche Prüfung 2023/I findet wie folgt statt:
in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 17.01.2023, ab 08:00 Uhr
im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 19.01.2023, ab 08:00 Uhr
Die Prüfungsorte werden noch gesondert bekannt gegeben. Je nach Anzahl und Herkunft der Teilnehmer ist eine zentrale Prüfung denkbar, beispielsweise in Bamberg oder Würzburg.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2023/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 50,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 11.02.2023, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Montag, 27.02.2023, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.
Die Fachoberschule in Bamberg vermittelt Schülerinnen und Schüler, die über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen und das Fachabitur in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft anstreben, als Praktikant:innen an Rechtsanwaltskanzleien, auch zur Vorbereitung auf eine spätere Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte. Das Praktikum ist Bestandteil der FOS-Ausbildung und dauert zweimal ca. drei Wochen; die Note fließt in die Fachabiturnote ein.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Beruflichen Oberschule in Bamberg unter www.bos-bamberg.de sowie den nachfolgenden Dokumenten:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Praktikumsplätze zur Verfügung stellen möchten, wenden sich bitte an Herrn Harald Leuchner, Schulbeauftragter der Beruflichen Oberschule Bamberg, Ohmstraße 17, 96050 Bamberg, Tel. 0951/9126-0, Fax 0951/9126-200, E-mail: Leuchner@fos-bamberg.de.
der auch unter https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/jahresberichte/ online abrufbar ist, wurde vor Kurzem fertig gestellt. Er gibt insbesondere Auskunft über die Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten und abgeschlossenen Prüfungen, also der Ersten und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Termine 2020/2 und 2021/1) sowie der Rechtspflegerprüfung, der Gerichtsvollzieherprüfung und der Justizfachwirteprüfung sowie der Prüfungen des Justizvollzugsdienstes.
Am Samstag, 09.07.2022, findet von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA die 21. Ausbildungsmesse:BA statt; wie schon in den letzten Jahren unter besonderen Bedingungen angesichts der Corona-Pandemie. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein und vom RENO Franken e.V., mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.
Das Zeugnis für die Rechtsanwaltspflichtstation und das Merkblatt für die praktische Ausbildung der Rechtsreferendare bei Rechtsanwälten wurden überarbeitet. Die neuen Versionen finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Am Dienstag, 17.05.2022, und Donnerstag, 19.05.2022, finden in den örtlichen Berufsschulen im Kammerbezirk die schriftlichen Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten im Rahmen der Abschlussprüfung 2022/II statt. Die geltenden Corona-Regelungen werden stets aktuell auf der Intenetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/ (Service >> Berufsausbildung >> Rechtsanwaltsfachangestellte >> Prüfung >> Prüfungstermine) veröffentlicht. Es wird um Beachtung gebeten.
Nach derzeitigem Stand gelten nur noch die Vorgaben der 16. Bayerischen Informationsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 in der jeweils gültigen Fassung (die BayIfSMV wird bis 28.05.2022 verlängert), insbesondere das Mindestabstandsgebot von 1,5 m und die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Ein Impf- oder Genesennachweis bzw. ein negatives Testergebnis (3G-Regelung) sind nicht mehr vorzulegen; auch die Testpflicht in Schulen wird abgeschafft. Eventuelle besondere Regelungen der Berufsschulen sind allerdings zu beachten und dort zu erfragen.
Zur Erstellung bzw. Auswahl und Bewertung der schriftlichen Prüfungsaufgaben für die Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten hat die RAK Bamberg nach § 2 Abs. 3 der Prüfungsordnung einen Aufgabenausschuss errichtet. Ihm gehören Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Berufsschullehrer an. Die derzeitige Zusammensetzung finden Sie hier:
Während aus der Gruppe der Lehrer konstant eine ausreichende Anzahl zur Verfügung steht, sind die Gruppen der Arbeitsgeber- und Arbeitnehmervertreter häufig unterrepräsentiert, auch bedingt durch einen oftmailgen Wechsel von Mitgliedern.
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellten und Geprüfte Rechtsfachwirte werden deshalb aufgerufen, sich eherenamtlich als Mitglieder des Aufgabenausschusses zu engagieren und sich bei Interesse an die Geschäftsstelle der RAK Bamberg zu wenden, auch per E-Mail (zeh@rakba.de) oder per beA. Für Fragen stehen Ihnen Herr Geschäftsführer Riegler und Frau Zeh gerne zur Verfügung.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 (GVBl. S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.08.2021 (GVBl. 2021, S. 537), wurde durch
erneut geändert. Im Hinblick auf die fortbestehenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Studienbetrieb wurde geregelt, dass auch das Wintersemester 2021/2022 nicht auf die für den Freiversuch maßgebliche Fachsemesterzahl angerechnet wird.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r veröffentlicht. Danach ist die Anzahl der Neuverträge von 3.690 im Vorjahr auf 3.554 gesunken, somit um etwa 3,7%. Nur 9 Kammern konnten einen Anstieg verzeichnen, während in 17 Kammerbezirken ein teils erheblicher Rückgang festzustellen war. Darunter befand sich auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, die eine Verringerung von 99 auf 91 Neuabschlüsse hinnehmen musste.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen.
Um dem fortschreitenden Fachkräftemangel zu begegnen und dafür zu sorgen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch in Zukunft auf geschultes und qualifiziertes Personal zurückgreifen können, kann nur an alle Kammermitglieder appelliert werden: Bitte bilden Sie aus!
Auch die Ausbildungsstatistik des BFB über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in den Freien Berufen liegt vor und steht nachfolgend zum Download bereit.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat auf Vorschlag des Kammervorstands jeweils mit Wirkung zum 15.02.2022 Frau Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Zellingen/Würzburg) zum Mitglied und Frau Rechtsanwaltsfachangestellte Marinell Ferrer (Würzburg) zum stellvertretenden Mitglied des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg berufen. Ihre Amtszeit endet am 31.12.2023.
Gleichzeitig wurde Frau Vetter von den Mitgliedern des Ausschusses einstimmig zur neuen Vorsitzenden gewählt. Sie folgt auf Geprüfte Rechtsfachwirtin Maria Karehnke (Bamberg), die vor einiger Zeit in den Kammerbezirk Nürnberg gewechselt und damit aus dem Berufsbildungsausschuss ausgeschieden ist. Zwischenzeitlich hatte ihr Stellvertreter, Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Peetz (Bamberg), den Vorsitz kommissarisch geführt.
Nähere Informationen zum Berufsbildungsausschuss entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage. Nachstehend finden Sie die
Am Samstag, 07.05.2022, veranstaltet der Arbeitskreis SchuleWirtschaft Bamberg nach einjähriger pandemiebedingter Unterbrechung wieder die Studienmesse:BA. Sie findet von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Bamberger Brose Arena statt. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Veranstalters unter http://www.studienmesse-bamberg.de/.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird wie immer mit einem Messestand vertreten sein und den Anwaltsberuf sowie den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten präsentieren. Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.
Am Donnerstag, 28.04.2022, findet der nächste „Boys’Day“ statt, zu dem die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem BFB und anderen Wirtschaftsorganisationen wie BDA und ZDH aufrufen. Für Unternehmen, Schulen sowie Schüler und deren Eltern werden vielfältige Möglichkeiten geboten, sich beruflich jenseits eingefahrener Vorstellungen zu orientieren. Das diesjährige Motto des Aktionstages lautet „Es zählt, was Du willst!“.
Die Teilnahme ist eine gute Maßnahme zur Fachkräftegewinnung, weil frühzeitig das Interesse junger Menschen für den Beruf geweckt wird, So können zum Beispiel auch Jungen davon überzeugt werden, dass der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten nicht nur für Mädchen geeignet ist. Zudem besteht die Möglichkeit, Werbung für diese anspruchsvolle Ausbildung zu machen, die oft unter Jungen nicht sehr nachgefragt ist.
Sofern Sie sich am „Boys’Day“ beteiligen wollen, tragen Sie Ihre digitalen Angebote unter https://www.boys-day.de/ ein. Dort finden Sie auch weitere Informationen. Der Bundesverband der Freien Berufe wird den „Boys‘ Day“ auf dem BFB-Twitter-Account bewerben. Darüber hinaus werden Logos, Plakatmotive 2022 sowie Social Media-Kacheln zur Verfügung gestellt.
Die schriftliche Prüfung 2022/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:
Am Dienstag, 17.05.2022, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
Am Donnerstag, 19.05.2022, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
Anmeldungen haben in der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.03.2022 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Montag, 04.07.2022, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, und am Samstag, 09.07.2022, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 29.07.2022, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7.
Im Anschluss an seine Sitzung vom 28.01.2022 hat der Vorstand der RAK Bamberg die bisherigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltsfachangestellten für die Dauer von zwei Jahren wieder bestellt. Ihre Amtszeit begann am 01.02.2022 und wird am 31.01.2024 zu Ende gehen.
Die genaue Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage.
Am Mittwoch, 09.03.2022, veranstaltet die RA-MICRO Software AG eine Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel – Employer Branding“. Sie findet von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr online über die Plattform „zoom“ statt.
Experten und Arbeitgeber befassen sich mit der Frage, wie eine Anwaltskanzlei die besten Fachkräfte gewinnen und gute Mitarbeiter:innen langfristig an sich binden kann. Zu den Diskussionsteilnehmern gehören unter anderem die Rechtsanwälte Chan-jo Jun und Bernd Spengler aus Würzburg sowie Rainer Riegler aus Bamberg, als Geschäftsführer der RAK Bamberg für den Bereich der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten und der Fortbildung von Rechtsfachwirten zuständig; darüber hinaus Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg), Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von RA-MICRO; einen Beitrag zum Employer Branding auf der Homepage von MKG.
hingewiesen. Sie wurde am 23.02.2022 im BayMBl. Nr. 133 veröffentlicht und beinhaltet Anpassungen bei den zu erbringenden Ausbildungsleistungen gemäß Ziffer 1.7.1. Alle in der Referendarausbildung tätigen Rechtsanwältinnen uns Rechtsanwälte werden um Beachtung gebeten.
Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2022 entnehmen Sie bitte der
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Die Prüfungsordnung der RAK Bamberg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnungüber die Prüfung zum anerkannten AbschlussGeprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin wurde geändert. Die neue Fassung finden Sie auf der Kammerhomepage. Sie steht auch nachfolgend zum Download bereit.
Die geänderte Prüfungsordnung wurde am 20.12.2021 im MItteilungsblatt „RAK-InFORM“ veröffentlicht; damit ist sie am 21.12.2021 in Kraft getreten. Sie gilt erstmals für die Abschlussprüfung 2022.