Pilotierung der elektronischen Akte auch beim Landgericht Hof

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat die E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz am 24.03.2021 dahingehend geändert, dass die elektronische Akte auch beim Landgericht Hof pilotiert wird. Ihre zwingende Einführung ist für 01.01.2026 vorgesehen (§ 298a Abs. 1a ZPO, § 14 Abs. 4a FamFG).

Gleichzeitig werden auch das Oberlandesgericht München, das Amtsgericht Regensburg und die Landgerichte in Ingolstadt und Weiden neue Pilotgerichte. Schon bislang wurde die elektronsiche Aktenführung an den Landgerichten in Landshut, Regensburg und Coburg sowie an den Amtsgerichten in Straubing und Dachau getestet.

Die aktuelle Fassung der Verordnung steht nachfolgend zum Download bereit.

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