Corona – neue Sicherheitsanordnung der Bamberger Justizbehörden

Das Oberlandesgericht Bamberg hat seine Corona-Sicherheitsanordnung aktualisiert. Die neue Fassung, die am 22.02.2021 in Kraft getreten ist, ersetzt die Vorgängerversion vom 02.11.2020. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Wesentliche Neuerung ist, dass Besucher, Verfahrensbeteiligte, Rechtsanwälte und ehrenamtliche Richter ab Betreten der Gebäude einen Mund-Nasen-Schutz (= OP-Maske, FFP2-Maske oder entsprechende Maske mit vergleichbarem Schutzstandard; eine reine Mund-Nasen-Bedeckung [Convenience- oder Alltagsmaske] reicht nicht aus) tragen müssen. Diese Pflicht gilt für alle Begegnungs- und Verkehrsflächen, insbesondere die Wartebereiche vor Sitzungssälen, die Sanitärräume, die Bibliothek, die Aufzüge sowie beim Betreten der Sitzungssäle und von Diensträumen.

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