Kammerversammlung vom 30.04.2021 abgesagt – Beschlussfassungen erfolgen im schriftlichen Verfahren

Im Anschluss an seine Sitzung vom 13.03.2021 hat der Kammervorstand entschieden, die für 30.04.2021 terminierte Kammerversammlung abzusagen. Denn nach derzeitiger Prognose wird die Corona-Pandemie eine Präsenzveranstaltung in dieser Größenordnung auch Ende April nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen, insbesondere hinsichtlich der Teilnehmerzahl, zulassen.

Die Beschlussfassungen erfolgen demnach, wie schon im Jahre 2020, gemäß § 2 Abs. 3 des COVID-19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG) im schriftlichen Vefahren. Nähere Informationen hierzu und alles Wissenswerte zur Kammerversammlung finden Sie im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von März 2021, das in Kürze per beA an alle Kammermitglieder verschickt wird.