„Fallstricke“ im sozialgerichtlichen Verfahren – Hinweise des BRAK-Ausschusses Sozialrecht

Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht hat seine Hinweise zum Thema „Fallstricke“ im sozialgerichtlichen Verfahren ergänzt. Diese stehen nachfolgend zum Download bereit.

Das sozialgerichtliche Verfahren hat große Ähnlichkeit mit dem verwaltungs- und finanzgerichtlichen Verfahren, die Verfahrensordnungen sind im Wesentlichen gleich ausgestaltet. Dennoch haben sich in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts einige „Fallstricke“ entwickelt, die für die anwaltliche Tätigkeit von Bedeutung sind. In den Hinweisen des Ausschusses werden vier Problemkreise näher betrachtet: Beweisanträge, Anträge im laufenden Verfahren, Bescheidungsurteile und die Beantragung von Vertagungen.

Die Beiträge des Ausschusses finden Sie auch auf der BRAK-Internetseite unter https://brak.de/die-brak/organisation/ausschuesse-und-gremien-der-brak/ausschuss-sozialrecht/.