Erweiterte Version der beA-App

Zivilprozess – Gesetzentwürfe zu Reformen für Zuständigkeitsstreitwerte und Online-Verfahren

Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Berichte über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2023

Umfrage der BRAK zu Eigenbedarfskündigungen

Ergebnisse der Juristischen Prüfungen 2022

Erstellung von Softewarezertifikaten über das beA-Portal

BeA-Versand von Nachrichten an „Mein Justizpostfach“ (MJP)

Young Lawyers Camp 2024 in Hamburg

Sitzung der Satzungsversammlung am 22.04.2024

Gebührenreferententagung der Rechtsanwaltskammern

Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz

Studie zu Angriffen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland

Mobile beA-App für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2024 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit – überarbeitete Fassung vom 01.02.2024

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Herbst/Winter 2023

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2023

Unterstützungsangebot des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bei OZG-Leistungen im Bildungssektor

World Justice Project – Umfrage über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit

Tausch der beA-Software-Zertifikate durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

Aktualisierung der beA Client Security

Neues Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer gewählt

Mein Justizpostfach (MJP) – Pilotprojekt ab 12.10.2023

Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 10.11.2023 in Hannover

Erweiterte Version der beA-App

Am 25.06.2024 wird die Bundesrechtsanwaltskammer eine neue und erweiterte Version der beA-App in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung stellen. Mit dieser verbesserten Version werden auch die Nutzer von Kanzleisoftware über die beA-App auf ihre eingegangenen Nachrichten zugreifen können.

Die erste Version der beA-App enthielt Einschränkungen für Nutzer von Kanzleisoftware, weil nur auf Nachrichten zugegriffen werden konnte, die sich (noch) im Posteingangsordner befanden. Nachrichten, die entweder automatisiert oder manuell in Unterordner verschoben wurden, konnten nicht direkt aufgerufen werden, weil die Unterordner in der beA-App nicht angezeigt wurden.

Weitere Informationen finden Sie in der Ausgabe 1 des beA-Newsletters der BRAK vom 21.06.2024 .Ein Versand von Nachrichtenentwürfen über die beA-App ist auch in dieser Ausbaustufe noch nicht möglich.

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Zivilprozess – Gesetzentwürfe zu Reformen für Zuständigkeitsstreitwerte und Online-Verfahren

Die Bundesregierung hat in einem

Gesetzentwurf vom 05.06.2024

beschlossen, die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von derzeit 5.000,00 € auf 8.000,00 € anzuheben. Darüber hinaus sollen einige Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- bzw. Landgerichten zugewiesen werden. Ziel des Vorhabens ist eine Steigerung der amtsgerichtlichen Zivilverfahren und dadurch eine Stärkung der Ziviljustiz in der Fläche.

Zur Erprobung eines schnellen Online-Verfahrens für zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringen Streitwerten hat das Bundesjustizministerium den

Referentenentwurf vom 11.06.2024

vorgelegt. Dadurch sollen der Zugang zur Justiz erleichtert und zugleich die Arbeit an den Gerichten u. a. durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter gestaltet werden. Anwendbar sein soll das Online-Verfahren für Zivilprozesse mit einem Streitwert von bis zu 5.000,00 €; diese Grenze würde sich auf 8.000,00 € erhöhen, falls die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts Gesetz wird.

Der Entwurf setzt auf bundeseinheitliche digitale Eingabesysteme und Plattformlösungen, über die Klagen digital eingereicht werden können. Für beides ist eine Identifizierung von Rechtsanwälten über das besondere elektronische Anwaltspostfach vorgesehen. Für Rechtsuchende soll das Online-Verfahren optional sein.

Berichte über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2023

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nachstehende Berichte über seine Rechtsprechung und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen andere Staaten im Jahr 2023 veröffentlicht.

 

Umfrage der BRAK zu Eigenbedarfskündigungen

Der Ausschuss Schuldrecht der Bundesrechtsanwaltskammer führt aus gegebenem Anlass eine Umfrage zur Eigenbedarfskündigung von Mietwohnungen durch. Sie dauert nur wenige Minuten und umfasst folgende Fragen:

  • Beobachten Sie vermehrt Eigenbedarfskündigungen, in denen der Eigenbedarf nicht befriedigt, sondern die vermietete Wohnung einer anderweitigen Verwertung zugeführt wird?
  • Sind die Vermieter in den Ihnen bekannten Fällen Privatpersonen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)?
  • Liegen die betroffenen, vermieteten Wohnungen in „bevorzugter“ Wohnlage?

Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-zu-Eigenbedarfskuendigungen/1839214/uzEor6. Sie ist noch bis 30.06.2024 zugänglich.

Ergebnisse der Juristischen Prüfungen 2022

Das Bundesamt für Justiz hat die Ergebnisse der Juristischen Prüfungen 2022 zusammengestellt. Eine Übersicht finden Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justizstatistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument44060. Daraus geht unter anderem Folgendes hervor:

  • 8.765 Kandidaten haben erfolgreich die Erste Juristische Prüfung (2021: 8730; 2020: 9028; 2019: 9.481; 2018:
    9.338) und
  • 8.414 Kandidaten erfolgreich die Zweite Juristische Prüfung (2021: 8.415; 2020: 7.818; 2019: 8.034;
    2018: 7.829) absolviert.
  • Insgesamt wurden 7.573 Referendare eingestellt (2021: 7.809; 2020: 7.783; 2019: 7.628; 2018:
    7.443).
  • Die Zahl der Referendare im Vorbereitungsdienst am 01.01.2023 belief sich auf insgesamt 16.278 (2022:
    16.630; 2021: 16.625; 2020: 16.024; 2019: 15.794; 2018: 15.530)

Erstellung von Softewarezertifikaten über das beA-Portal

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, über das beA-Portal der Bundesrechtsanwaltskammer Softwarezertifikate zu erstellen und die bei der Zertifizierungsstelle hinterlegten Daten zu pflegen. Hierzu wurde auf der Startseite des beA-Portals ein neues Logo mit der Bezeichnung „Kundenportal der Zertifizierungsstelle der BNotK“ installiert. Ein Softwarezertifikat wird beispielsweise für die Nutzung der beA-App benötigt.

Nähere Informationen und eine Anleitung finden Sie im beA-Sondernewsletter der BRAK 4/2024 vom 23.05.2024. Bitte beachten Sie, dass die dort beschriebenen Schritte nur Postfachinhaber und nicht auch Mitarbeiter ausführen können.

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BeA-Versand von Nachrichten an „Mein Justizpostfach“ (MJP)

Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer im beA-Sondernewsletter 3/2024 vom 15.05.2024 können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jetzt auch über „Mein Justizpostfach“ und damit sicher und verschlüsselt mit ihren Mandanten kommunizieren, sofern diese über ein entsprechendes Postfach verfügen.

Schon seit Oktober 2023 bestand die Möglichkeit, Nachrichten von Nutzern eines MJP an ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu schicken; seit Kurzem ist auch der umgekehrte Weg – also von beA zu MJP – eingerichtet. Inhaber eines MJP sind über die Empfängersuche in der beA-Webanwendung zu finden; ein MJP wird dort mit der EGVP-Rolle „ozg_postfach“ angezeigt.

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Young Lawyers Camp 2024 in Hamburg

Vom 12.09. bis 14.09.2024 findet in Hamburg das dritte Young Lawyers Camp (YLC) statt, das vom Deutschen Anwaltverein und dem Forum Junge Anwaltschaft organisiert wird. Es erwarten Sie spannende Workshops, Vorträge und Diskussionen, die auf Softskills und praxisrelevantes Wissen abzielen. Von der Bewältigung schwieriger Mandate bis hin zu den neuesten Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz bietet die Veranstaltung Antworten auf die drängendsten Fragen der Branche.

Zu den Unterstützern der Veranstaltung gehört auch die Bundesrechtsanwaltskammer. Am 14.09.2024 um 13:30 Uhr präsentiert Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin und Pressesprecherin der BRAK, einen Impulsvortrag mit dem Titel „Rock your brand: Warum du selbst Deine Marke bist“. Sie ist zudem Gastgeberin der Podcastreihe (R)ECHT INTERESSANT!, die Einblicke in die juristische Welt bietet.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit Expertinnen und Experten in Kontakt zu treten und wertvolle Einblicke in Themen wie Kanzleiorganisation und Stressbewältigung zu erhalten. Darüber hinaus bietet das Camp eine Plattform für den Austausch mit Gleichgesinnten und das Knüpfen wertvoller beruflicher Kontakte.

Weitere informationen entnehmen Sie bitte der Website des Veranstalters sowie den folgenden Dokumenten:

Eine Anmeldung ist bis 02.09.2024 möglich.

Sitzung der Satzungsversammlung am 22.04.2024

Am 22.04.2024 fand in Berlin die zweite Sitzung der 8. Satzungsversammlung statt. Die Tagesordnung finden Sie hier:

Tagesordnung 22.04.2024

Gegenstand der Sitzung waren in erster Linie Berichte aus den diversen Ausschüssen. Nennenswerte Beschlüsse wurden nicht gefasst.

Weitere Informationen zur Satzungsversammlung entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Gebührenreferententagung der Rechtsanwaltskammern

Die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern haben sich auf ihrer 84. Tagung am 06.04.2024 in Stuttgart erneut mit dem Urteil des EuGH vom 12.01.2023 (Rechtssache C-395/21; BRAK-Mitt. 2023, 173 mit Anm. Kunze) zum Transparenzgebot bei einer Zeitaufwandsklausel befasst. Hintergrund sind die aktuellen und problematischen Entwicklungen in der Praxis, weil einige Rechtschutzversicherungen Rechtsanwälte in Regress nehmen mit der Begründung, die abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen seien wegen der EuGH-Rechtsprechung unwirksam.

Die Gebührenreferenten haben deshalb eine Reihe von Thesen zum aktuellen Stand der Entwicklungen und der nationalen Rechtsprechung in Bezug auf das EuGH-Urteil beschlossen, die Sie im Einzelnen dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 19.04.2024

entnehmen können.

Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz

Im Newsletter von Mai 2022 haben wir bereits über die Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz berichtet. Nunmehr teilt die Bundesrechtsanwaltskammer mit, dass auch in Hessen die Akten über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können hierbei ihre SAFE-ID und ihre beA-Zugangsmitteln nutzen; gesonderte Zugangsdaten sind nicht mehr erforderlich. Die IT-Stelle des Ministeriums hat angekündigt, die Anleitungen entsprechend anzupassen.

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Studie zu Angriffen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet um Unterstützung bei einer Umfrage, durch die ermittelt werden soll, ob und inwiefern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedrohlichem Verhalten und Aggressionen ausgesetzt sind, welche Auswirkungen dies gegebenfalls hat und wie die Betroffenen damit umgehen. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst, der in einen europäischen Gesamtbericht einfließen wird. Ziel ist es, die Situation in Deutschland zu verstehen und sie mit der Lage in anderen europäischen Ländern vergleichen zu können.

Damit Ihre Interessen auf Landes- und Bundesebene bestmöglich gewahrt werden können, werden alle Kammermitglieder um Beteiligung an der Umfrage gebeten. Sie nimmt rund 10 Minuten in Anspruch und ist bis 01.04.2024 zugänglich. Die Teilnahme erfordert keinerlei Angabe von Namen oder Kontaktinformationen. Die ausgewerteten Ergebnisse werden von der BRAK veröffentlicht und allen deutschen Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-Angriffe-auf-die-Anwaltschaft/1786089/lUas4V

Mobile beA-App für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Nach dem Ende der Pilotphase hat die Bundesrechtsanwaltskammer die mobile beA-App am 22.02.2024 allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Nutzung bereit gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter 2/2024 vom 21.02.2024.

Dort wird unter anderem die Einrichtung und Benutzung der beA-App erläutert einschließlich der Voraussetzungen, die das mobile Endgerät erfüllen muss. Benötigt wird auch ein Softwarezertifikat, das im beA hinterlegt und freigeschaltet ist. Dieses kann wie üblich bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erworben werden.

Der Nutzungsumfang der beA-App ist in der ersten Ausbaustufe auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner beschränkt. In den nächsten Ausbaustufen werden dann weitere Funktionalitäten zur Verfügung gestellt.

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Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2024 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Die mündlichen Verhandlungen des 12. Soldan Moots zur anwaltlichen Berufspraxis finden vom 10.10. bis 12.10.2024 in Hannover statt. Zu deren Leitung und insbesondere zur Korrektur von Schriftsätzen werden wieder Praktikerinnen und Praktiker aus der Anwaltschaft gesucht.

Nähere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit der Mitwirkung als Richter und/oder Juror entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 12.02.2024.

Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit – überarbeitete Fassung vom 01.02.2024

Zum 01.02.2024 wurde die überarbeitete Fassung des

Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit

veröffentlicht (die Textänderungen gegenüber der Version vom 09.02.2018 sind gelb markiert). Neben redaktionellen und klarstellenden Anpassungen hat die Kommission einige neue Stichpunkte in den Streitwertkatalog aufgenommen.

Der Streitwertkatalog ist nicht verbindlich, seine Anwendung nicht verpflichtend. Er stellt ein bloßes Angebot einer Orientierungshilfe dar. Die Aussagen des Katalogs sind allein verfahrensbezogen zu sehen.

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Herbst/Winter 2023

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Herbst/Winter 2023 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.01.2024 (BRAK-Nr. 22/2024).

Eine Pressemitteilung sowie die verwendeten Grafiken finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverbandes der Freien Berufe unter Schmidt: „Fachkräftelücke von rund 263.000 offenen Stellen“ – BFB (freie-berufe.de) und Fakten – BFB (freie-berufe.de).

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 06/2023 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, BRAK, Berlin: Bequem, aber … Warum Sie Ihre beA-Karte und PIN nicht Ihrer ReFa geben dürfen

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Unterstützungsangebot des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bei OZG-Leistungen im Bildungssektor

Die Bundesrechtsanwaltskammer und das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt haben um Mithilfe bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bildungssektor gebeten. Aus diesem Grunde wird an alle Mitglieder der RAK Bamberg folgender Aufruf weitergereicht:

Testpersonen für Nutzertest für die Anmeldung zur Berufsschule gesucht! Derzeit befindet sich ein Online-Dienst zur Anmeldung an die Berufsschule in Entwicklung. Um die Online-Anmeldung zur Berufsschule so ansprechend wie möglich zu gestalten, wird das Feedback von Nutzern benötigt. Für Nutzertests werden Ausbilder oder Angestellte gesucht, die bei ihrem Arbeitgeber für die Anmeldung der Auszubildenden zur Berufsschule zuständig sind und Interesse haben, die aktuelle Anwendung auszuprobieren. Wenn Sie zur Zielgruppe gehören oder geeignete Testpersonen kennen, dann melden Sie sich gerne an oder leiten Sie die Anmeldung an Interessierte weiter: https://ozg.sachsenanhalt.de/umsetzung-im-land/themenfeld-bildung/usability-tests-anmeldung-zur-berufsschule. Bei Fragen steht Ihnen Herr Tilman Splisteser vom Team Berufliche Bildung unter berufsausbildung.ozg.bildung@sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 0151/11374298 gerne zur Verfügung.

World Justice Project – Umfrage über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit

Das World Justice Project (WJP) hat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das Projekt „Subnational Rule of Law Study“ aufgesetzt. Mit dieser Umfrage sollen Aussagen über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit getroffen werden. Dazu sollen neben „normalen Haushalten“ auch Rechtsexperten für den Bereich Ziviljustiz und Strafjustiz befragt werden.

Die WJP-Umfrage umfasst über 600 Fragen, die in folgende vier verschiedene Fragebögen unterteilt sind:

Die Umfrage wird nur online durchgeführt und ist in mehreren Sprachen verfügbar. Rechtsexperten können sich bei Interesse über den folgenden Link registrieren, um die Fragebögen online auszufüllen: https://s.alchemer.com/s3/WJP-EU-Registration. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Tausch der beA-Software-Zertifikate durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

Seit August 2023 tauscht die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer beA-Mitarbeiterkarten gegen Karten der neuesten Generation. Aus dem gleichen Grund wie bei den beA-Karten für Anwälte und Mitarbeiter müssen auch die beA-Software-Zertifikate ausgetauscht werden. Einerseits läuft die Gültigkeit der ausgegebenen Zertifikate aus; andererseits soll auf eine zukunftssichere Schlüssellänge gewechselt werden.

Zum Austausch erhalten Inhaber von beA-Software-Zertifikaten seit 20.11.2023 die Möglichkeit, über das Kundenportal der Zertifizierungsstelle neue Zertifikate zu erstellen. Sofern Sie an einem oder mehreren Ihrer Software-Zertifikate keinen Bedarf mehr haben, können Sie das zugrundeliegende Vertragsverhältnis ebenfalls über Ihr Kundenportal kündigen.

Sobald die Möglichkeit zum Austausch der Zertifikate bereitsteht, werden Sie von der Zertifizierungsstelle per beA-Nachricht informiert. Zudem finden Sie alle Informationen zum Tausch der beA-Software-Zertifikate auf der Webseite der Zertifizierungsstelle. Insbesondere wird der Ablauf des Tauschprozesses erläutert, aber auch dargestellt, was Sie tun können, wenn Sie eines oder mehrere Ihrer beA-Software-Zertifikate nicht mehr benötigen. Neben häufigen Fragen zum Prozess finden Sie auch weiterführende nützliche Links, z. B. die Onlinehilfe des Kundenportals der Bundesnotarkammer, die ab 20.11.2023 verfügbar ist, sowie die Anleitung des beA-Anwendersupports zur Aktivierung Ihres Zertifikats.

Weitere Informationen können Sie auch den nachstehenden Dokumenten entnehmen:

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Aktualisierung der beA Client Security

In ihrem beA-Newsletter 09/2023 vom 29.11.2023 weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf notwendige Aktualisierungen der beA Client Security und des lokalen Zertifikats der beA Client Security hin, Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.

Darüber hinaus wird mit der beA-Version 3.23 die Benachrichtigungsmail um einen Link ergänzt, mit dem Sie unmittelbar in Ihr beA gelangen und dort die Nachricht öffnen können. Wenn Sie den Nachrichtenlink anklicken, werden Sie zu Ihrem beA weitergeleitet, an dem sie sich wie gewohnt anmelden.

Wegen weiterer Einzelheiten und Neuerungen wird auf den beA-Newsletter verwiesen. Dort finden Sie auch einen Beschluss des BGH vom 10.10.2023 zur Glaubhaftmachung durch Screenshot im Rahmen der Ersatzeinreichung.

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Neues Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer gewählt

Auf ihrer 165. Hauptversammlung am 13.10.2023 in München haben die anwesenden Vertreter der Regionalkammern das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer turnusgemäß neu gewählt.

Alter und neuer BRAK-Präsident ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels (RAK Hamm), dessen Wiederwahl einstimmig erfolgte. Auch Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke (Präsident der RAK Hamburg), Rechtsanwalt André Haug (Präsident der RAK Karlsruhe) und Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Remmers ( Präsident der RAK Celle) gehören dem Präsidium weiterhin an.

Ausgeschieden sind die bisherige Vizepräsidentin Rechtsanwältin Ulrike Paul (Präsidentin der RAK Stuttgart) und Schatzmeister Michale Then (früherer Präsident der RAK München). An ihre Stelle wurden als 4. Vizepräsidentin Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann (Präsidentin der RAK Sachsen) und als neue Schatzmeisterin Rechtsanwältin Leonora Holling (Präsidentin der RAK Düsseldorf) gewäht.

Weitere Informationen zum neuen BRAK-Präsidium entnehmen Sie bitte der Presseerklärung der BRAK vom 13.10.2023.

Mein Justizpostfach (MJP) – Pilotprojekt ab 12.10.2023

Seit 12.10.2023 können Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz ein kostenfreies Postfach mit dem Titel „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen, wobei zunächst ein Pilotbetrieb bereitgestellt wird. Das Postfach ist unter https://ebo.bund.de/#/ zu erreichen.

Im Rahmen der Pilotierung wird das MJP weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt werden. Mit ihm soll das OZG-Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz umgesetzt werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger benötigen zur Identifizierung ein BundIDKonto.

Weitere Informationen finden sich unter https://id.bund.de/de. Bürgerinnen und Bürger, die über ein MJP verfügen, können daraus Nachrichten an die beAs der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versenden. Da im beA weitere Anpassungen notwendig sind, funktioniert die Übermittlung von Nachrichten an Bürgerinnen und Bürger in das MJP zunächst noch nicht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die versuchen, ein MJP zu adressieren oder auf eine Nachricht zu antworten, erhalten eine Fehlermeldung. Die BRAK wird die Anpassungen schnellstmöglich vornehmen, um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit zu geben, den Nachrichtenaustausch mit dem MJP auch für eine sichere Mandantenkommunikation zu nutzen.

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Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 10.11.2023 in Hannover

Zum sechsten Mal führt die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover am 10.11.2023 in Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch. Sie befasst sich mit dem Thema „Prozess als Investment – Anwaltschaft zwischen Mandat, Versicherer und Finanzierer“. Registrierungen sind bis 08.11.2023 per E-Mail unter https://www.brak.de/anwaltskonferenz/2023 möglich.

Weitere Informationen finden Sie

sowie auf der Internetseite www.anwaltskonferenz.de.