Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2025/I

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2025

Termine der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2025

Referendarausbildung: Erhöhung der Vergütungen für Prüfungs-, Lehr- und Vortragstätigkeiten

BeA: Neugestaltung der Nachrichtenansicht mit Version 3.28

Fortbildungsveranstaltung des Anwaltsvereins Schweinfurt am 19.10.2024

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2024

Pressemitteilungen des BayVGH

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Die aktualiserte Fassung (8. Auflage von Juni 2024) wurde am 25.07.2024 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 13.09.2024 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Internetseite der RAK Bamberg zu finden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG, 8. Auflage Juni2024

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2025/I

Die schriftliche Prüfung 2025/I findet wie folgt statt:

  • in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 21.01.2025, ab 08:00 Uhr
  • im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 23.01.2025, ab 08:00 Uhr

Prüfungsort ist für alle Prüflinge die Staatliche Berufsschule II (Ludwig-Erhard-Schule) in Schweinfurt, Ignaz-Schön-Straße 10.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 11.11.2024, bis Freitag, 29.11.2024, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2025/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 50,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.

Die mündliche Prüfung findet am Freitag, 07.02.2025, in der Staatlichen Berufsschule III Business School in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Donnerstag, 27.02.2025, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2025

Die Zwischenprüfung 2025 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 16.01.2025, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 25.11.2024, bis Freitag, 06.12.2024, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr von 50,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2025“ und der Name des Prüflings anzugeben.

Termine der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2025

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2025 wie folgt bekannt:

Schriftliche Prüfung (§ 14 Abs. 2 PO):

  • Dienstag, 11.03.2025 (1. Prüfungstag)
  • Mittwoch, 12.03.2025 (2. Prüfungstag)
  • Donnerstag, 13.03.2025 (3. Prüfungstag)

Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2024.

Mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

  • Mittwoch, 14.05.2025
  • Donnerstag, 15.05.2025

Mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 4 PO):

  • Mittwoch, 21.05.2025
  • Donnerstag, 22.05.2025
  • Freitag, 23.05.2025

Anmeldeschluss ist Dienstag, 31.12.2024 (Ausschlussfrist). Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular 2025 und richten Sie Ihre Anmeldung an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Auf deren Homepage unter http://www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung erhalten Sie weitere Informationen.

Referendarausbildung: Erhöhung der Vergütungen für Prüfungs-, Lehr- und Vortragstätigkeiten

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist darauf hin, dass die Vergütungen für Prüfungs-, Lehr- und Vortragstätigkeiten um 10 % erhöht wurden. Alle in der Referendarausbildung tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Dozenten und Prüfer) werden um Beachtung gebeten.

Nähere Informationen, auch zur steuerlichen Behandlung, entnehmen Sie bitte den folgende Dokumenten:

 

BeA: Neugestaltung der Nachrichtenansicht mit Version 3.28

Mit der Version 3.28 der beA-Webanwendung hat die Bundesrechtsanwaltskammer unter anderem die Nachrichtenansicht neu gestaltet und damit einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und zur Modernisierung der beA-Oberfläche unternommen.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter 5/2024 vom 06.09.2024. Bei Fragen zu den Funktionalitäten steht Ihnen der beA-Anwendersupport zur Verfügung.

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Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2024

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Sommer 2024 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 03.09.2024 (BRAK-Nr. 301/2024)

Hinsichtlich weiterer Informationen wird auf die Pressemitteilung des BFB sowie die Internetseiten des Bundesverbandes der Freien Berufe unter Fakten – BFB (freie-berufe.de) verwiesen.