vorgelegt. Die Erhebung wurde im Zeitraum von Anfang Juli bis Ende September 2024 als Online-Befragung durchgeführt. Sie befasste sich mit folgenden aktuell relevanten Themen:
Nicht-juristisches Personal / Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten in Rechtsanwaltskanzleien
Hinsichtlich weiterer Informationen wird auf die Pressemitteilung des BFB sowie die Internetseiten des Bundesverbandes der Freien Berufe unter Fakten – BFB verwiesen.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt im Auftrag der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. eine Befragung zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) im juristischen Bereich durch. Interessant ist vor allem, inwieweit die Nutzung von KI bereits jetzt Einzug in die Kanzleien gehalten hat und wo sich Unterschiede im Nutzungsverhalten zeigen. Ein weiteres zentrales Thema ist, inwieweit die Anwendung von KI in der anwaltlichen Praxis risikobehaftet erscheint.
Die Ergebnisse der Befragung, die etwa 15 Minuten Zeit in Anspruch nimmt, werden im Rahmen der Schriftenreihe des IFB veröffentlicht sowie in ausgewählter Form im Rahmen von Artikeln und Auswertungen bereitgestellt. Sie ist unter folgendem Link zu erreichen: www.t1p.de/ki-kanzlei
Der Befragungszeitraum ist bis 30.04.2025 geplant. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. (VFB) hat auf seiner Delegiertenversammlung am 07.11.2024 einstimmig eine Resolution „Für Demokratie, Menschenrechte und Freiheit“ veröffentlicht, die Sie nachstehend zum Download finden.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat möchte erneut den Einsatz regional verwurzelter Unternehmen mit der Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ für hervorragende Maßnahmen würdigen. Ausgezeichnet werden vorbildliche Maßnahmen (Best-Practice-Beispiele), die durch bayerische Unternehmen durchgeführt oder unterstützt werden bzw. wurden. Die Maßnahmen können sowohl abgeschlossene Vorhaben umfassen als auch längerfristige, ggf. noch laufende Maßnahmen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.
Die erste Runde des Auszeichnungsprozesses dauert vom 01.01.2025 bis einschließlich 14.03.2025. Die Veranstaltung zur öffentlichen Auszeichnung der ausgewählten Maßnahmen findet am 20.05.2025 um 18:00 Uhr in der Allerheiligen-Hofkirche in München statt.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg führt aktuell eine Studie zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung durch. Dabei sollen die Meinung von Anwältinnen und Anwälten zu diesem Thema sowie die Nutzung im Kanzleialltag und die Beweggründe dahinter in Erfahrung gebracht werden
Den Link zur entsprechenden Onlinebefragung finden Sie hier: www.t1p.de/gandalf-adr. Sie dauert etwa 15 Minuten und läuft bis Ende des Jahres.
Die Daten werden anonym und nach aktuellen wissenschaftlichen und datenschutzrechtlichen Standards erhoben und verarbeitet. Auftraggeber ist die Deutsche Stiftung Mediation, die im Rahmen des Wissenschaftsprojekt ‚GANDALF‘ unterschiedliche Forschungsvorhaben zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung, Mediation usw. unterstützt.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat die Ergebnisse der Untersuchung STAR 2023 für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg veröffentlicht. Die Daten zur wirtschaftlichen Lage 2022 können Sie den nachstehenden Dokumenten entnehmen.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) und die Bundesrechtsanwaltskammer führen auch im Jahr 2024 eine Erhebung zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Sie dreht sich diesmal um folgende Themen:
Nicht-juristisches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten
Erfolgshonorar
Datenschutz
Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz
Die Befragung findet rein digital statt; die Beantwortung dauert nur 10 bis 15 Minuten. Die Untersuchung ist streng vertraulich
und anonym. Sie ist noch bis 30.09.2024 zugänglich unter folgendem Link: https://t1p.de/star2024
Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Genitheim vom IFB (E-Mail: nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat sein Präsidium am 16.05.2024 neu gewählt. Neuer Präsident ist Dr. Stephan Hofmeister, Arzt und Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Als Vizepräsident bestätigt wurde BRAK-Vizepräsident Dr. Thomas Remmers. Gewählt wurden zudem die insgesamt 24 Mitglieder des BFB-Vorstands, dem auch BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann weiterhin angehört.
Der BFB ist der Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände. Er setzt sich gegenüber Bund, Ländern und der Öffentlichkeit für die Interessen und die Förderung der Freien Berufe ein. Dem BFB gehören Kammern und Dachverbände freier Berufe aus dem heilberuflichen, technisch-naturwissenschaftlichen und kulturellen Bereich sowie der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe an, darunter auch die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer sowie die Bundessteuerberaterkammer.
Die Konjunkturumfrage Sommer 2024 in den Freien Berufen wurde gestartet. Neben den konjunkturellen Entwicklungen wird diesmal auch das Thema „Belastung durch Bürokratie“ näher beleuchtet. Der BFB erwartet sich wichtige Erkenntnisse darüber, inwieweit übermäßige Bürokratie aktuell Probleme verursacht.
Die Umfrage ist als Onlinebefragung konzipiert und vollkommen anonym. Sie ist bis 28.04.2024 zugänglich. Der Link zur Befragung lautet wie folgt :www.t1p.de/konjunktur-fb.
Alle Kammermitglieder werden zur Teilnahme aufgerufen.
Im Rahmen des Familienpakts Bayern wird das Bayerische Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Juni 2025 die 20 familienfreundlichsten Unternehmen Bayerns ehren. Der Wettbewerb richtet sich auch an kleine und mittlere Unternehmen.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich bzw. ihre Kanzlei hierfür bewerben wollen, werden gebeten, sich spätestens bis Freitag, 12.04.2024, bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu melden und ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Die Kammer würde dann die Benennung gegenüber dem Verband Freier Beruf in Bayern (VFB) vornehmen.
Die zweite Konjunkturumfrage der Freien Berufe des Jahres 2023 wurde gestartet. Sie dreht sich diesmal neben den konjunkturellen Entwicklungen um folgende Punkte beim Thema Fachkräfte- und Personalmangel:
Abschätzung des Personalmangels in freiberuflichen Unternehmen
Ergriffene Maßnahmen gegen Besetzungsprobleme und ihre Wirksamkeit
Potenzielle Entlastung im Fachkräftemangel
Für aussagekräftige Ergebnisse werden möglichst viele Teilnehmer benötigt. Alle Kammermitglieder werden deshalb gebeten, an der Befragung teilzunehmen. Hierzu gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/konjunktur23-2
Die Umfrage ist als Onlinebefragung konzipiert und vollkommen anonym. Sie ist bis 05.11.2023 zugänglich; die Ergebnisse werden (voraussichtlich) noch im Dezember seitens des BFB veröffentlicht.
Fragen oder Anregungen richten Sie bitte an Nicole Genitheim vom IFB, entweder per Telefon unter 0911/23565-24 oder per E-Mail an nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.
Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Sommer 2023 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.
Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen im Zuge der digitalen Transformation. Für die Forschung des Instituts sind die Erfahrungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen sowie die Sicht der Kanzleimitarbeiter eine wichtige Erkenntnisquelle.
Zur Umfrage des IFB NRW gelangen Sie über folgenden Link: https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2, den Sie gerne auch an Ihre Mitarbeiter weiterleiten können. Der Fragebogen nimmt je nach beruflicher Position ca. 5 bis 10 Minuten in Anspruch.
Das IFB NRW ist eine unabhängige Forschungseinrichtung in der Trägerschaft des Verbandes Feier Berufe im Lande NRW. Das Forschungsprojekt wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Weitere Informationen zur Tätigkeit des IFB NRW finden Sie unter www.ifb-nrw.de.
Für Rückfragen steht Ihnen das IFB-Team über die E-Mail-Adresse umfrage@ifb-nrw.de zur Verfügung.
Dr. Thomas Kuhn, Rechtsanwalt aus München und bislang erster Vizepräsident, wurde am 12.07.2023 einstimmig zum neuen Präsidenten des Verbandes Freier Berufe in Bayern (VFB) gewählt. Er trat damit die Nachfolge des Zahnarztes Michael Schwarz aus Bernau am Chiemsee an, der auf eigenen Wunsch zurückgetreten war.
Rechtsanwalt Dr. Kuhn gehört seit 2006 dem Vorstand der RAK München an. Mit einer Unterbrechung von 2020 bis 2022 ist er seit 2014 zudem Mitglied des Kammerpräsidiums und seit 2022 Schatzmeister.
Neuer erster Vizepräsident wurde der Arzt Dr. Markus Beck aus Augsburg. Bei der Wahl des zweiten Vizepräsidenten setzte sich die Zahnärztin Dr. Andrea Albert aus Eichstätt durch.
beschlossen. Danach hat sich die Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Vergleich zu den Pandemiejahren leicht erholt.
Die Freien Berufe verzeichneten, entgegen dem allgemeinen Aufwärtstrend, allerdings einen Rückgang neuer Ausbildungsverträge um 0,6 %. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2022 sogar um 11,34 % gesunken. Dies zeigen die von der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichten Statistiken, die auf den Rückmeldungen der regionalen Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beruhen.
Aus dem Berufsbildungsbericht geht weiter hervor, dass in den Freien Berufen mit 30,9 % aller Ausbildungsverträge überdurchschnittlich viele Ausbildungen vorzeitig beendet werden; der Bundesdurchschnitt liegt bei 26,7 %. Im Ausbikldungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten ist der Anteil mit 33,6 % noch erheblich höher.
Nach Mitteilung des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V. (VFB) wurde beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht mit der Forderung, dass auch Rentnerinnen und Rentner von berufsständischen Versorgungswerken die Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 € erhalten sollen. Die Begründung und die Möglichkeit zur Mitzeichnung der Petition finden Sie unter folgendem Link:
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Die Befragung des Jahres 2023 widmet sich der wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft. Sie dauert rund 15 bis 20 Minuten und ist vollkommen anonym.
Um rege Beteiligung wird gebeten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link: https://t1p.de/star2023. Eine Teilnahme ist vom 02.05. bis 31.07.2022 möglich.
Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim, per E-mail unter nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.