Am 19.04.2024 fand im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg die ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2024 statt. Dabei wurden – abgesehen von der Genehmigung des Haushaltsplanes für das jahr 2024 und der Entlastung des Vorstands – folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs (beA-Umlage) wird für das Jahr 2025 auf 74,00 € (unverändert zu 2024) festgesetzt.
2. Die Schiedsgutachten- und Schlichtungsordnung der RAK Bamberg vom 18.01.2002 tritt mit Ablauf des 30.06.2024 außer Kraft.
Die Veröffentlichungen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2024 erfolgen.