Corona – erneut aktualisierte Sicherheitsanordnung der Bamberger Justizbehörden

Das Oberlandesgericht Bamberg hat seine Corona-Sicherheitsanordnung vom 19.02.2021 schon nach wenigen Tagen aktualisiert. Die neue Fassung ist am 04.03.2021 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Wesentliche Neuerung ist, dass Besucher, Verfahrensbeteiligte, Rechtsanwälte und ehrenamtliche Richter ab Betreten der Gebäude eine FFP2-Maske oder entsprechende Maske mit vergleichbarem Schutzstandard (OP-Masken oder reine Mund-Nasen-Bedeckungen [Convenience- oder Alltagsmasken] reichen nicht aus) tragen müssen. Diese Pflicht gilt für alle Begegnungs- und Verkehrsflächen, insbesondere die Wartebereiche vor Sitzungssälen, die Sanitärräume, die Bibliothek, die Aufzüge sowie beim Betreten der Sitzungssäle und von Diensträumen.

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