Die Einladung zur Kammerversammlung wurde am 08.04.2022 per beA an alle Mitglieder der RAK Bamberg verschickt. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die bislang noch keine Gelegenheit zur Anmeldung hatten, können auch spontan an der Veranstaltung teilnehmen. Sie findet am morgigen Freitag, 29.04.2022, um 15:00 Uhr im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, statt.
Die Tagesordnung und alle wesentlichen Informationen sind im Mitteilungsblatt „RAK In-FORM“ Nr. 247 von März 2022 veröffentlicht. Zu den wichtigsten TOPs gehören die Beschlussfassungen über die zu ändernden Ordnungen und Satzungen der Kammer, die vor allem im Zuge der sog. „großen BRAO-Reform“ notwendig sind.
Spezielle Corona-Vorgaben sind nicht zu beachten. Es gelten die allgemeinen Regelungen der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022, insbesondere das Gebot des Mindestabstandes von 1,5 m und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (möglichst FFP2-Maske).
Am Dienstag, 17.05.2022, und Donnerstag, 19.05.2022, finden in den örtlichen Berufsschulen im Kammerbezirk die schriftlichen Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten im Rahmen der Abschlussprüfung 2022/II statt. Die geltenden Corona-Regelungen werden stets aktuell auf der Intenetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/ (Service >> Berufsausbildung >> Rechtsanwaltsfachangestellte >> Prüfung >> Prüfungstermine) veröffentlicht. Es wird um Beachtung gebeten.
Nach derzeitigem Stand gelten nur noch die Vorgaben der 16. Bayerischen Informationsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 in der jeweils gültigen Fassung (die BayIfSMV wird bis 28.05.2022 verlängert), insbesondere das Mindestabstandsgebot von 1,5 m und die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Ein Impf- oder Genesennachweis bzw. ein negatives Testergebnis (3G-Regelung) sind nicht mehr vorzulegen; auch die Testpflicht in Schulen wird abgeschafft. Eventuelle besondere Regelungen der Berufsschulen sind allerdings zu beachten und dort zu erfragen.
Im Zuge des Austausches der beA-Karten bittet die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Angaben zu ihren Kanzleiadressen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) zu überprüfen, damit die neuen Karten an die jeweils richtige Adresse geschickt werden können. Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle der RAK Bamberg über etwaige Änderungen.
Zudem bittet die Zertifizierungsstelle um Überprüfung der E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bestellung Ihrer beA-Karte angegeben haben. Im Falle von Änderungen wird um Mitteilung an bea@bnotk.de gebeten. Der beA-Support wird die E-Mail-Adresse in allen Systemen anpassen und Ihnen zur Bestätigung eine E-Mail zukommen lassen, mit Hilfe derer Sie diese Änderung über einen Link verifizieren können. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist wichtig, weil Sie an diese Adresse nach der Übersendung der neuen beA-Karte eine E-Mail der Zertifizierungsstelle erhalten, über die Sie den Erhalt Ihrer neuen beA-Karte bestätigen. Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Versendung des PIN-Briefes.
Darüber hinaus sind keine weiteren (Bestell-) Aktivitäten erforderlich. Die Zertifizierungsstelle wird diejenigen Nutzer, deren Karten ablaufen, automatisch informieren. Einzelheiten zum Thema finden Sie auf dem Portal des beA-Support.
Zur Erstellung bzw. Auswahl und Bewertung der schriftlichen Prüfungsaufgaben für die Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten hat die RAK Bamberg nach § 2 Abs. 3 der Prüfungsordnung einen Aufgabenausschuss errichtet. Ihm gehören Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Berufsschullehrer an. Die derzeitige Zusammensetzung finden Sie hier:
Während aus der Gruppe der Lehrer konstant eine ausreichende Anzahl zur Verfügung steht, sind die Gruppen der Arbeitsgeber- und Arbeitnehmervertreter häufig unterrepräsentiert, auch bedingt durch einen oftmailgen Wechsel von Mitgliedern.
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellten und Geprüfte Rechtsfachwirte werden deshalb aufgerufen, sich eherenamtlich als Mitglieder des Aufgabenausschusses zu engagieren und sich bei Interesse an die Geschäftsstelle der RAK Bamberg zu wenden, auch per E-Mail (zeh@rakba.de) oder per beA. Für Fragen stehen Ihnen Herr Geschäftsführer Riegler und Frau Zeh gerne zur Verfügung.
Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden daran erinnert, dass am Freitag, 29.04.2022, um 15:00 Uhr die ordentliche Kammerversammlung 2022 stattfinden wird. Sie wird als Präsenzveranstaltung im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, durchgeführt.
Die Tagesordnung und alle wesentlichen Informationen sind im Mitteilungsblatt „RAK In-FORM“ Nr. 247 von März 2022 veröffentlicht, das am 29.03.022 per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde. Zu den wichtigsten TOPs gehören die Beschlussfassungen über die zu ändernden Ordnungen und Satzungen der Kammer, die vor allem im Zuge der sog. „großen BRAO-Reform“ notwendig sind.
Die Einladung zur Kammerversammlung folgt in Kürze mittels eines gesonderten Schreibens – ebenfalls per beA. Dort werden wir Sie auch über die Corona-Regelungen informieren, die das WLW vorgegeben hat. Diese finden Sie dann stets aktuell auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/kammerversammlung/.
Am 28.03.2022 wurden die Unterlagen zur Online-Wahl per beA an alle wahlberechtigten Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg verschickt. Seither ist eine Stimmabgabe möglich. Der Wahlzeitraum endet am Tag der Kammerversammlung, also am Freitag, 29.04.2022, um 16:00 Uhr.
Nähere Informationen, insbesondere die Kandidatinnen und Kandidaten, finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/. Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl!
Am Mittwoch, 27.04.2022, wiederholt die Rechtsanwaltskammer Bamberg ein weiteres Mal ihre Fortbildungsveranstaltung zur Zwangsvollstreckung, die am 16.03.2022 erstmals angeboten wurde. Sie findet von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr als Online-Seminar statt. Referent ist Harald Minisini, Geprüfter Rechtsfachwirt aus München.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat auf Vorschlag des Kammervorstands jeweils mit Wirkung zum 15.02.2022 Frau Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Zellingen/Würzburg) zum Mitglied und Frau Rechtsanwaltsfachangestellte Marinell Ferrer (Würzburg) zum stellvertretenden Mitglied des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg berufen. Ihre Amtszeit endet am 31.12.2023.
Gleichzeitig wurde Frau Vetter von den Mitgliedern des Ausschusses einstimmig zur neuen Vorsitzenden gewählt. Sie folgt auf Geprüfte Rechtsfachwirtin Maria Karehnke (Bamberg), die vor einiger Zeit in den Kammerbezirk Nürnberg gewechselt und damit aus dem Berufsbildungsausschuss ausgeschieden ist. Zwischenzeitlich hatte ihr Stellvertreter, Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Peetz (Bamberg), den Vorsitz kommissarisch geführt.
Nähere Informationen zum Berufsbildungsausschuss entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage. Nachstehend finden Sie die
Am Samstag, 07.05.2022, veranstaltet der Arbeitskreis SchuleWirtschaft Bamberg nach einjähriger pandemiebedingter Unterbrechung wieder die Studienmesse:BA. Sie findet von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Bamberger Brose Arena statt. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Veranstalters unter http://www.studienmesse-bamberg.de/.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird wie immer mit einem Messestand vertreten sein und den Anwaltsberuf sowie den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten präsentieren. Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.
Am 11.02.2022 endete die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Vorstandswahl 2022. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die der Wahlausschuss zum weiteren Wahlverfahren zugelassen hat, und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.
Die Wahlunterlagen, insbesondere mit den Zugangsdaten zum Online-Wahlsystem, werden allen wahlberechtigten Kammermitgliedern am Montag, 28.03.2022, per beA übermittelt. Der Wahlzeitraum mit der Möglichkeit der Stimmabgabe endet dann am Tag der Kammerversammlung, also am Freitag, 29.04.2022, um 16:00 Uhr.
darauf hin, dass durch den Wegfall von § 6 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) zum 17.02.2022 keine Rechtsgrundlage für eine Kontaktdatenerhebung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr besteht. Die Kontaktdatenerfassung per Formblatt oder auf elektronischem Weg ist damit bei allen Justizbehören im OLG-Bezirk entfallen. Dies gilt im Übrigen auch für die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Gleichzeitig hat das OLG mit Wirkung ab 17.02.2022 eine neue
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wiederholt am Donnerstag, 10.03.2022, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, ihre Online-Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht, die am 08.03.2022 erstmals angeboten wird (dieser Termin ist ausgebucht!). Es sind noch wenige Restplätze frei.
Am Freitag, 25.03.2022, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg (in Präsenzform, hilfsweise online) eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Miet- und WEG-Recht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Zwarg aus Nürnberg.
Die schriftliche Prüfung 2022/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:
Am Dienstag, 17.05.2022, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
Am Donnerstag, 19.05.2022, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
Anmeldungen haben in der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.03.2022 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Montag, 04.07.2022, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, und am Samstag, 09.07.2022, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 29.07.2022, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7.
Im Anschluss an seine Sitzung vom 28.01.2022 hat der Vorstand der RAK Bamberg die bisherigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltsfachangestellten für die Dauer von zwei Jahren wieder bestellt. Ihre Amtszeit begann am 01.02.2022 und wird am 31.01.2024 zu Ende gehen.
Die genaue Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage.
Am Mittwoch, 09.03.2022, veranstaltet die RA-MICRO Software AG eine Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel – Employer Branding“. Sie findet von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr online über die Plattform „zoom“ statt.
Experten und Arbeitgeber befassen sich mit der Frage, wie eine Anwaltskanzlei die besten Fachkräfte gewinnen und gute Mitarbeiter:innen langfristig an sich binden kann. Zu den Diskussionsteilnehmern gehören unter anderem die Rechtsanwälte Chan-jo Jun und Bernd Spengler aus Würzburg sowie Rainer Riegler aus Bamberg, als Geschäftsführer der RAK Bamberg für den Bereich der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten und der Fortbildung von Rechtsfachwirten zuständig; darüber hinaus Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg), Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von RA-MICRO; einen Beitrag zum Employer Branding auf der Homepage von MKG.
Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg haben für die schriftliche Fortbildungsprüfung der Geprüften Rechtsfachwirte am 08.03., 09.03. und 10.03.2022 ein
erstellt, das die Vorgaben der aktuellen Fassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 21.02.2022, gültig bis 19.03.2022) erfüllt. Dieses finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.
Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zum Kammervorstand 2022 wurde im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2021 veröffentlicht und am 10.01.2022 per beA an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 11.02.2022, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.
Nähere Informationen hierzu sowie zur Vorstandswahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.
Am 03.01.2022 hat eine neue Mitarbeiterin ihre Tätigkeit in der Geschäftsstelle aufgenommen. Stefanie Pall, die bereits von Dezember 2019 bis Dezember 2020 in der Kammer beschäftigt war, trat die Nachfolge von Kathrin Wehlisch an, die im November 2021 ausgeschieden war.
Damit haben sich auch die Aufgaben der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen geändert. Näheres können Sie der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/geschaeftsstelle/ entnehmen. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen und Anliegen unmittelbar an die zuständige Sachbearbeiterin.
Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg ihr Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Kammergeschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7 und 9, überarbeitet. Die aktualisierte Fassung finden Sie auf der Startseite (linke Spalte) der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/. Sie steht auch nachfolgend zum Download bereit.
Bitte beachten Sie insbesondere die neue 3G-Regel, wonach der Zutritt zur Geschäftsstelle nur noch (vollständig) geimpften, genesenen und (neagtiv) getesteten Personen möglich ist. Diese Voraussetzungen sind in jedem Einzelfall einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter nachzuweisen.
Auf der Kammerhomepage sind auch weiterhin ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie veröffentlicht. Dorthin gelangen Sie am schnellsten durch Anklicken des entsprechenden Links auf der Startseite (rechte Spalte).
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) bieten im Rahmen ihrer Kooperation weitere Fortbildungsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach an. Unter dem Titel „beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!“ finden am 01.02., 14.02. und 04.03.2022 Online-Vorträge statt.
Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (und deren Mitarbeiter) können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 185,00 € teilnehmen. Die Anmeldung ist über die Internetseite des DAI unter www. anwaltsinstitut.de möglich.
Am 08.03.2022 bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht an. Sie findet wegen der Entwicklung der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ statt. Referenten sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Prof. Dr. Martin Zwickel, Vertreter der Professur für Privatrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2022 entnehmen Sie bitte der
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Alle Kammermitglieder werden daran erinnert, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2022 nach § 4 Ziffer 1. der Beitragsordnung der RAK Bamberg am 01.01.2022 fällig wird und ohne Aufforderung binnen eines Monats an die Kammer zu überweisen ist. Weil vom Kammerbeitrag die laufenden Kosten bezahlt werden müssen, wird um fristgerechte Erledigung gebeten. Sollte eine Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen, wird der Kammerbeitrag am 01.02.2022 abgebucht.
Die beA-Umlage, die von der Kammerversammlung nach § 2 der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs der RAK Bamberg für 2022 auf 70,00 € festgesetzt wurde, ist am ersten Werktag eines jeden Kalenderjahres zu bezahlen. Auch insoweit wird um fristgerechte Überweisung gebeten. Die Abbuchung bei Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt am 17.01.2022.
Die Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer Bamberg finden Sie hier. Für eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ab dem Kalenderjahr 2023, das sowohl die beA-Umlage als auch den Kammerbeitrag umfasst, steht ein Formular zur Verfügung.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat in seiner Dezembersitzung die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2022 beschlossen. Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet. Nähere Informationen hierzu und die Besetzung der einzelnen Abteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.
Wegen des vorzeitigen Ausscheidens von zwei Mitgliedern ist der Kammervorstand derzeit nur mit 17 Personen besetzt. Die volle Stärke von 19 Mitgliedern wird erst wieder nach der Neuwahl im Frühjahr 2022 erreicht werden. Es wird deshalb um Verständnis gebeten, sollte sich die Bearbeitung mancher Anträge etwas verzögern.