BeA – Auswertung der Erstregistrierungsquote nach Kammerbezirken

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat für die einzelnen Regionalkammern die Erstregistrierungsquote der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer neu ermittelt. Die Auswertung zum Stichtag 28.02.2021 steht nachfolgend zum Download bereit.

Seit Oktober 2020 hat sich die Quote deutlich verbessert. Zum Stichtag waren 81 % aller Postfächer erstregistriert (77 % im Oktober). Der größte Anteil der erstregistrierten Postfächer liegt wiederum bei den niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit 85 % (gegenüber 81 % im Oktober) Auch die Erstregistrierungsquote bei den Syndikusrechtsanwälten ist von 54 % auf 62 % gestiegen.

Bei der Auswertung nach Kammerbezirken fällt auf, dass in zehn Kammerbezirken die Erstregistrierungsquote bei über 95 % liegt, in immerhin 22 Kammerbezirken liegt sie über 85 % – jeweils bezogen auf die Zahl der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Damit ist sie um 1,6 Prozentpunkte gegenüber dem Vormonat Januar 2021 gestiegen.

Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg beträgt sie rund 86 %, bei den Syndikusrechtsanwälten nur 63 %. Damit fiel die Steigerung gegenüber Oktober 2020 nur sehr gering aus.

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