Geänderte Telefonzeiten der Kammergeschäftsstelle

Neuerungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach – das neue beA-Portal und die neu gestaltete beA-Anmeldung

Wichtige Hinweise für beA-Postfächer von Berufsausübungsgesellschaften

Urteil des BGH zur Zulässigkeit einer Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023 treten am 01.10.2023 in Kraft

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden – Save the Date!

RA EXPO 2023 – die neue Fachmesse für moderne Anwaltskanzleien am 24.10.2023 in Köln

27. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung vom 22.10. bis 28.10.2023 in Israel

Europäischer Tag der Justiz am 23.11.2023 in Halle (Saale)

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Berichte über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2022

Rechtsanwalt Dr. Thomas Kuhn neuer Präsident des Verbandes Freier Berufe in Bayern

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht für 2022

Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

forum vergabe e.V. – International Public Procurement Awards (IPA) 2024

Geänderte Telefonzeiten der Kammergeschäftsstelle

Alle Kammermitglieder werden darauf hingewiesen, dass die Telefonzeiten der Geschäftsstelle der RAK Bamberg wie folgt neu festgelegt wurden:

  • Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Sie sind auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/ veröffentlicht. Gleiches gilt für die unveränderten Geschäftszeiten.

Um Beachtung wird gebeten.

Neuerungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach – das neue beA-Portal und die neu gestaltete beA-Anmeldung

In ihrem beA-Newsletter Ausgabe 5/2023 weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf das neue beA-Portal hin, das mit der beA-Version 3.19 voraussichtlich am 03.08.2023 gestartet wird. Es öffnet sich über den bekannten Link bea-brak.de und ermöglicht zunächst den Zugriff auf das beA selbst, auf das Akteneinsichtsportal und auf die zum beA-System gehörenden Anwendungen Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie Find-a-Lawyer. Diese Anwendungen werden mit einem Klick auf das Logo oder den dazugehörigen Text geöffnet.

Auch die beA-Anmeldung wurde neu gestaltet. Die Auswahl des Sicherheits-Token kann künftig direkt auf der Anmeldeseite der Webanwendung vorgenommen werden. Damit entfällt der Umweg, dass zunächst auf „Anmelden“ geklickt werden muss, um dann das Sicherheits-Token auszuwählen. Bei der Verwendung von Software-Token haben Nutzer künftig die Möglichkeit, das Passwort im Browser abzuspeichern. Wichtige Meldungen, insbesondere zu vorliegenden Störungen, werden künftig direkt auf der Startseite angezeigt.

Weitere Neuerungen, beispielsweise zur Erst- oder Neuregistrierung des Postfachs sowie zu den Funktionen „Client Security herunterladen“ und „Zertifikate verwalten“ entnehmen Sie bitte dem beA-Newsletter.

Mit der beA-Version 3.19 ist eine Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security verbunden. Sie muss zwingend vorgenommen werden, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können. Hierfür werden keine Administrator-Rechte benötigt.

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Wichtige Hinweise für beA-Postfächer von Berufsausübungsgesellschaften

Der beA-Support hat angesichts einiger Anfragen, welche die Handhabung der BAG-Basis-Karten betreffen, auf Folgendes hingewiesen:.

Auch mit BAG-Karten ist nicht automatisch ein Zugriff auf das BAG-Postfach gegeben. Nachdem Karte und PIN vorliegen und die Zulassung erfolgt ist, muss mit dieser Karte zunächst eine Erstregistrierung für den Postfachbesitzer erfolgen. Erst danach ist ein Zugriff auf das Postfach möglich und erst dann können Rechte und Rollen an Dritte, ggf. auch an die gesetzlichen Vertreter der BAG, vergeben werden.

In den Supportfällen hat sich herausgestellt, dass die gesetzlichen Vertreter nach dem Erhalt der Karte diese ihrem persönlichen Profil zugeordnet hatten. Damit hatten sie zwar einen weiteren Sicherheitstoken für die eigene Anmeldung zur Verfügung, ein Zugriff auf das BAG-Postfach war damit aber nicht verbunden.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Einführung des Gesellschaftspostfachs und die Erläuertungen zur Rechte-/Rollenvergabe im BAG Postfach im Serviceportal des beA-Anwendersupportes.

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Urteil des BGH zur Zulässigkeit einer Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO

Mit Urteil vom 25.05.2023 (Az. V ZR 134/22) hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Entscheidung zur Zulässigkeit der Ersatzeinreichung nach § 130d S. 2 ZPO getroffen. Danach ist auf die vorübergehende technische Unmöglichkeit im Zeitpunkt der beabsichtigten Übermittlung des elektronisch einzureichenden Dokuments abzustellen. Nur diese muss glaubhaft gemacht werden.

Der Prozessbevollmächtigte, der aus technischen Gründen gehindert ist, einen fristwahrenden Schriftsatz elektronisch einzureichen, ist, nachdem er die zulässige Ersatzeinreichung veranlasst hat, nicht mehr gehalten, sich vor Fristablauf weiter um eine elektronische Übermittlung zu bemühen. Ein elektronisches Dokument ist nach § 130d S. 3 HS 2 ZPO bei ausreichender Ersatzeinreichung zusätzlich nur auf gerichtliche Anforderung nachzureichen.

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Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023 treten am 01.10.2023 in Kraft

Über die

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

wurde im Newsletter von Mai 2023 bereits informiert. Das Bundesministerium der Justiz hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse keine Bedenken bestehen. Sie wurden deshalb am 20.07.2023 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 01.10.2023 in Kraft treten.

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Im Newsletter von Juni 2023 wurde bereits auf die neue STAR-Umfrage zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft in Deutschland hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.

Die Befragung läuft noch bis 31.07.2023. Sie ist unter diesem Link zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, an der Umfrage teilzunehmen.

Weitere Informationen zum Statistischen Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Bei Fragen steht Ihnen Frau Genitheim vom Institut für Freie Berufe (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de; Tel. 0911/2356524) zur Verfügung.

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden – Save the Date!

Am 03.11. und 04.11.2023 veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Sachsen in Dresden das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum, an dem die Rechtsanwaltskammer Bamberg als Mitveranstalterin maßgeblich beteiligt ist.

Nähere Informationen zu dieser Tagung werden zugegebener Zeit veröffentlicht. Diese finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/eigene-veranstaltungen/.

RA EXPO 2023 – die neue Fachmesse für moderne Anwaltskanzleien am 24.10.2023 in Köln

Am 24.10.2023 findet in Köln die neue Fachmesse RA EXPO 2023 statt. Sie bietet auf 4.000 m² Ausstellungsfläche eine umfassende Plattform für Kanzleiorganisation und -marketing, Recruiting, Software, Digitalisierung, Fortbildung, IT und vieles mehr. Mit dabei sind eine Vielzahl renommierter Anbieter sowie Startups, die zum Teil über integrierte ChatGPT-Lösungen verfügen. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie unter https://raexpo.de/ sowie in anliegender

Pressemitteilung.

27. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung vom 22.10. bis 28.10.2023 in Israel

Vom 22.10. bis 28.10.2023 findet in Israel die 27. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung statt. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf den Internetseiten der DIJV unter www.dijv.de sowie in nachtehenden Dokumenten.

Die Teilnehmer erwarten sechs Tage in Jerusalem, Tel Aviv und Herzliya mit interessanten Tagungsthemen sowie spannenden Ausflügen und Besuchen. Interessenten können sich hier anmelden: https://www.dijv.de/de/topic/52.anmeldung-2023-jugend.html.

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 18.07.2023 wurde die

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV)

im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie wird am 01.03.2024 in Kraft treten. Die Änderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 25.07.2023.

Eine Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz finden Sie unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0713_Mediatoren.html.

Berichte über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2022

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nachstehende Berichte über seine Rechtsprechung und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen andere Staaten im Jahr 2022 veröffentlicht.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Kuhn neuer Präsident des Verbandes Freier Berufe in Bayern

Dr. Thomas Kuhn, Rechtsanwalt aus München und bislang erster Vizepräsident, wurde am 12.07.2023 einstimmig zum neuen Präsidenten des Verbandes Freier Berufe in Bayern (VFB) gewählt. Er trat damit die Nachfolge des Zahnarztes Michael Schwarz aus Bernau am Chiemsee an, der auf eigenen Wunsch zurückgetreten war.

Rechtsanwalt Dr. Kuhn gehört seit 2006 dem Vorstand der RAK München an. Mit einer Unterbrechung von 2020 bis 2022 ist er seit 2014 zudem Mitglied des Kammerpräsidiums und seit 2022 Schatzmeister.

Neuer erster Vizepräsident wurde der Arzt Dr. Markus Beck aus Augsburg. Bei der Wahl des zweiten Vizepräsidenten setzte sich die Zahnärztin Dr. Andrea Albert aus Eichstätt durch.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Pressemeldung vom 14.07.2023

Präsident a. D. Michael Schwarz wurde zum Ehrenpräsidenten ernannt. Lesen Sie hierzu die

Pressemeldung vom 18.07.2023

Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Die Bundesrechtsanwaltskammer sucht für das Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten nach Hospitationsplätzen in Anwaltskanzleien.

Hintergrund und Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, einen Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration der Zielgruppe in Deutschland zu leisten. Zudem sollen den Teilnehmenden Einblicke in die praktische Arbeit juristischer Institutionen gewährt und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein Netzwerk aufzubauen, um dadurch den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die Teilnehmenden stammen größtenteils aus Syrien, Irak, Iran oder Ägypten, haben ihr Studium in ihren Heimatländern abgeschlossen und waren unter anderem bereits in Anwaltsberufen tätig. Einige haben an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M) abgeschlossen.

Ausgewählte Teilnehmende werden nach den Einführungsseminaren in ein Hospitationsprogramm aufgenommen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1.

Geplant ist die Durchführung des Programms im Zeitraum von September bis Dezember 2023, wobei sich die IRZ nach den zeitlichen Kapazitäten der Kanzleien richtet. Die IRZ übernimmt alle anfallenden organisatorischen und logistischen Aufgaben (Unterbringung, Anreise der Teilnehmenden) sowie alle anfallenden Kosten.

Die IRZ freut sich auf positive Rückmeldungen bis Mitte August 2023 und steht für Rückfragen jeglicher Art mit Frau Dr. Frauke Bachler (spies@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 101) und Herrn Sidi Khairy (khairy@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 156) gerne zur Verfügung.

 

forum vergabe e.V. – International Public Procurement Awards (IPA) 2024

Um Anreize für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu geben, sich mit Themen des nationalen und internationalen Vergabewesens zu befassen, will der forum vergabe e.V. auch im Jahr 2024 den mit 5.000,00 € dotierten International Public Procurement Award (IPA) vergeben. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.