Alle Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das Kalenderjahr 2023 noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, werden gebeten, ihre Bestätigungen spätestens bis 31.03.2024 an die Kammergeschäftsstelle zu übermitteln (gerne per beA). Hierbei wird daran erinnert, dass die Fortbildung grundsätzlich bis 31.12.2023 hätte durchgeführt und belegt werden müssen.
Weil vermehrt Online-Fortbildung betrieben wird, soll gleichzeitig an die Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO erinnert werden: Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass auf dem Fortbildungsnachweis/der Teilnahmebescheinigung die Einhaltung beider Komponenten vom Veranstalter bestätigt wird. Es kann sonst nicht gewährleistet werden, dass eine Anerkennung erfolgt.
§ 15 Abs. 4 FAO sieht darüber hinaus vor, dass bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Die Nachweispflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer regelt § 15 Abs. 5 FAO.
das alle wahlberechgtigten Kammermitglieder per beA, hilfsweise per Post, erhalten haben, konnten Sie entnehmen, dass der Wahlausschuss eine Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis Freitag, 08.03.2024, 12:00 Uhr, gesetzt hat. Darauf soll auf diesem Wege nochmals hingewiesen werden.
Die RAK AG Geldwäscheaufsicht hat diverse Dokumentationsbögen erstellt, um allen Kolleginnen und Kollegen, die Mandate im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG bearbeiten, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz zu erleichtern. Sie stehen nachfolgend zum Download bereit und sind auch auf der Internetseite der RAK Bamberg abrufbar.
darauf hin, dass es aufgrund des hohen Aufkommens von Registrierungsanträgen nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG zu längeren Bearbeitungszeiten der zugehörigen Anträge und teils zu technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses kommt. Bitte wenden Sie sich letzterenfalls an die zuständige FIU; sie ist per E-Mail unter DXA322.gzd@fiu.bund.de zu erreichen.
An die Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Internationale Ehesachen“, die das Oberlandesgericht Bamberg und die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Donnerstag, 14.03.2024, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg gemeinsam anbieten, wird nochmals erinnert. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem
Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zum Kammervorstand 2024 wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Dezember 2023 veröffentlicht und am 08.01.2024 per beA, hilfsweise per Post, an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass nach Ziffer 2. des Terminplans Wahlvorschläge noch bis Freitag, 09.02.2024, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.
Nähere Informationen hierzu sowie zur Wahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.
Der Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg wurde turnusgemäß zum 01.01.2024 neu berufen. Die aktuelle Zusammensetzung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/berufsbildungsausschuss/.
Die Neuwahl der/des neuen Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden wird in der konstituierenden Ausschusssitzung am 02.02.2024 erfolgen. Derzeit wird der Ausschuss von Geprüfter Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg) und Rechtsanwalt Dr. Matthias Peetz (Bamberg) geführt,
Am Samstag, 24.02.2024, findet in der Konzert- und Kogresshalle von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Studienmesse Bamberg 2024 statt. Auch in diesem jahr wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg mit einem Messestand vertreten sein und sowohl den Anwaltsberuf als auch den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vorstellen.
Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende und Praktikumsplätze) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.
Am Donnerstag, 14.03.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Internationale Ehesachen“ an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referent ist Prof. Dr. jur. Wolfgang Hau, Inhaber des Lehrstuhls für bürgerliches Recht und deutsches, internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und von 2016 bis Ende 2023 Richter am Oberlandesgericht München (25. Zivilsenat).
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat in seiner Sitzung im Dezember 2023 die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2024 beschlossen. Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet, wobei die bisherige Gebührenabteilung III zukünftig auch für Abwicklungsangelegenheiten zuständig ist. Nähere Informationen hierzu und die Besetzung der einzelnen Abteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.
Wegen des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds ist der Kammervorstand weiterhin nur mit 18 Personen besetzt. Die volle Anzahl von 19 Mitgliedern wird nach der Neuwahl im Frühjahr 2024 wieder erreicht werden. Alles Wissenswerte zur Vorstandswahl kann unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ abgerufen werden.
Dem Mitteilungsblatt von Dezember 2023 konnten Sie bereits entnehmen, dass im Jahr 2024 turnusgemäß die Neuwahl von zehn Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg stattfinden wird. Die dort veröffentlichte Wahlbekanntmachung (mit Wahlausschreibung) wird am 08.01.2024 auch per beA verschickt werden (bzw. per Post an alle Kammermitglieder, die nicht über ein beA verfügen). Sie ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ zu finden. Dort können sich alle Kolleginnen und Kollegen über nähere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl informieren.
An die neue Beitragsordnung der RAK Bamberg, die in der Kammerversammlung am 21.04.2023 beschlossen wurde, wird nochmals erinnert. Sie sieht u. a. die Erhöhung des Kammerbeitrags zum 01.01.2024 auf 400,00 € vor. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zu finden (neben der noch bis 31.12.2023 gültigen aktuellen Beitragsordnung).
Bitte beachten Sie, dass sowohl der Kammerbeitrag als auch die beA-Umlage von 74,00 € im Jahr 2024 am 01. Januar fällig sind. Sofern der Rechtsanwaltskammer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung der beA-Umlage am 15.01.2024; der Einzug des Kammerbeitrages wird zum 05.02.2024 ausgeführt.
Möchten Sie noch ein Lastschriftmandat erteilen, können Sie dies gerne tun. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Kammerhomepage.
Eine gesonderte Rechnungstellung oder Zahlungsbestätigung erfolgt nicht. Grundlage für die Pflicht zur Zahlung des Kammerbeitrages und der beA-Umlage sind die Beitragsordnung und die Umlageordnung, die auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis ausreichen.
Am Freitag, 19.01.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Seniorenrecht – Altersfragen auf der Schnittstelle von Betreuung-, Sozial-, Familien-, Erb- und allgemeinem Zivilrecht“ an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening aus Essen, Fachanwältin für Familienrecht und für Sozialrecht.
das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 05.01.2024. Es sind noch wenige Restplätze frei.
Bitte beachten Sie Folgendes: Die geplanten Themen des Seminars eignen sich dem Grunde nach für die Anerkennung als Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften für Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht. Eine abschließende Entscheidung, insbesondere über die Anzahl der Fortbildungsstunden, kann aber erst nach Durchführung der Veranstaltung getroffen werden.
Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens auch 2024 wieder Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten anbietet, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg wird am Freitag, 19.04.2024, im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, stattfinden. Die „offizielle“ Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2023 enthalten sein. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.
Vor der Kammerversammlung wird eine Informationsveranstaltung angeboten, die sich dem Thema „Digitalisierung in Anwaltskanzleien“, auch im Zusammenhang mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), widmet. Referent ist Rechtsanwalt Chan-jo Jun, Fachanwalt für IT-Recht aus Würzburg.
Auf die (kostenfreie) Infoveranstaltung der RAK München zum Reallabor Basisdokument am 05.12.2023 wurde im Newsletter von Oktober 2023 bereits hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.
Auf die Verpflichtung aller betroffenen Kolleginnen und Kollegen, sich bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren, wird nochmals hingewiesen (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG). Bitte beachten Sie hierzu auch das
sowie die Informationen auf der Homepage der FIU. Dort wird zudem Folgendes klargestellt:
Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10, 11, 12 GwG sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer und andere dort genannte Berufsträger. Gemäß § 45 Abs. 1 GwG haben sich die Verpflichteten im elektronischen Meldeportal goAML bei der FIU zu registrieren. Dies gilt unabhängig von der Form der ausgeübten Berufsträgerschaft. Hierunter fallen grundsätzlich auch angestellte Berufsträger, die als Arbeitnehmer in einer Sozietät, einer Kanzlei, Partnerschaft oder sonstigen Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind.
Demzufolge hat sich jeder Partner und Angestellte separat als eigenständiger Verpflichteter in goAML Web zu registrieren. Die zusätzliche Registrierung von Kanzleien, Partnerschaften sowie weiteren Organisationsformen (u.a. GbR, GmbH) erfüllt hier nicht die Norm. Die bisher bereits in goAML Web registrierten Institutionen und die darunter erfassten Berufsträger bleiben zunächst aber im Bestand.
Bei Berufsträgern, die über mehrfache Qualifikationen verfügen (z.B. Steuerberater und Rechtsanwalt) ist zu beachten, dass die Registrierung nur mit einer Qualifikation erfolgen kann. Die vorherrschende Berufsausübung steht dabei im Vordergrund.
Damit dürfte die Frage, wer sich seitens der Anwaltschaft zu registrieren hat, weitestgehend beantwortet sein.
Nach einigen Jahren hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg wieder Empfehlungen über die von Ausbildungskanzleien zu zahlenden Vergütungen für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte beschlossen. Danach sollen in Ausbildungsverträgen ab 01.01.2024 wenigstens folgende Beträge vereinbart werden:
im 1. Ausbildungsjahr 1.000,00 €
im 2. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
im 3. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
Diese Empfehlungen gelten als angemessene Vergütungen im Sinne von § 17 Abs. 1 BBiG, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur in begründeten Ausnahmefällen um bis zu 20 % unterschritten werden können (so z. B. BAG, Urt. v. 29.04.2015, Az. 9 AZR 108/14). Eine Herabsetzung auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG kommt damit nicht in Betracht. Denn die Rechtsanwaltskammer hat die Möglichkeit, die Untergrenze der angemessenen Vergütung verbindlich festzulegen.
Die RAK Bamberg hat sich damit der allgemeinen Entwicklung der Ausbildungsvergütungen angeschlossen. Die zukünftig geltenden Empfehlungen liegen in etwa im Durchschnitt der Vergütungsempfehlungen aller Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet.
Alle Ausbildungskanzleien und Ausbilder werden um Beachtung gebeten, zumal die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses und damit auch die Teilnahme an der Abschlussprüfung von der Vereinbarung einer angemessenen Ausbildungsvergütung abhängt.
Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2024 entnehmen Sie bitte der
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Der Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat eine Änderung der zugelassenen Hilfsmittel bei der Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten beschlossen. Die aktualisierte Fassung der „Hilfsmittelbekanntmachung“ finden Sie auf der Kammerhomepage. Die Liste der nicht zugelassenen Hilfsmittel ist unverändert. Alle Ausbilder und Auszubildenden werden um entsprechende Beachtung gebeten.
Vorsorglich werden alle ausbildenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes hingewiesen, wonach sie ihren Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, darunter auch Fachliteratur, zur Verfügung zu stellen haben, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die einschlägigen Gesetze, wobei die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Textsammung „Habersack – Deutsche Gesetze“ (Hauptband und Ergänzungsband) empfiehlt. Denn die Loseblattsammlung mit Aktualisierungsservice hat den Vorteil, durch Ergänzungslieferungen immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Zudem enthält nur der Habersack alle für die Abschlussprüfung relevanten Gesetze in einem Werk.
Wegen der großen Nachfrage wiederholt die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Freitag, 24.11.2023, den Praktiker-Workshop zur Zwangsvollstreckung, der am 23.10.2023 erstmals angeboten wurde. Er findet von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Geprüfter Rechtsfachwirt Harald Minisini aus München.
Die Rechtsanwaltskammer München bietet am Dienstag, 05.12.2023, von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr, zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine kostenfreie Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument an. Über das zugrundeliegende Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ haben wir zuletzt im Newsletter von September 2023 berichtet.
Nach einer kurzen Einführung in das Projekt wird der Prototyp der Anwendung im Rahmen eines Musterprozesses vorgestellt. Mit verteilten Rollen wird demonstriert, wie die Anwendung ein gerichtliches Verfahren womöglich transparenter, schlanker und schneller machen kann. Im Anschluss daran sollen mit den Teilnehmern die Vor- und Nachteile der aktuellen Anwendung, deren Einbindung in den elektronischen Rechtsverkehr und eine mögliche Abbildung des Verfahrens in den Prozessordnungen diskutiert werden.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung, an der Sie sowohl in Präsenzform als auch online teilnehmen können, erhalten Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München. Dort besteht auch die Möglichkeit der Anmeldung. Ameldeschluss ist Donnerstag, 30.11.2023.
die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz – also auch für Rechtsanwaltsfachangestellte – für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 wie folgt festgelegt:
im 1. Ausbildungsjahr 649,00 € (bislang 620,00 €)
im 2. Ausbildungsjahr 766,00 € (bislang 731,60 €)
im 3. Ausbildungsjahr 876,00 € (bislang 837,00 €)
im 4. Ausbildungsjahr 909,00 € (bislang 868,00 €)
Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.
Die Prüfungsausschüsse I und II der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg haben ihre unverbindliche Orientierungshilfe für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ aktualisiert. Die Neufassung mit Stand September 2023 finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der RAK Bamberg.
Die Orientierungshilfe ist eine unverbindliche Empfehlung der beiden Prüfungsausschüsse; sie erläutert die Prüfungsinhalte nach § 15 der Prüfungsordnung. Aus ihr können keine Rechtsansprüche hergeleitet werden; sie ist insbesondere nicht Teil der Prüfungsordnung.
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Vielzahl von beA-Postfächern zugelassener Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) noch nicht erstregistriert ist. Auch im Hinblick auf die passive Nutzungspflicht gemäß §§ 31b Abs. 5 i. V. m. 31a Abs. 6 BRAO werden alle betroffenen Kammermitglieder aufgefordert, die Erstregistrierung nunmehr bis spätestens 15.10.2023 vorzunehmen. Andernfalls müsste die Rechtsanwaltskammer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten.