BeA für Berufsausübungsgesellschaften

Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (sog. große BRAO-Reform) enthält u. a. einen Vorschlag zur Einführung besonderer elektronischer Anwaltspostfächer für Berufsausübungsgesellschaften. Nach § 31b BRAO-E soll die BRAK für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene und damit von der Rechtsanwaltskammer zugelassene Berufsausübungsgesellschaft auf Antrag ein beA empfangsbereit einrichten.

Nähere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Beitrag von Rechtsanwältin Julia von Seltmann (BRAK Berlin), der im BRAK-Magazin Heft 2/2021 veröffentlicht ist.

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg