Termine der RVG-Hotline 2025

Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025

Schlichtungsstelle seit 01.01.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert zuständig

KI-Leitfaden der BRAK

Stärkung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen

EuGH bestätigt das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Würzburg e.V am 13.03.2025

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V im Jahr 2025

Schlichtungsausschüsse für Rechtsanwaltsfachangestellte neu besetzt

Bamberger Studienmesse am 22.02.2025

BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024

Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien 2025

Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BNotK

Längere Postlaufzeiten und höheres Briefporto seit 01.01.2025

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Termine der RVG-Hotline 2025

Im Newsletter von Dezember 2024 wurde die Fortsetzung der RVG-Hotline der Rechtsanwaltskammer Bamberg bereits angekündigt. Die erste Ausgabe des neuen Jahres fand am 29.01.2025 statt. Die weiteren Termine für 2025 werden wie folgt bekannt gegeben:

  • Montag, 24.02.2025, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag, 27.03.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitag, 11.04.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 15.05.2025, 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Mittwoch, 25.06.2025, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Montag, 21.07.2025, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Montag, 25.08.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 18.09.2025, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag, 23.10.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 13.11.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Dienstag, 16.12.2025, 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Alle Termine finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Stichwort „RVG-Hotline“ auf der Startseite).

Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025

Im Newsletter von Juli 2024 wurde bereits auf die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) durch das Wachstumschancengesetz hingewiesen. Diese Regelung ist nunmehr in Kraft getreten (vgl. § 14 Abs. 1 UStG n. F.). Sie gilt auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, allerdings nur bei Umsätzen mit anderen inländischen Unternehmern (B2B-Umsätze). Zudem ist es unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Übergangszeit bis längstens 2028 weiterhin zulässig, Papier- und PDF-Rechnungen zu erstellen und zu versenden.

Der Empfang von E-Rechnungen muss aber schon ab 01.01.2025 gewährleistet sein, unabhängig von der Mandantenstruktur oder vom Umsatz. Ab diesem Zeitpunkt darf jedes Unternehmen eine E-Rechnung auch ohne Zustimmung des Empfängers versenden. Auch Anwaltskanzleien müssen daher die technischen Voraussetzungen für die Entgegennahme einer solchen Rechnung schaffen. Hierfür reicht es grundsätzlich aus, ein E-Mail-Postfach bereitzustellen, wobei sich ein gesondertes Postfach anbietet, um die Vorteile dieses Formats besser nutzen zu können.

Zudem muss die Rechnung maschinell lesbar, der strukturierte Datensatz wie zum Beispiel die XML-Datei bei einer Rechnung maschinell auswertbar sein. Gängige zulässige Rechnungsformate sind insbesondere die Standard XRechnung und das hybride ZUG-FeRD-Format (ab Version 2.0.1). Dieses besteht neben dem strukturierten aus einem menschenlesbaren Datenteil (zum Beispiel pdf-Dokument), die beide in einer Datei zusammengefasst sind. In jedem Fall sollte man vorbereitet sein und prüfen, ob über gegebenenfalls bereits verwendete Bürosoftware eine Visualisierung auch reiner XML-Dateien möglich ist. Andernfalls sollte geschaut werden, welche angebotenen Tools zur Visualisierung für die eigenen Bedürfnisse in Frage kommen.

 

 

Schlichtungsstelle seit 01.01.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert zuständig

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt seit 01.01.2025 auch in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar und Schadensersatz mit einem Wert von mehr als 50.000,00 €. Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle entsprechend erweitert.

Nähere Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie auf deren Internetseite unter https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/.

EuGH bestätigt das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Mit Urteil vom 19.12.2024 (Rechtssache C-295/23) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft zulässig sei, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt.

Im Interesse einer geordneten Rechtspflege müssten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Interessen ihrer Mandanten in völliger Unabhängigkeit und unter Beachtung des Berufsrechts bestmöglich schützen und verteidigen. Das Bestreben eines reinen Finanzinvestors, seine Investition ertragreich zu gestalten, könnte sich negativ auf die Organisation und die Tätigkeit einer Rechtsanwaltsgesellschaft auswirken. So könnte ein solcher Investor, sollte er den Ertrag seiner Investition für unzureichend halten, versucht sein, auf eine Kostensenkung oder das Bemühen um eine bestimmte Art von Mandanten hinzuwirken – gegebenenfalls unter der Androhung, dass er andernfalls seine Investition zurückziehen werde, was seine Einflussmöglichkeit, und sei sie auch nur mittelbar, hinreichend ausmacht. Das von einem reinen Finanzinvestor verfolgte Ziel beschränke sich allein auf das Streben nach Gewinn, während sich die anwaltliche Tätigkeit nicht an rein wirtschaftlichen Zwecken ausrichtet, sondern auch an die Einhaltung von Berufsregeln gebunden sei.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die nachstehenden Dokumente.

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Würzburg e.V am 13.03.2025

Der RENO Würzburg e.V. bietet am 13.03.2025 mehrere Online-Seminare an. Nähere Einzelheiten und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Einladungen.

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V im Jahr 2025

Der RENO Franken e.V. bietet im Jahr 2025 mehrere Fortbildungsveranstaltungen an. Nähere Einzelheiten und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Einladungen.

Schlichtungsausschüsse für Rechtsanwaltsfachangestellte neu besetzt

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat beschlossen, die beiden Schlichtungsausschüsse, die gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden eingerichtet sind, mit Wirkung ab 01.01.2025 wie folgt zu besetzen:

Schlichtungsausschuss Bamberg (zuständig für die Landgerichtsbezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof):

  • Rechtsanwältin Katrin Kessler, Bamberg (Arbeitgebervertreterin)
  • Geprüfte Rechtsfachwirtin Christina Dotterweich, Bamberg (Arbeitnehmervertreterin)
  • Oberstudienrat Thomas Hein, Bamberg (Berufsschullehrer)

Schlichtungsausschuss Würzburg (zuständig für die Landgerichtsbezirke Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg):

  • Rechtsanwalt Marc Doßler, Würzburg (Arbeitgebervertreter)
  • Rechtsanwaltsfachangestellte Sabine Rothemel, Würzburg (Arbeitnehmervertreterin)
  • Oberstudienrätin Anja Hügelschäfer, Würzburg (Berufsschullehrerin)

Näheres zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Bamberger Studienmesse am 22.02.2025

Am Samstag, 22.02.2025, findet in der Konzert- und Kogresshalle von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Studienmesse Bamberg 2025 statt. Auch in diesem jahr wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Anwaltsverein Bamberg mit einem Messestand vertreten sein und sowohl den Anwaltsberuf als auch den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten präsentieren.

Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende und Praktikumsplätze) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.

Nähere Informationen zur Messe finden Sie unter https://www.studienmesse-bamberg.de/.

BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024

Die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Zeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 liegt vor. Die Zahlen beruhen auf den Rückmeldungen der Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Die Anzahl der Neuverträge ist mit 2.667 im Vergleich zum Vorjahr (2.994) nochmals gesunken (- 10,9 %). Im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden 2.154 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr: 2.243), im Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 513 (Vorjahr: 751).

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BNotK

Alle Kammermitglieder und Inhaber von beA-Postfächern dürften bereits das

Schreiben der Bundesnotarkammer vom 10.01.2025

erhalten haben, wonach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zertifizierungsstelle mit Wirkung ab 28.11.2024 angepasst wurden. Um Beachtung wird gebeten.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie auf den Internetseiten der BNotK unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/agb.

Längere Postlaufzeiten und höheres Briefporto seit 01.01.2025

Seit 01.01.2025 gelten in Deutschland längere Postlaufzeiten. Behördliche und gerichtliche Schreiben gelten nicht mehr am dritten, sondern erst am vierten Werktag nach Aufgabe zur Post als bekanntgemacht bzw. zugestellt. Das wirkt sich auch auf den Beginn von Rechtsmittelfristen aus.

Zum Jahresbeginn ist das

Gesetz zur Modernisierung des Postrechts 

in Kraft getreten. Damit sollen die Anforderungen an die Postzustellung an moderne Kommunikationsgewohnheiten angepasst werden.  Eine zentrale Neuerung betrifft die Laufzeiten von Standardbriefen, die nunmehr innerhalb von drei bis vier Werktagen zugestellt werden; bislang galt eine Zustellfrist von ein bis zwei Werktagen. Die Post verpflichtet sich, 95 % aller Briefe innerhalb von drei Tagen und 99 % innerhalb von vier Tagen zuzustellen. Diese Verlängerung soll nicht nur Betriebsabläufe effizienter gestalten, sondern auch Kosten und Umweltbelastungen reduzieren – etwa durch den Verzicht auf Luftposttransporte innerhalb Deutschlands.

Die neuen Postlaufzeiten haben Konsequenzen für gesetzliche Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen – und damit auch für den Beginn von Widerspruchs- und Klagefristen. Verwaltungsakte und gerichtliche Entscheidungen gelten fortan am vierten Werktag nach Aufgabe zur Post als bekanntgemacht bzw. zugestellt. Die entsprechenden Regelungen für Verwaltungsverfahren u. a. im VwVfG und im VwZG sowie für gerichtliche Verfahren in der ZPO, im FamFG, in der VwGO und in der FGO wurden angepasst. Ebenso wurden verschiedene kosten- und gebührenrechtliche Regelungen, u. a. im RVG, im GKG, im FamGKG, im GNotKG und im JVEG, geändert und Änderungen in der Abgabenordnung, der Insolvenzordnung und auf weiteren Gebieten umgesetzt.

Neben den verlängerten Postlaufzeiten wurde zum 01.01.2025 das Porto des Standardbriefs um 10 Cent auf 0,95 € erhöht; besonders eilige Sendungen können gegen Aufpreis schneller versendet werden. Außerdem wurde eine Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete (über 20 kg) eingeführt.