Beschlüsse der Kammerversammlung vom 21.04.2023

Neue Informationen zur beA-Version 3.17 und zum Kartentausch

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 02/2023

Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Online-Seminar der RAK Bamberg und des DAI zum anwaltlichen Berufsrecht am 02.06.2023

Deutscher Anwaltstag vom 14.06. bis 16.06.2023 in Wiesbaden

5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 in München

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2023 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Studie zur Motivation, den Einstellungen und Erwartungen von Rechtsanwaltsfachangestellten

STAR-Umfrage 2023 zum Thema „Wirtschaftsdaten 2022“

Zur Erinnerung: Umfrage des IFB zur Berufszufriedenheit in deutschen Rechtsanwaltskanzleien

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 21.04.2023

Am 21.04.2023 fand im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg die ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2023 statt. Dabei wurden, zum Teil nach kontroverser Diskussion, unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Kammerbeitrag wird mit Wirkung ab 01.01.2024 auf 400,00 € (bislang 325,00 €) erhöht.

2. Die beA-Umlage wird für das Jahr 2024 auf 74,00 € (zuletzt 70,00 €) festgesetzt.

Die Veröffentlichungen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2023 erfolgen.

 

Neue Informationen zur beA-Version 3.17 und zum Kartentausch

Am 23.03.2023 wurde die Version 3.17 der beA-Webanwendung in Betrieb genommen. Die Änderungen sind im beA-Newsletter 2/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer sowie in den Release-Notes auf der Seite des beA-Anwendersupports beschrieben.

Am 03.04.2023 hat die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer alle noch gültigen beA-Karten der alten Generation gesperrt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre neuen beA-Karten noch nicht im System hinterlegt und auch keine anderen Zugangsmittel für Vertreter oder Mitarbeiter aktiviert haben, können jetzt ohne Entkopplung und Neuregistrierung nicht mehr auf ihr Postfach zugreifen. Um die Entkopplung zu erleichtern und das Supportaufkommen möglichst niedrig zu halten, hat die BRAK diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch keine neue beA-Karte oder andere Zugangsmittel in ihrem Postfach hinterlegt hatten, per beA-Nachricht am 23.03.2023 informiert, dass Wesroc nach Sperrung der beA-Karten der alten Generation am 03.04.2023 die Postfächer, auf die nach der Sperrung nicht mehr zugegriffen werden kann, in einem automatisierten Verfahren zurücksetzen wird.

Nach Abschluss der Rücksetzung werden alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine E-Mail an die im Postfach hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten, in der sie darauf hingewiesen werden, dass eine Neuregistrierung ihres Postfachs mit der neuen beA-Karte erforderlich ist. Hinweise auf Schritt-für-Schritt-Anleitungen und das Video-Tutorial zur Registrierung sind ebenfalls mit
dieser E-Mail versandt worden. Eine Anleitung dazu findet sich unter dem folgenden Link: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/erstregistrierung-und-anmeldung/erneute-erstregistrierung-rechtsanwalt-nach-entkopplung.

Kolleginnen und Kollegen, die ihre neue beA-Karte und/oder den dazugehörigen neuen PIN-Brief noch nicht erhalten haben, wenden sich bitte an den beA-Karten-Support der Zertifizierungsstelle unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/kontakt.

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Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 02/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 02/2023 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Wege zur schnellen Lösung – Die neu gestaltete beA-Anwenderhilfe

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die neue Mitgliederstatistik zum 01.01.2023 veröffentlicht. Nähere Informationen und die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verzeichnete zu Jahresbeginn 2.678 Mitglieder, davon

  • 2.298 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • 77 Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte
  • 197 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung
  • 4 Rechtsbeistände
  • 13 Rechtsanwalts-GmbHs
  • 50 Berufsausübungsgesellschaften
  • 39 Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO.

Die aktuelle Mitgliederstatistik zeigt, dass die Anzahl der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kammerbezirk erneut zurückgegangen ist. Der Zuwachs der Gesamtmitglieder beruht in erster Linie auf den seit 01.08.2022 zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften sowie den Mitgliedern ihrer Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, insbesondere Steuerberatern.

Auf Bundesebene waren zum 01.01.2023 insgesamt 169.388 Kammermitglieder zu verzeichnen; im Vergleich zum Vorjahr (167.085) ein Zuwachs um 2.303 Mitglieder (1,38 %). Die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sank jedoch um 0,24 % auf 165.186 (Vorjahr: 165.587). Demgegenüber stehen 1.843 Berufsausübungsgesellschaften.

Online-Seminar der RAK Bamberg und des DAI zum anwaltlichen Berufsrecht am 02.06.2023

Am 02.06.2023 von 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr bieten die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) im Rahmen ihrer Kooperation einen Online-Vortrag zum anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere zu praxisrelevanten Berufspflichten, zur Organisation und Gestaltung des Berufs sowie zu anwaltlichen Pflichtverletzungen und ihren Folgen, an. Das Seminar ist als Fortbildung nach § 43f BRAO (5 Zeitstunden) geeignet. Referent ist Rechtsanwalt Stefan Peitscher, Hauptgeschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Hamm.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten

sowie der Internetseite des DAI. Dort finden Sie auch die Möglichkeit der Anmeldung. Mitglieder der RAK Bamberg zahlen einen verminderten Kostenbeitrag von 175,00 €.

 

Deutscher Anwaltstag vom 14.06. bis 16.06.2023 in Wiesbaden

Von Mittwoch, 14.06.2023, bis Freitag, 16.06.2023, findet in Wiesbaden der diesjährige Deutsche Anwaltstag statt, der eine Vielzahl von Fortbildungsmöglichkeiten bietet. Der Präsenzveranstaltung voraus gehen am 12.06. und 13.06.2023 zwei virtuelle Tage, an denen diverse Onlineseminare angeboten werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Anwaltvereins unter https://anwaltstag.de/de/.

5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 in München

Auf den 5. Bayerischen Mediationstag, der – auch in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg – am Montag, 19.06.2023, ab 13:00 Uhr, vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz in München ausgerichtet wird, wurde schon mehrfach hingewiesen.Zwischenzeitlich ist das Programm erstellt, das Sie dem

Flyer

entnehmen können. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden noch gesondert von der Bayerischen Staatskanzlei eine Einladung zum Staatsempfang der Bayerischen Staatsregierung erhalten, der im Anschluss an den Mediationstag stattfinden wird.

Anmeldeschluss ist Montag, 22.05.2023.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BayStMJ unter https://www.justiz.bayern.de/ministerium/veranstaltungen/Mediationstag/.

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2023 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Der 11. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis findet vom 28.09. bis 30.09.2023 statt. In dem Wettbewerb für Jurastudierende wird ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren simuliert. Dabei geht es um einen fiktiven Fall, der zivil- und berufsrechtliche Probleme enthält. Jeweils zwei Teams verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland agieren als Kläger- oder Beklagtenvertreter; sie verfassen dazu Schriftsätze und treten in mündlichen Verhandlungen auf. So gewinnen die Studierenden frühzeitig Einblick in die anwaltliche Tätigkeit.

Der Wettbewerb wurde von der Soldan-Stiftung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein ins Leben gerufen. Er wird vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover organisiert. Zur Unterstützung werden erfahrene Praktikerinnen und Praktiker gesucht, welche die Verhandlungen leiten und die Leistungen in Schriftsätzen und Verhandlungen bewerten. Nähere Informationen, auch die Möglichkeit der Anmeldung bzw. Bewerbung als Richter, Juror oder Korrektor, können dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 20.04.2023

entnommen werden.

Studie zur Motivation, den Einstellungen und Erwartungen von Rechtsanwaltsfachangestellten

Die Karriere-Plattform LegalSupport setzt sich dafür ein, das Arbeitsklima und die Karrieremöglichkeiten für Rechtsanwaltsfachangestellte und erweitertes Assistenzpersonal in Kanzleien zu verbessern. Hierzu dient eine Studie zur Motivation, den Einstellungen und Erwartungen von ReFas. Ziel ist es, wertvolle Insights aus dem Berufsalltag von ReFas zu erhalten, um die aktuellen Trends und Herausforderungen, mit denen nicht-juristisches Personal in Kanzleien konfrontiert ist, besser zu verstehen.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: https://rocket-umfrage.typeform.com/to/sDRlOiSr#source=rak

STAR-Umfrage 2023 zum Thema „Wirtschaftsdaten 2022“

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Die Befragung des Jahres 2023 widmet sich der wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft. Sie dauert rund 15 bis 20 Minuten und ist vollkommen anonym.

Um rege Beteiligung wird gebeten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link: https://t1p.de/star2023. Eine Teilnahme ist vom 02.05. bis 31.07.2022 möglich.

Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim, per E-mail unter nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.

 

Zur Erinnerung: Umfrage des IFB zur Berufszufriedenheit in deutschen Rechtsanwaltskanzleien

Im Newsletter von März 2023 haben wir bereits auf die Umfrage des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden. Alle wesentlichen Informationen entnehmen Sie bitte dem

Anschreiben des IFB.

Die Laufzeit der Studie wurde bis 14.05.2023 verlängert. Die Zugangslinks lauten wie folgt: