Kammertag der RAK Bamberg mit Kammerversammlung am 11.04.2025 – Save the date

Geldwäscheprüfungen 2023 – Erhebung der Verpflichteteneigenschaft

Muster für einfachere Dokumentation von Geldwäsche-Präventionspflichten

Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 06.12.2024 in Bamberg

Erhöhung der Mindestunterhaltssätze ab 01.01.2025 bzw. 01.01.2026 und neue Düsseldorfer Tabelle

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) im Bundesgesetzblatt verkündet

Justizstandort-Stärkungsgesetz und Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH im Bundesgesetzblatt verkündet

VFB-Resolution „Für Demokratie, Menschenrechte und Freiheit“

Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen 2025“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. am 30.01.2025

19. vhw-Bundesrichtertagung am 02.12.2024

30. Deutscher Pflege-Recht-Tag am 24.01. und 25.01.2025 in Berlin

Bayerische Justizskilaufmeisterschaft 2025

Pressemitteilungen des BayVGH

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Kammertag der RAK Bamberg mit Kammerversammlung am 11.04.2025 – Save the date

Die ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2025 findet am Freitag, 11.04.2025, im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, statt. Die „offizielle“ Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2024 enthalten sein. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.

Vor der Kammerversammlung ist wieder eine Fortbildungsveranstaltung geplant. Das Thema wird noch gesondert bekannt gegeben.

Geldwäscheprüfungen 2023 – Erhebung der Verpflichteteneigenschaft

Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden darauf hingewiesen, dass in wenigen Tagen die Geldwäscheprüfungen für das Kalenderjahr 2023 beginnen. Zur Feststellung einer eventuellen Verpflichteteneigenschaft werden rund 5 % aller Kammermitglieder per beA ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung, einen PDF-Fragebogen auszufüllen oder online an der Erhebung teilzunehmen.

Die Rechtsanwaltskammer ist als Aufsichtsbehörde zu anlasslosen Überprüfungen verpflichtet (§§ 50 Nr. 3, 51 Abs. 1 GwG). Die Auswahl der angeschriebenen Mitglieder erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Service – Für Anwälte – Geldwäsche).

 

Muster für einfachere Dokumentation von Geldwäsche-Präventionspflichten

Anwältinnen und Anwälte sind in bestimmten Fällen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Um die dann nötige Identitätsprüfung ihrer Mandanten und die Risikobewertung zu erleichtern, hat die BRAK gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Muster-Dokumentationsbögen veröffentlicht.

Alle Dokumnetationsbögen finden Sie auch auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de (Service – Für Anwälte – Geldwäsche – Allgemeine Informationen und Hinweise)

 

Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 06.12.2024 in Bamberg

An die Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht wird nochmals erinnert. Sie findet am Freitag, 06.12.2024, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Michael Zwarg (Nürnberg).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch die Möglichkeit der Anmeldung enthält. Es sind noch wenige Restplätze frei

Erhöhung der Mindestunterhaltssätze ab 01.01.2025 bzw. 01.01.2026 und neue Düsseldorfer Tabelle

Mit der

siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024

wurden die Mindestunterhaltssätze minderjähriger Kinder gemäß § 1612a Abs. 1 BGB wie folgt festgelegt:

  • in der ersten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BGB): 482,00 EUR ab 01.01.2025 und 486,00 EUR ab 01.01.2026
  • in der zweiten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB): 554,00 EUR ab 01.01.2025 und 558,00 EUR ab 01.01.2026
  • in der dritten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 3 BGB): 649,00 EUR ab 01.01.2025 und 653,00 EUR ab 01.01.2026

Gleichzeitig wurde die neue

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2025

veröffentlicht, die aber nur leicht erhöhte Kindesunterhaltssätze vorsieht.

 

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) im Bundesgesetzblatt verkündet

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem vom Bundestag am 26.09.2024 verabschiedeten Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie –

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

– zugestimmt. Es wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt (zum großen Teil) am 01.01.2025 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege – diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden
  • eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen
  • keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige
  • mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift
  • digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können – dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26.04.2024 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert
  • Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können
  • digitale Steuerbescheide

Justizstandort-Stärkungsgesetz und Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH im Bundesgesetzblatt verkündet

Das

Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland vom 07.10.2024 (Justizstandort-Stärkungsgesetz)

wurde am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird überwiegend am 25.04.2025 in Kraft treten und sieht im Wesentlichen die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit vor. Damit sollen vor allem im Bereich der Wirtschaftszivilsachen Verfahren ab einem Streitwert von 500.000,00 € in englischer Sprache geführt werden können.

Am 30.10.2024 verkündet wurde das

Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH vom 24.10.2024;

es trat am 31.10.2024 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Ermöglichung einer effizienteren Erledigung von Massenverfahren. Im Falle von Massenklagen können nun entscheidungserhebliche Rechtsfragen durch Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs geklärt werden, selbst wenn Revisionen zurückgenommen werden oder ein Verfahren sich anderweitig erledigt. Dies soll zu einer Entlastung der Zivilgerichte und zu einer erhöhten Rechtssicherheit beitragen.

Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen 2025“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat möchte erneut den Einsatz regional verwurzelter Unternehmen mit der Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ für hervorragende Maßnahmen würdigen. Ausgezeichnet werden vorbildliche Maßnahmen (Best-Practice-Beispiele), die durch bayerische Unternehmen durchgeführt oder unterstützt werden bzw. wurden. Die Maßnahmen können sowohl abgeschlossene Vorhaben umfassen als auch längerfristige, ggf. noch laufende Maßnahmen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Die erste Runde des Auszeichnungsprozesses dauert vom 01.01.2025 bis einschließlich 14.03.2025. Die Veranstaltung zur öffentlichen Auszeichnung der ausgewählten Maßnahmen findet am 20.05.2025 um 18:00 Uhr in der Allerheiligen-Hofkirche in München statt.

Über weitere Details der Auszeichnung informiert die Internetseite www.heimatverbundenesunternehmen.bayern.de.

Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. am 30.01.2025

Der RENO Würzburg e.V. bietet am Donnerstag, 30.01.2025, eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Buchhaltung in der Kanzlei“ an. Sie findet von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr in der Kanzlei Cornea Franz Rechtsanwälte in Würzburg, Berliner Platz 10, statt. Referentin ist Birgit Benker, Geprüfte Rechtsfachwirtin und Geprüfte Bilanzbuchhalterin.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

19. vhw-Bundesrichtertagung am 02.12.2024

Am Montag, 02.12.2024, findet in Bergisch-Gladbach die 19. vhw-Bundesrichtertagung statt. Thema ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Städtebaurecht. Die Bundesrichter Prof. Dr. Andreas Decker, Dr. Achim Seidel und Dr. Sina Stamm vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig werden die für das öffentliche Baurecht wichtigen höchstrichterlichen Leitentscheidungen aus erster Hand erläutern und Insider-Einblicke in die neueste Rechtsprechung geben.

Nähere Informatonen entnehmen Sie bitte dem

Programm.

Die Teilnahme ist online oder in Präsenz möglich. Veranstaltungsdetails und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier:

30. Deutscher Pflege-Recht-Tag am 24.01. und 25.01.2025 in Berlin

Am 24.01. und 25.01.2025 veranstaltet der Springer Medizin Verlag in Kooperation mit der AG Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin den 30. Deutschen Pflege-Recht-Tag. Er richtet sich an Jurist*innen und alle mit dem Pflegerecht befassten Personen aus Anwaltschaft, Justiz, Behörden, Wissenschaft, Sozialversicherungen, Einrichtungen und Verbänden.

Nähere Einzelheiten, das Programm und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie unter https://www.gesundheitskongresse.de/berlin/2025/deutscher-pflege-recht-tag/.