Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2024

Wahl zum Kammervorstand 2024

Zur Erinnerung: Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Seniorenrecht am 19.01.2024

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2023

Veranstaltung des Centrums für Europarecht an der Universität Passau am 26.01.2024

Zur Erinnerung: Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024

Angabe des amtlichen Gemeindeschlüssels, des Wirtschaftszweiges und der Betriebsnummer bei Abschluss neuer Ausbildungsverträge

BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023

Unterstützungsangebot des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bei OZG-Leistungen im Bildungssektor

World Justice Project – Umfrage über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit

Neue Düsseldorfer Tabelle 2024 zum Kindesunterhalt

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2024

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat in seiner Sitzung im Dezember 2023 die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2024 beschlossen. Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet, wobei die bisherige Gebührenabteilung III zukünftig auch für Abwicklungsangelegenheiten zuständig ist. Nähere Informationen hierzu und die Besetzung der einzelnen Abteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

Wegen des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds ist der Kammervorstand weiterhin nur mit 18 Personen besetzt. Die volle Anzahl von 19 Mitgliedern wird nach der Neuwahl im Frühjahr 2024 wieder erreicht werden. Alles Wissenswerte zur Vorstandswahl kann unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ abgerufen werden.

Wahl zum Kammervorstand 2024

Dem Mitteilungsblatt von Dezember 2023 konnten Sie bereits entnehmen, dass im Jahr 2024 turnusgemäß die Neuwahl von zehn Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg stattfinden wird. Die dort veröffentlichte Wahlbekanntmachung (mit Wahlausschreibung) wird am 08.01.2024 auch per beA verschickt werden (bzw. per Post an alle Kammermitglieder, die nicht über ein beA verfügen). Sie ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ zu finden. Dort können sich alle Kolleginnen und Kollegen über nähere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl informieren.

Zur Erinnerung: Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024

An die neue Beitragsordnung der RAK Bamberg, die in der Kammerversammlung am 21.04.2023 beschlossen wurde, wird nochmals erinnert. Sie sieht u. a. die Erhöhung des Kammerbeitrags zum 01.01.2024 auf 400,00 € vor. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zu finden (neben der noch bis 31.12.2023 gültigen aktuellen Beitragsordnung).

Beitragsordnung ab 01.01.2024

Bitte beachten Sie, dass sowohl der Kammerbeitrag als auch die beA-Umlage von 74,00 € im Jahr 2024 am 01. Januar fällig sind. Sofern der Rechtsanwaltskammer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung der beA-Umlage am 15.01.2024; der Einzug des Kammerbeitrages wird zum 05.02.2024 ausgeführt.

Möchten Sie noch ein Lastschriftmandat erteilen, können Sie dies gerne tun. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Kammerhomepage.

Eine gesonderte Rechnungstellung oder Zahlungsbestätigung erfolgt nicht. Grundlage für die Pflicht zur Zahlung des Kammerbeitrages und der beA-Umlage sind die Beitragsordnung und die Umlageordnung, die auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis ausreichen.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Seniorenrecht am 19.01.2024

Am Freitag, 19.01.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Seniorenrecht – Altersfragen auf der Schnittstelle von Betreuung-, Sozial-, Familien-, Erb- und allgemeinem Zivilrecht“ an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening aus Essen, Fachanwältin für Familienrecht und für Sozialrecht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 05.01.2024. Es sind noch wenige Restplätze frei.

Bitte beachten Sie Folgendes: Die geplanten Themen des Seminars eignen sich dem Grunde nach für die Anerkennung als Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften für Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht. Eine abschließende Entscheidung, insbesondere über die Anzahl der Fortbildungsstunden, kann aber erst nach Durchführung der Veranstaltung getroffen werden.

 

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 06/2023 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, BRAK, Berlin: Bequem, aber … Warum Sie Ihre beA-Karte und PIN nicht Ihrer ReFa geben dürfen

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Veranstaltung des Centrums für Europarecht an der Universität Passau am 26.01.2024

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet einen eintägigen Intensivkurs zum Thema „EU-Nachhaltigkeitsrecht: EU Green Deal, Lieferkettenrecht, Grüne Finanzen“. Er findet am Freitag, 26.01.2024, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr an der Universität Passau statt und richtet sich auch an Rechtsanwälte.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Flyer

sowie der Internetseite https://www.cep.uni-passau.de/veranstaltungen-praxis/aktuelle-kurse/nachhaltigkeitsrecht-26-01-2024.

Zur Erinnerung: Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024

Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens auch 2024 wieder Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten anbietet, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung 2024 (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Angabe des amtlichen Gemeindeschlüssels, des Wirtschaftszweiges und der Betriebsnummer bei Abschluss neuer Ausbildungsverträge

Das Bayerische Landesamt für Statistik benötigt zur ordnungsgemäßen Erstellung der Berufsbildungsstatistik belastbare Basiszahlen, Alle Ausbildenden werden deshalb gebeten, nicht nur auf Seite 1 des Ausbildungsvertrags die Betriebsnummer der Kanzlei einzutragen, sondern auch den amtlichen Gemeindeschlüssel des Ortes der Ausbildungsstätte und den Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes mitzuteilen.

Im Übrigen werden alle Ausbildungskanzleien darum gebeten, auf die Korrektheit der Betriebsnummer zu achten, weil die Rechtsanwaltskammer eine Überprüfung nicht vornehmen kann. Zur Klarstellung wird darauf hngeweisen, dass eine Betriebsnummer allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtigen Angestellten vorliegt und ohne die Betriebsnummer die Auszubildenden nicht bei der Krankenkasse angemeldet werden können. Es ist stets die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte zu erfassen, in der die Auszubildenden ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren. Dies gillt insbesondere bei Ausbildungsbetrieben mit mehreren Ausbildungsstätten (also Ort Ausbildungsstätte = Ort Betriebsstätte).

BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023

Die ersten Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023 (Stand 08.12.2023) liegen vor. Sie sind unter www.bibb.de/naa309-2023 abrufbar.

Diese Ergebnisse fließen in die Bildungsberichterstattung der Bundesregierung ein und sind damit eine wichtige Grundlage für Bildungsberatung. Der Berufsbildungsbericht 2024 und der Datenreport 2024 sollen im Frühsommer 2024 veröffentlicht werden.

Die Daten aus der Erhebung sind in die Ausbildungsmarktanalyse 2023 eingeflossen, die unter www.bibb.de/ausbildungsmarkt2023 heruntergeladen werden kann.

Unterstützungsangebot des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bei OZG-Leistungen im Bildungssektor

Die Bundesrechtsanwaltskammer und das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt haben um Mithilfe bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bildungssektor gebeten. Aus diesem Grunde wird an alle Mitglieder der RAK Bamberg folgender Aufruf weitergereicht:

Testpersonen für Nutzertest für die Anmeldung zur Berufsschule gesucht! Derzeit befindet sich ein Online-Dienst zur Anmeldung an die Berufsschule in Entwicklung. Um die Online-Anmeldung zur Berufsschule so ansprechend wie möglich zu gestalten, wird das Feedback von Nutzern benötigt. Für Nutzertests werden Ausbilder oder Angestellte gesucht, die bei ihrem Arbeitgeber für die Anmeldung der Auszubildenden zur Berufsschule zuständig sind und Interesse haben, die aktuelle Anwendung auszuprobieren. Wenn Sie zur Zielgruppe gehören oder geeignete Testpersonen kennen, dann melden Sie sich gerne an oder leiten Sie die Anmeldung an Interessierte weiter: https://ozg.sachsenanhalt.de/umsetzung-im-land/themenfeld-bildung/usability-tests-anmeldung-zur-berufsschule. Bei Fragen steht Ihnen Herr Tilman Splisteser vom Team Berufliche Bildung unter berufsausbildung.ozg.bildung@sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 0151/11374298 gerne zur Verfügung.

World Justice Project – Umfrage über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit

Das World Justice Project (WJP) hat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das Projekt „Subnational Rule of Law Study“ aufgesetzt. Mit dieser Umfrage sollen Aussagen über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit getroffen werden. Dazu sollen neben „normalen Haushalten“ auch Rechtsexperten für den Bereich Ziviljustiz und Strafjustiz befragt werden.

Die WJP-Umfrage umfasst über 600 Fragen, die in folgende vier verschiedene Fragebögen unterteilt sind:

Die Umfrage wird nur online durchgeführt und ist in mehreren Sprachen verfügbar. Rechtsexperten können sich bei Interesse über den folgenden Link registrieren, um die Fragebögen online auszufüllen: https://s.alchemer.com/s3/WJP-EU-Registration. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2024 zum Kindesunterhalt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue

Düsseldorfer Tabelle 2024

veröffentlicht. Sie ist ab 01.01.2024 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2023. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie des Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen.

Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien gibt es bislang noch nicht. Derzeit gelten, auch im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, die

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2023 (SüdL).