Mobile beA-App für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Fortbildungsnachweise von Fachanwälten für 2023

Wahl zum Kammervorstand 2024 – Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis 08.03.2024

Geldwäsche – Dokumentationsbögen zur Erfüllung der GwG-Pflichten

Geldwäsche – Informationen der FIU zur Registrierung nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG

Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Internationale Ehesachen“ am 14.03.2024 in Bamberg

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V am 09.04.2024 und 27.07.2024

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Würzburg e.V. am 16.05.2024

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2024 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit – überarbeitete Fassung vom 01.02.2024

Ausbildersprechtag an der Klara-Oppenheimer-Schule Würzburg am 06.03.2024

Veranstaltung des Centrums für Europarecht an der Universität Passau am 19.04.2024

11. Europarechtliches Symposion – 70 Jahre Bundesarbeitsgericht am 06.06. und 07.06.2024

28. Bayerische Justizlaufmeisterschaft am 20.04.2024 in Aschaffenburg

Umfrage zum Thema „Konfliktstrukturen bei der Realisierung von Bauprojekten“

Mobile beA-App für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Nach dem Ende der Pilotphase hat die Bundesrechtsanwaltskammer die mobile beA-App am 22.02.2024 allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Nutzung bereit gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter 2/2024 vom 21.02.2024.

Dort wird unter anderem die Einrichtung und Benutzung der beA-App erläutert einschließlich der Voraussetzungen, die das mobile Endgerät erfüllen muss. Benötigt wird auch ein Softwarezertifikat, das im beA hinterlegt und freigeschaltet ist. Dieses kann wie üblich bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erworben werden.

Der Nutzungsumfang der beA-App ist in der ersten Ausbaustufe auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner beschränkt. In den nächsten Ausbaustufen werden dann weitere Funktionalitäten zur Verfügung gestellt.

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Fortbildungsnachweise von Fachanwälten für 2023

Alle Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das Kalenderjahr 2023 noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, werden gebeten, ihre Bestätigungen spätestens bis 31.03.2024 an die Kammergeschäftsstelle zu übermitteln (gerne per beA). Hierbei wird daran erinnert, dass die Fortbildung grundsätzlich bis 31.12.2023 hätte durchgeführt und belegt werden müssen.

Weil vermehrt Online-Fortbildung betrieben wird, soll gleichzeitig an die Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO erinnert werden: Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass auf dem Fortbildungsnachweis/der Teilnahmebescheinigung die Einhaltung beider Komponenten vom Veranstalter bestätigt wird. Es kann sonst nicht gewährleistet werden, dass eine Anerkennung erfolgt.

§ 15 Abs. 4 FAO sieht darüber hinaus vor, dass bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Die Nachweispflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer regelt § 15 Abs. 5 FAO.

Wahl zum Kammervorstand 2024 – Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis 08.03.2024

Dem

Schreiben der RAK Bamberg vom 26.02.2024,

das alle wahlberechgtigten Kammermitglieder per beA, hilfsweise per Post, erhalten haben, konnten Sie entnehmen, dass der Wahlausschuss eine Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis Freitag, 08.03.2024, 12:00 Uhr, gesetzt hat. Darauf soll auf diesem Wege nochmals hingewiesen werden.

….

Geldwäsche – Dokumentationsbögen zur Erfüllung der GwG-Pflichten

Die RAK AG Geldwäscheaufsicht hat diverse Dokumentationsbögen erstellt, um allen Kolleginnen und Kollegen, die Mandate im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG bearbeiten, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz zu erleichtern. Sie stehen nachfolgend zum Download bereit und sind auch auf der Internetseite der RAK Bamberg abrufbar.

Geldwäsche – Informationen der FIU zur Registrierung nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG

Die Financial Intelligence Unit (FIU) weist mit

Schreiben vom 08.02.2024

darauf hin, dass es aufgrund des hohen Aufkommens von Registrierungsanträgen nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG zu längeren Bearbeitungszeiten der zugehörigen Anträge und teils zu technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses kommt. Bitte wenden Sie sich letzterenfalls an die zuständige FIU; sie ist per E-Mail unter DXA322.gzd@fiu.bund.de zu erreichen.

 

Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Internationale Ehesachen“ am 14.03.2024 in Bamberg

An die Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Internationale Ehesachen“, die das Oberlandesgericht Bamberg und die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Donnerstag, 14.03.2024, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg gemeinsam anbieten, wird nochmals erinnert. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben

Es sind noch wenige Restplätze frei.

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V am 09.04.2024 und 27.07.2024

An das Online-Seminar des RENO Franken e.V. am 09.04.2024 zum Thema

Das Telefon – die Visitenkarte der Kanzlei

wird nochmals erinnert. Zudem bietet der RENO Franken e.V. am 27.07.2024 einen Workshop zu den neuen Zwangsvollstreckungsformularen an. Er findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der

Seminarausschreibung Workshop – Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare.

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Würzburg e.V. am 16.05.2024

Der RENO Würzburg e.V. bietet am Donnerstag, 16.05.2024, zwei Fortbildungsveranstaltungen zur Zwangsvollstreckung (von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr) und zum anwaltlichen Kostenrecht (von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) an. Sie finden jeweils im Burkardushaus Tagungszentrum am Dom in Würzburg, Am Bruderhof 1, statt.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen.

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2024 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Die mündlichen Verhandlungen des 12. Soldan Moots zur anwaltlichen Berufspraxis finden vom 10.10. bis 12.10.2024 in Hannover statt. Zu deren Leitung und insbesondere zur Korrektur von Schriftsätzen werden wieder Praktikerinnen und Praktiker aus der Anwaltschaft gesucht.

Nähere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit der Mitwirkung als Richter und/oder Juror entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 12.02.2024.

Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit – überarbeitete Fassung vom 01.02.2024

Zum 01.02.2024 wurde die überarbeitete Fassung des

Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit

veröffentlicht (die Textänderungen gegenüber der Version vom 09.02.2018 sind gelb markiert). Neben redaktionellen und klarstellenden Anpassungen hat die Kommission einige neue Stichpunkte in den Streitwertkatalog aufgenommen.

Der Streitwertkatalog ist nicht verbindlich, seine Anwendung nicht verpflichtend. Er stellt ein bloßes Angebot einer Orientierungshilfe dar. Die Aussagen des Katalogs sind allein verfahrensbezogen zu sehen.

Ausbildersprechtag an der Klara-Oppenheimer-Schule Würzburg am 06.03.2024

Am 06.03.2024 findet von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr der traditionelle Sprechtag an der Klara-Oppenheimer-Schule in Würzburg statt. Wie im vorangegangenen Jahr wird die Veranstaltung hybrid durchgeführt, also wahlweise in Präsenz oder im Rahmen einer Videokonferenz.

Um die Wartezeiten zu minimieren, können Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminbuchung wahrgenommen werden. Nähere Infos zu den Buchungsmodalitäten erhalten Sie als Ausbilder direkt über die Schule: https://www.klara-oppenheimer-schule.de/

 

 

Veranstaltung des Centrums für Europarecht an der Universität Passau am 19.04.2024

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet einen eintägigen Intensivkurs zum Thema „EU-Digitalisierungsrecht: Datenschutz-Grundverordnung, Digital Services Act und Digital Markets Act, Data Act und Data Governance Act, künstliche Intelligenz in der Praxis und aktuelle Rechtsprechung“. Er findet am Freitag, 19.04.2024, an der Universität Passau statt und richtet sich auch an Rechtsanwälte.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Flyer

sowie der Internetseite https://www.cep.uni-passau.de/veranstaltungen-praxis/aktuelle-kurse/digitalisierungsrecht-2024-04-19.

11. Europarechtliches Symposion – 70 Jahre Bundesarbeitsgericht am 06.06. und 07.06.2024

Das Bundesarbeitsgericht und der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. veranstalten am 06.06. und 07.06.2024 zum elften Mal ein Europarechtliches Symposion im Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Mit der Veranstaltung wird eine im Jahr 1995 gegründete Tradition fortgesetzt, aktuelle Rechtsfragen des Unionsrechts mit arbeitsrechtlichem Bezug zu diskutieren. In diesem Jahr wird die Gründung des Bundesarbeitsgerichts vor 70 Jahren gewürdigt.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerichts.  Dort steht neben dem Programm auch ein Anmeldeformular zur Verfügung.

Umfrage zum Thema „Konfliktstrukturen bei der Realisierung von Bauprojekten“

Anne Glombik, Doktorandin am Fachgebiet für Bauwirtschaft und Baubetrieb an der TU Berlin, führt im Rahmen ihrer Dissertation eine Umfrage zum Thema „Konfliktstrukturen bei der Realisierung von Bauprojekten“ durch.

Erste Untersuchungen haben erkennen lassen, dass im Umgang mit Konflikten innerhalb der Baubranche noch immer erhebliches Potenzial besteht, um die Verschwendung von Ressourcen zu minimieren und somit insgesamt zu besseren Ergebnissen zu gelangen. Um diese Herausforderung besser zu verstehen, sind die Kenntnisse und Erfahrungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von unschätzbarem Wert.

Die Umfrage erfolgt anonym und nimmt rund 15 bis 20 Minuten in Anspruch. Alle Antworten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Als Dankeschön für die Teilnahme besteht die Möglichkeit, die Teilnehmer oder Ihre Kanzlei als unterstützenden und engagierten Teil der Forschung zu erwähnen. Darüber hinaus wird allen Teilnehmern Einsicht in die Ergebnisse, die im Rahmen des Promotionsprojektes entstehen, gewährt.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgende Link: https://www.umfrageonline.com/c/y3mhyww9, Um rege Teilnahme wird gebeten.