Projekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ – Beteiligung der Anwaltschaft

Im Rahmen der Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens möchte die DigitalService GmbH des Bundes im Auftrag des BMJ die Anwaltschaft aktiv einbinden. Dies betrifft zum einen die Entwicklung digitaler Eingabesysteme zur Klageeinreichung, zum anderen die Konzeption einer Kommunikationsplattform, über die der Austausch zwischen Gerichten und Anwaltschaft im Zivilprozess erleichtert werden soll. Durch dieses Vorgehen soll sichergestellt werden, dass die entwickelten Lösungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Anwaltschaft bringen und sich gut in die Arbeitsabläufe einfügen.

In diesem Rahmen sollen über den gesamten Entwicklungszeitraum, beginnend voraussichtlich ab März 2025, Möglichkeiten zur Teilnahme an unterschiedlichen Formaten, wie beispielsweise Befragungen und Interviews, geschaffen werden. Interessierte Kolleginnen und Kollegen, die insbesondere im Zivilrecht tätig sind, können sich unter folgendem Link für die Teilnahme registrieren und somit die Produktentwicklung mitgestalten:

https://service.justiz.de/link/studienaufruf-anwaltschaft

Anwaltsvergütung – Bundestag beschließt Erhöhung

Der Bundestag hat am 31.01.2025 eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsvergütung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Wertgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um 6 % steigen, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Zudem enthält er eine Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Dieser könnte sich in seiner Sitzung am 21.03.2025 damit befassen.

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 25.11.2024 treten am 01.04. bzw. 01.05.2025 in Kraft

Die

Beschlüsse der Satzugsversammlung vom 25.11.2024

werden am 01.05.2025 in Kraft treten, nachdem das Bundesministerium der Justiz gegen deren Rechtmäßigkeit keine Bedenken geäußert hat. Sie wurden deshalb am 27.02.2025 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht.

Der ebenfalls am 25.11.2024 gefasste Beschluss zur Neufassung der

Geschäftsordnung der Satzungsversammlung

wurde bereits am 25.01.2025 veröffentlicht. Er wird am 01.04.2025 in Kraft treten.

Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien zum 17.02.2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) geändert. Die neue Verordnung ist am 17.02.2025 in Kraft getreten.

Die Änderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Umfrage zu Entwicklung und Strukturen der Anwaltschaft

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine digitale Umfrage gestartet, mit der beleuchtet werden soll, warum Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Anwaltschaft verlassen. Hintergrund ist der stetige Rückgang der Anzahl der niedergelassenen Anwälte, auch bedingt durch die Tatsache, dass ein großer Teil der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger innerhalb der ersten fünf Jahre die Zulassung wieder zurück gibt. Der Anwaltsberuf scheint damit nicht mehr attraktiv genug, Alternativen scheinen wettbewerbsfähiger zu sein.

Die Umfrage A richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die seit 01.01.2020 eine Zulassung besitzen; die Umfrage B an ehemalige Mitglieder bzw. Kolleginnen und Kollegen, die ihre Zulassung zurückgeben. An Umfrage A können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jederzeit direkt über das beAPortal durch Anklicken des mit dem BRAK-Logo versehenen Buttons „Umfrage Entwicklungen der Anwaltschaft“ beteiligen. Sie läuft bis 19.04.2025. Die Teilnhame an Umfrage B erfolgt mittels QRCode auf der Homepage der BRAK. Sie ist als Dauerumfrage ausgestaltet; die Ergebnisse werden beständig erfasst.

Beide Umfragen erfolgen anonym; die Umfrageergebnisse können nicht auf teilnehmende Personen zurückgeführt werden.

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2024

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat seinen

STAR-Bericht 2024

vorgelegt. Die Erhebung wurde im Zeitraum von Anfang Juli bis Ende September 2024 als Online-Befragung durchgeführt. Sie befasste sich mit folgenden aktuell relevanten Themen:

  • Nicht-juristisches Personal / Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten in Rechtsanwaltskanzleien
  • Erfolgshonorar
  • Datenschutz
  • Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 18.02.2025.

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Herbst/Winter 2024

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Herbst/Winter 2024 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 27.02.2025 (BRAK-Nr. 64/2025)

Hinsichtlich weiterer Informationen wird auf die Pressemitteilung des BFB sowie die Internetseiten des Bundesverbandes der Freien Berufe unter Fakten – BFB verwiesen.

Umfrage des Instituts für Freie Berufe zum Thema Künstliche Intelligenz

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt im Auftrag der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. eine Befragung zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) im juristischen Bereich durch. Interessant ist vor allem, inwieweit die Nutzung von KI bereits jetzt Einzug in die Kanzleien gehalten hat und wo sich Unterschiede im Nutzungsverhalten zeigen. Ein weiteres zentrales Thema ist, inwieweit die Anwendung von KI in der anwaltlichen Praxis risikobehaftet erscheint.

Die Ergebnisse der Befragung, die etwa 15 Minuten Zeit in Anspruch nimmt, werden im Rahmen der Schriftenreihe des IFB veröffentlicht sowie in ausgewählter Form im Rahmen von Artikeln und Auswertungen bereitgestellt. Sie ist unter folgendem Link zu erreichen: www.t1p.de/ki-kanzlei

Der Befragungszeitraum ist bis 30.04.2025 geplant. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Anschreiben des IFB.

Nochmals: BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die nachstehenden korrigierten Tabellen zur Statistik „Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024“ und zur Entwicklung seit 1998 übersandt.

Die Zahlen beruhen auf den Rückmeldungen der Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Das BIBB berücksichtigt dabei die Ausbildungsverträge, die in der Zeit vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des Erhebungsjahres neu abgeschlossen wurden und die am 30.09. noch bestanden haben.

Nach der aktuellen Statistik ist die Anzahl der neuen Ausbildungsverträge mit 2.913 im Vergleich zum Vorjahr (2.994) erneut gesunken (-2,7 %). Im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden 2.154 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr: 2.243), im Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 759 (Vorjahr: 751).

Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine neue Abfrage bei den Regionalkammern nach den empfohlenen Ausbildungsvergütungen für Rechtsanwaltsfachangestellte durchgeführt. Das Ergebnis können Sie der

Tabelle

entnehmen. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet seit 01.01.2025 im ersten Ausbildungsjahr 971,20 €, im zweiten Ausbildungsjahr 1.074,60 € und im dritten Ausbildungsjahr 1.173,80 €.

Die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammer Bamberg wurden zum Jahresbeginn nicht geändert. Sie belaufen sich seit 01.01.2024 auf 1.000,00 € im ersten, 1.100,00 € im zweiten und 1.200,00 € im dritten Lehrjahr. Selbstverständlich steht es den Vertragsparteien frei, eine höhere Ausbildungsvergütung zu vereinbaren, sollten sie diese als angemessen i. S. v. § 17 Abs. 1 BBiG betrachten.

Interdisziplinäre Tagung zum Arzthaftungsrecht am 11.07. und 12.07.2025 in Fischbachau

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz veranstaltet am 11.07. und 12.07.2025 im Hotel Aurachhof in Fischbachau eine Interdisziplinäre Tagung zum Arzthaftungsrecht. Sie wendet sich nicht nur an Richterinnen und Richter, sondern auch an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die mit dem Arzthaftungsrecht befasst sind.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Programmentwurf.

Teilnahmegebühren fallen nicht an. Justiz-externen Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen jedoch für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen. Die Kosten für Übernachtung und Vollpension werden – Stand jetzt – bei ca. 120 € p.P./T liegen, die vor Ort im Hotel zu bezahlen sind.

Für die Anwaltschaft sind insgesamt fünfzehn Plätze reserviert (je nach Gesamtauslastung der Veranstaltung können es auch noch mehr werden). Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 01.04.2025 per E-Mail an die Geschäftsstelle der RAK Bamberg (info@rakba.de). Bitte geben Sie insbesondere Ihre Personendaten, Ihren Titel bzw. Ihre Funktionsbezeichnung (zur Angabe im Teilnehmerverzeichnis) und die (Kanzlei-) Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.

6. Bayerischer Mediationstag am 21.05.2025 in München – Save the Date

Am Mittwoch, 21.05.2025, findet in München der 6. Bayerische Mediationstag statt, an dessen Organisation auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg beteiligt ist.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ministerium/veranstaltungen/Mediationstag/.

Ohm-Fachtag Familienrecht am 13.03.2025 in Nürnberg

Simone Emmert organisiert im Rahmen ihrer Professur für Familienrecht sowie Kinder- und Jugendhilferecht am Donnerstag, 13.03.2025, den OHM Fachtag Familienrecht an der Technischen Hochschule Nürnberg (Fakultät Sozialwissenschaften). Das aktuelle Programm und die Anmeldeformalitäten entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Link.

https://www.th-nuernberg.de/formulare/anmeldung-fachtag-familienrecht/

Rechtshistorische Seminare „Topographie des Terrors“ in Berlin

Im März, Mai und November 2025 finden im Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ in Berlin vier Seminare mit justizgeschichtlichem Bezug statt, zu dem auch die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg eingeladen sind. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite https://www.topographie.de/fileadmin/Redaktion/Images/Seminare/2025_Aspekte_deutscher_Justizgeschichte_Seminare.pdf.

Die Teilnahme ist kostenlos. Pro Seminar gibt es 20 Plätze. Zum Programm gehört ein geführter Rundgang durch die Ständige Ausstellung.

 

IHK-Netzwerk “Unternehmensjuristinnen und -juristen“

Die IHK für Oberfranken Bayreuth möchte auf regionaler Ebene eine Vernetzung der Unternehmensjuristen ihrer oberfränkischen Mitgliedsunternehmen fördern – ohne Kosteninteresse und als Plattform zum fachlichen Austausch zum Beispiel in regelmäßigen Netzwerktreffen (ca. zwei bis drei Termine/Jahr). Syndikusrechtsanwälte, die Teil dieses Netzwerks werden wollen, werden um Mitteilung ihrer Kontaktdaten unter ihkofr.de/untjur gebeten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Newsletter der IHK.

 

Universitäre Forschung zur GmbH

Anne-Kathrin Haag, Juristin, Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Gesellschaftsrecht an der Technischen Universität München (Campus Heilbronn), untersucht im Rahmen ihrer Doktorarbeit, welche Maßnahmen der deutsche Gesetzgeber ergreifen sollte, um die GmbH und damit auch den Wirtschaftsstandort Deutschland international wettbewerbsfähig zu halten. Eine Umfrage soll dabei klären, welche Erwartungen und Eigenschaften die Unternehmer in Deutschland haben sowie ob und wenn ja in welcher Form Unternehmer eine Reform der GmbH begrüßen würden.

Gerne können sich interessierte Kolleginnen und Kollegen über folgenden Link an der Umfrage beteiligen:

anne-kathrin-haag.limesurvey.net/557731?lang=de

 

Termine der RVG-Hotline 2025

Im Newsletter von Dezember 2024 wurde die Fortsetzung der RVG-Hotline der Rechtsanwaltskammer Bamberg bereits angekündigt. Die erste Ausgabe des neuen Jahres fand am 29.01.2025 statt. Die weiteren Termine für 2025 werden wie folgt bekannt gegeben:

  • Montag, 24.02.2025, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag, 27.03.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitag, 11.04.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 15.05.2025, 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Mittwoch, 25.06.2025, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Montag, 21.07.2025, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Montag, 25.08.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 18.09.2025, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag, 23.10.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 13.11.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Dienstag, 16.12.2025, 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Alle Termine finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Stichwort „RVG-Hotline“ auf der Startseite).

Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025

Im Newsletter von Juli 2024 wurde bereits auf die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) durch das Wachstumschancengesetz hingewiesen. Diese Regelung ist nunmehr in Kraft getreten (vgl. § 14 Abs. 1 UStG n. F.). Sie gilt auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, allerdings nur bei Umsätzen mit anderen inländischen Unternehmern (B2B-Umsätze). Zudem ist es unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Übergangszeit bis längstens 2028 weiterhin zulässig, Papier- und PDF-Rechnungen zu erstellen und zu versenden.

Der Empfang von E-Rechnungen muss aber schon ab 01.01.2025 gewährleistet sein, unabhängig von der Mandantenstruktur oder vom Umsatz. Ab diesem Zeitpunkt darf jedes Unternehmen eine E-Rechnung auch ohne Zustimmung des Empfängers versenden. Auch Anwaltskanzleien müssen daher die technischen Voraussetzungen für die Entgegennahme einer solchen Rechnung schaffen. Hierfür reicht es grundsätzlich aus, ein E-Mail-Postfach bereitzustellen, wobei sich ein gesondertes Postfach anbietet, um die Vorteile dieses Formats besser nutzen zu können.

Zudem muss die Rechnung maschinell lesbar, der strukturierte Datensatz wie zum Beispiel die XML-Datei bei einer Rechnung maschinell auswertbar sein. Gängige zulässige Rechnungsformate sind insbesondere die Standard XRechnung und das hybride ZUG-FeRD-Format (ab Version 2.0.1). Dieses besteht neben dem strukturierten aus einem menschenlesbaren Datenteil (zum Beispiel pdf-Dokument), die beide in einer Datei zusammengefasst sind. In jedem Fall sollte man vorbereitet sein und prüfen, ob über gegebenenfalls bereits verwendete Bürosoftware eine Visualisierung auch reiner XML-Dateien möglich ist. Andernfalls sollte geschaut werden, welche angebotenen Tools zur Visualisierung für die eigenen Bedürfnisse in Frage kommen.

 

 

Schlichtungsstelle seit 01.01.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert zuständig

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt seit 01.01.2025 auch in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar und Schadensersatz mit einem Wert von mehr als 50.000,00 €. Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle entsprechend erweitert.

Nähere Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie auf deren Internetseite unter https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/.

EuGH bestätigt das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Mit Urteil vom 19.12.2024 (Rechtssache C-295/23) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft zulässig sei, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt.

Im Interesse einer geordneten Rechtspflege müssten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Interessen ihrer Mandanten in völliger Unabhängigkeit und unter Beachtung des Berufsrechts bestmöglich schützen und verteidigen. Das Bestreben eines reinen Finanzinvestors, seine Investition ertragreich zu gestalten, könnte sich negativ auf die Organisation und die Tätigkeit einer Rechtsanwaltsgesellschaft auswirken. So könnte ein solcher Investor, sollte er den Ertrag seiner Investition für unzureichend halten, versucht sein, auf eine Kostensenkung oder das Bemühen um eine bestimmte Art von Mandanten hinzuwirken – gegebenenfalls unter der Androhung, dass er andernfalls seine Investition zurückziehen werde, was seine Einflussmöglichkeit, und sei sie auch nur mittelbar, hinreichend ausmacht. Das von einem reinen Finanzinvestor verfolgte Ziel beschränke sich allein auf das Streben nach Gewinn, während sich die anwaltliche Tätigkeit nicht an rein wirtschaftlichen Zwecken ausrichtet, sondern auch an die Einhaltung von Berufsregeln gebunden sei.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die nachstehenden Dokumente.