Kammerbeitrag und beA-Umlage 2025

Alle Kammermitglieder werden daran erinnert, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2025 nach § 4 Ziffer 1. der Beitragsordnung der RAK Bamberg am 01.01.2025 fällig wird und ohne Aufforderung binnen eines Monats an die Kammer zu überweisen ist. Weil vom Kammerbeitrag die laufenden Kosten bezahlt werden müssen, wird um fristgerechte Erledigung gebeten. Sollte eine Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen, wird der Kammerbeitrag am 05.02.2025 abgebucht.

Die beA-Umlage, die von der Kammerversammlung nach § 2 der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs der RAK Bamberg für 2025 auf (unverändert) 74,00 € festgesetzt wurde, ist am ersten Werktag eines jeden Kalenderjahres zu bezahlen. Auch insoweit wird um fristgerechte Überweisung gebeten. Die Abbuchung bei Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt am 13.01.2025.

Die Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer Bamberg finden Sie hier. Für eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ab dem Kalenderjahr 2025, das sowohl die beA-Umlage als auch den Kammerbeitrag umfasst, steht ein Formular zur Verfügung.

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2025

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat im Anschluss an seine Sitzung am 13.12.2024 die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2025 beschlossen.

Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet; auch die Besetzung und Zuständigkeiten sind unverändert. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

RVG-Hotline der RAK Bamberg wird fortgesetzt

Angesichts der großen Resonanz hat das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg beschlossen, die im April 2024 eingerichtete RVG-Hotline auch 2025 fortzusetzen. Alle Kammermitglieder haben daher auch weiterhin die Möglichkeit, sich einmal im Monat für einen Zeitraum von jeweils 60 Minuten bei gebührenrechtlichen Problemen beraten zu lassen. Ansprechpartnerin ist unverändert Frau Sabine Jungbauer, Geprüfter Rechtsfachwirtin aus München, die als Referentin zahlreicher Seminare zum anwaltlichen Gebührenrecht und Autorin diverser Lehrbücher über umfangreiche praktische Erfahrungen verfügt. Sie ist unter 0951/98620-95 zu erreichen.

Wichtige Hinweise zum Gebührentelefon entnehmen Sie bitte dem

Schreiben an alle Mitglieder der RAK Bamberg vom 23.04.2024.

Die Termine, an denen die RVG-Hotline im kommenden Jahr freigeschaltet wird, finden Sie demnächst auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Stichwort „RVG-Hotline“ auf der Startseite). Erster Termin ist voraussichtlich Mittwoch, 29.01.2025, von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

Digitale-Dienste-Gesetz löst Telemendiengesetz ab

Schon am 16.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es dient der nationalen Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der Europäischen Union und erweitert diese europäische Verordnung.

Im DDG ist unter anderem das bisherige Telemediengesetz (TMG) aufgegangen. Nach § 5 Abs. 1 DDG (§ 7 Abs. 1 TMG a. F.) müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Website unterhalten, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten (z. B. unter „Kontakt“ oder „Impressum“):

  • Vollständiger Name und Anschrift, unter der sie zugelassen sind (Kanzleianschrift)
  • Berufsbezeichnung (Rechtsanwalt)
  • Bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und Anschrift, unter der sie zugelassen sind, und den Vertretungsberechtigten
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen (z. B. Telefon, Telefax) einschließlich E-Mail-Adresse
  • Angabe der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK Bamberg mit vollständigen Kontaktdaten)
  • Hinweis auf berufsrechtliche Regelungen (BRAO, BORA, RVG, FAO, CCBE); Verweisung mit Internetlinks ist zulässig
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (soweit vorhanden)

Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung und gegebenenfalls Überprüfung ihrer Internetseiten gebeten.

 

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2025

Auch im kommenden Jahr bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer 2025 an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung 2025 (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024

Die ersten Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024 (Stand 06.12.2024) liegen vor. Sie sind hier abrufbar.

Diese Ergebnisse fließen in die Bildungsberichterstattung der Bundesregierung ein und sind damit eine wichtige Grundlage für Bildungsberatung (Berufsbildungsbericht 2025 und Datenreport 2025). Die Daten aus der Erhebung sind in die Ausbildungsmarktanalyse 2024 eingeflossen, die Sie unter www.bibb.de/ausbildungsmarkt2024 herunterladen können.

Neue und erweiterte Version der mobilen beA-App

Am 12.12.2024 hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine neue und erweiterte Version der mobilen beA-App in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung gestellt. Sie solte sich dabei selbständig aktualisiert haben (andernfalls kann die Aktualisierung auch manuell erfolgen).

Mit der neuen Version können auch Nachrichten und elektronische Empfangsbekenntnisse über die beA-App als sicherer Übermittlungsweg versendet werden. Die Nachrichtenentwürfe müssen allerdings zuvor in der beA-Webanwendung oder einer Kanzleisoftware erstellt werden; das Erstellen von neuen Nachrichten über die mobile beA-App ist (noch) nicht möglich. Ebenso können keine qualifizierten elektronischen Signaturen angebracht werden; die Anhänge müssen bis auf Weiteres noch außerhalb der mobilen beA-App signiert werden.

Mit der neuen Version wird zudem im Posteingang der beA-App angezeigt, ob für eine eingehende Nachricht ein eEB angefordert wurde. Der eEB-Status wird mit einem Symbol zusätzlich farblich besonders hervorgehoben; allerdings erst dann, wenn die Nachricht in der beA-Webanwendung oder in der beA-App einmal geöffnet und dadurch entschlüsselt wurde. Die Erstellung eines eEB-Entwurfs in der beA-Webanwendung oder in einer Kanzleisoftware und der anschließende Versand über die beA-App ist nicht möglich.

Weitere Erläuterungen finden Sie im beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 5/2024 vom 10.12.2024.

 

BeA – IT-Sicherheitsüberprüfung durch die secuvera GmbH

Die secuvera GmbH hat im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer eine IT-Sicherheitsüberprüfung des zentralen Identitäts- und Zugriffsmanagements (Identity and Access Management, IAM) des beA-Systems durchgeführt. Die eingesetzten Komponenten waren unterteilt in eine dokumentbasierte Sicherheitsanalyse in Form einer Architekturanalyse und einer technischen Sicherheitsanalyse in der Form eines Penetrationstests.

Im Ergebnis konnte den überprüften Bestandteilen ein sehr hohes Sicherheitsniveau attestiert werden.Das Gutachten der secuvera GmbH finden Sie hier: Gutachten secuvera GmbH

Der Abschlussbericht ist auf der Homepage der BRAK unter folgendem Link abrufbar: https://www.brak.de/anwaltschaft/bea-erv/sicherheitsgutachten/.

Jahressteuergesetz 2024 – Ergänzung von § 87a Abs. 1 AO

Am 05.12.2024 wurde das Jahressteuergesetz 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 06.12.2024 in Kraft getreten und enthält unter anderem die von der Anwaltschaft massiv kritisierte Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO um folgenden Satz 2:

„Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist.“

Diese Regelung führt dazu, dass der Kommunikationsweg über die EGVP-Infrastruktur, also vom beA der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts in das beBPo des Finanzamts, keine formwirksame Einreichung darstellt. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.

Weitere Informationen finden Sie auch im beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 6/2024 vom 12.12.2024. Zudem weist die BRAK in einem Schreiben vom 16.12.2024 (BRAK-Nr. 454/2024) darauf hin, dass zur Vermeidung von Haftungsfällen bei der Adressierung des Finanzamts im beA seit 13.12.2024 eine Warnmeldung erscheint, wonach die Regelung des § 87a Abs.1 S. 2 AO beachtet werden sollte. Ein weiterer Warnhinweis wurde auf der beA-Startseite angebracht.

 

Geldwäsche – temporäre technische Störung bei der FIU

Nach Mitteilung der Financial Intelligence Unit (FIU) liegt derzeit eine temporäre technische Störung des FIU-Fachverfahrens goAML-Client vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 03.12.2024.

Ob die Störung zwischenzeitlich behoben werden konnte, ist nicht bekannt. Diesbezüglich wird auf die Internetseite der FIU verwiesen.

(R)ECHT INTERESSANT – Der Podcast der Bundesrechtsanwaltskammer

Am 06.12.2024 erschien eine neue Episode des BRAK-Podcasts, die sich im ersten Teil mit der Arbeit der Rechtsanwaltskammern befasst. Corinna Müller von der RAK München hat geradezu ein Werbefeuerwerk für die Kammern und ihre wertvolle Arbeit gezündet.

Die Episode ist eine Ergänzung zu den bisherigen Episoden über Rechtsanwaltskammern und gut geeignet, darüber aufzuklären, was „Deine Kammer für Dich“ tun kann. Sie findet sich auf allen Streamingdiensten, auf YouTube und auch auf der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/recht-interessant/die-herrin-der-buecher/.

 

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung der Juristischen Gesellschaft am 24.02.2025

Am Montag, 24.02.2025, lädt die Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu einer öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung ein. Sie findet um 19:00 Uhr im Spiegelsaal der Harmonie in Bamberg, Schillerplatz 7 (E.T.A.-Hoffmann-Theater), statt.

Thema ist die „Entwicklung im Arbeitsrecht“ in den letzten Jahren und Jahrzehnten, die der Referent Joachim Vetter, vormals Präsident des Landesarbeitsgerichts Nürnberg, nachzeichnen wird.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben.

Anmeldeschluss ist Freitag, 31.01.2025.

Bayerische Justizskimeisterschaft 2025

Die Einladung zur 31. Bayerischen Justizmeisterschaft im alpinen Skilauf liegt nunmehr vor. Sie findet am Samstag, 25.01.2025, in Garmisch-Partenkirchen statt. Teilnahmeberechtigt sind auch alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Das Anmeldeformular, dem Sie weitere Informationen entnehmen können, ist beigefügt. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 16.01.2025.

 

Neue Düsseldorfer Tabelle 2025 zum Kindesunterhalt

Nach der Anpassung der Mindestunterhaltssätze hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue

Düsseldorfer Tabelle 2025

veröffentlicht. Sie ist ab 01.01.2025 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2024. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die (geringfügige) Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder.

Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien gibt es bislang noch nicht. Derzeit gelten, auch im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, die

Unterhaltsrechtichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2024 (SüdL)

Kammertag der RAK Bamberg mit Kammerversammlung am 11.04.2025 – Save the date

Die ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2025 findet am Freitag, 11.04.2025, im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, statt. Die „offizielle“ Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2024 enthalten sein. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.

Vor der Kammerversammlung ist wieder eine Fortbildungsveranstaltung geplant. Das Thema wird noch gesondert bekannt gegeben.

Geldwäscheprüfungen 2023 – Erhebung der Verpflichteteneigenschaft

Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden darauf hingewiesen, dass in wenigen Tagen die Geldwäscheprüfungen für das Kalenderjahr 2023 beginnen. Zur Feststellung einer eventuellen Verpflichteteneigenschaft werden rund 5 % aller Kammermitglieder per beA ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung, einen PDF-Fragebogen auszufüllen oder online an der Erhebung teilzunehmen.

Die Rechtsanwaltskammer ist als Aufsichtsbehörde zu anlasslosen Überprüfungen verpflichtet (§§ 50 Nr. 3, 51 Abs. 1 GwG). Die Auswahl der angeschriebenen Mitglieder erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Service – Für Anwälte – Geldwäsche).

 

Muster für einfachere Dokumentation von Geldwäsche-Präventionspflichten

Anwältinnen und Anwälte sind in bestimmten Fällen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Um die dann nötige Identitätsprüfung ihrer Mandanten und die Risikobewertung zu erleichtern, hat die BRAK gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Muster-Dokumentationsbögen veröffentlicht.

Alle Dokumnetationsbögen finden Sie auch auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de (Service – Für Anwälte – Geldwäsche – Allgemeine Informationen und Hinweise)

 

Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 06.12.2024 in Bamberg

An die Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht wird nochmals erinnert. Sie findet am Freitag, 06.12.2024, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Michael Zwarg (Nürnberg).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch die Möglichkeit der Anmeldung enthält. Es sind noch wenige Restplätze frei

Erhöhung der Mindestunterhaltssätze ab 01.01.2025 bzw. 01.01.2026 und neue Düsseldorfer Tabelle

Mit der

siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024

wurden die Mindestunterhaltssätze minderjähriger Kinder gemäß § 1612a Abs. 1 BGB wie folgt festgelegt:

  • in der ersten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BGB): 482,00 EUR ab 01.01.2025 und 486,00 EUR ab 01.01.2026
  • in der zweiten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB): 554,00 EUR ab 01.01.2025 und 558,00 EUR ab 01.01.2026
  • in der dritten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 3 BGB): 649,00 EUR ab 01.01.2025 und 653,00 EUR ab 01.01.2026

Gleichzeitig wurde die neue

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2025

veröffentlicht, die aber nur leicht erhöhte Kindesunterhaltssätze vorsieht.

 

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) im Bundesgesetzblatt verkündet

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem vom Bundestag am 26.09.2024 verabschiedeten Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie –

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

– zugestimmt. Es wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt (zum großen Teil) am 01.01.2025 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege – diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden
  • eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen
  • keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige
  • mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift
  • digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können – dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26.04.2024 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert
  • Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können
  • digitale Steuerbescheide

Justizstandort-Stärkungsgesetz und Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH im Bundesgesetzblatt verkündet

Das

Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland vom 07.10.2024 (Justizstandort-Stärkungsgesetz)

wurde am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird überwiegend am 25.04.2025 in Kraft treten und sieht im Wesentlichen die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit vor. Damit sollen vor allem im Bereich der Wirtschaftszivilsachen Verfahren ab einem Streitwert von 500.000,00 € in englischer Sprache geführt werden können.

Am 30.10.2024 verkündet wurde das

Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH vom 24.10.2024;

es trat am 31.10.2024 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Ermöglichung einer effizienteren Erledigung von Massenverfahren. Im Falle von Massenklagen können nun entscheidungserhebliche Rechtsfragen durch Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs geklärt werden, selbst wenn Revisionen zurückgenommen werden oder ein Verfahren sich anderweitig erledigt. Dies soll zu einer Entlastung der Zivilgerichte und zu einer erhöhten Rechtssicherheit beitragen.

Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen 2025“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat möchte erneut den Einsatz regional verwurzelter Unternehmen mit der Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ für hervorragende Maßnahmen würdigen. Ausgezeichnet werden vorbildliche Maßnahmen (Best-Practice-Beispiele), die durch bayerische Unternehmen durchgeführt oder unterstützt werden bzw. wurden. Die Maßnahmen können sowohl abgeschlossene Vorhaben umfassen als auch längerfristige, ggf. noch laufende Maßnahmen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Die erste Runde des Auszeichnungsprozesses dauert vom 01.01.2025 bis einschließlich 14.03.2025. Die Veranstaltung zur öffentlichen Auszeichnung der ausgewählten Maßnahmen findet am 20.05.2025 um 18:00 Uhr in der Allerheiligen-Hofkirche in München statt.

Über weitere Details der Auszeichnung informiert die Internetseite www.heimatverbundenesunternehmen.bayern.de.

Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. am 30.01.2025

Der RENO Würzburg e.V. bietet am Donnerstag, 30.01.2025, eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Buchhaltung in der Kanzlei“ an. Sie findet von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr in der Kanzlei Cornea Franz Rechtsanwälte in Würzburg, Berliner Platz 10, statt. Referentin ist Birgit Benker, Geprüfte Rechtsfachwirtin und Geprüfte Bilanzbuchhalterin.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.