Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Die aktualiserte Fassung (8. Auflage von Juni 2024) wurde am 25.07.2024 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 13.09.2024 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Internetseite der RAK Bamberg zu finden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG, 8. Auflage Juni2024

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2025/I

Die schriftliche Prüfung 2025/I findet wie folgt statt:

  • in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 21.01.2025, ab 08:00 Uhr
  • im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 23.01.2025, ab 08:00 Uhr

Prüfungsort ist für alle Prüflinge die Staatliche Berufsschule II (Ludwig-Erhard-Schule) in Schweinfurt, Ignaz-Schön-Straße 10.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 11.11.2024, bis Freitag, 29.11.2024, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2025/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 50,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.

Die mündliche Prüfung findet am Freitag, 07.02.2025, in der Staatlichen Berufsschule III Business School in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Donnerstag, 27.02.2025, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2025

Die Zwischenprüfung 2025 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 16.01.2025, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 25.11.2024, bis Freitag, 06.12.2024, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr von 50,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2025“ und der Name des Prüflings anzugeben.

Termine der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2025

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2025 wie folgt bekannt:

Schriftliche Prüfung (§ 14 Abs. 2 PO):

  • Dienstag, 11.03.2025 (1. Prüfungstag)
  • Mittwoch, 12.03.2025 (2. Prüfungstag)
  • Donnerstag, 13.03.2025 (3. Prüfungstag)

Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2024.

Mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

  • Mittwoch, 14.05.2025
  • Donnerstag, 15.05.2025

Mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 4 PO):

  • Mittwoch, 21.05.2025
  • Donnerstag, 22.05.2025
  • Freitag, 23.05.2025

Anmeldeschluss ist Dienstag, 31.12.2024 (Ausschlussfrist). Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular 2025 und richten Sie Ihre Anmeldung an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Auf deren Homepage unter http://www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung erhalten Sie weitere Informationen.

Referendarausbildung: Erhöhung der Vergütungen für Prüfungs-, Lehr- und Vortragstätigkeiten

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist darauf hin, dass die Vergütungen für Prüfungs-, Lehr- und Vortragstätigkeiten um 10 % erhöht wurden. Alle in der Referendarausbildung tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Dozenten und Prüfer) werden um Beachtung gebeten.

Nähere Informationen, auch zur steuerlichen Behandlung, entnehmen Sie bitte den folgende Dokumenten:

 

BeA: Neugestaltung der Nachrichtenansicht mit Version 3.28

Mit der Version 3.28 der beA-Webanwendung hat die Bundesrechtsanwaltskammer unter anderem die Nachrichtenansicht neu gestaltet und damit einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und zur Modernisierung der beA-Oberfläche unternommen.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter 5/2024 vom 06.09.2024. Bei Fragen zu den Funktionalitäten steht Ihnen der beA-Anwendersupport zur Verfügung.

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Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2024

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Sommer 2024 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 03.09.2024 (BRAK-Nr. 301/2024)

Hinsichtlich weiterer Informationen wird auf die Pressemitteilung des BFB sowie die Internetseiten des Bundesverbandes der Freien Berufe unter Fakten – BFB (freie-berufe.de) verwiesen.

Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg zur Geldwäscheprävention am 25.09.2024 in Bamberg

An die Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern“ am Mittwoch, 25.09.2024, wird nochmals erinnert. Sie findet von 14:00 Uhr bis längstens 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 13.09.2024.

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 18.07.2024 wurde das

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024

im Bundesgesetzblatt verkündet. Artikel 6 des Gesetzes andert die Zivilprozessordnung, was unter anderem eine Neufassung von § 128a ZPO bedeutet.

Danach ist eine Videoverhandlung nur möglich, wenn ein hierfür „geeigneter Fall“ sowie die erforderlichen Kapazitäten vorliegen. Ihre Durchführung kann entweder auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten oder durch richterliche Anordnung herbeigeführt werden. Dem Antrag eines Verfahrensbeteiligten soll der Vorsitzende zwar nachkommen und die Videoverhandlung gestatten; er kann diesen jedoch unter Anführung einer kurzen Begründung auch zurückweisen. Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung in jedem Fall von der Gerichtsstelle aus.

Die Beweisaufnahme per Bild- und Tonübertragung kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen anordnen – dies gilt jedoch nicht für den Beweis durch Urkunden. Hier soll ein entsprechendes Einspruchsrecht der Verfahrensbeteiligten und ein Zurückweisungsrecht des Gerichts gelten. Ebenso auf Antrag oder von Amts wegen – soweit der Fall geeignet ist und entsprechende Kapazitäten vorliegen – soll das Gericht die Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen per Bild- und Tonübertragung gestatten. Entscheidungen hierüber sind unanfechtbar.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Gesetzestext sowie das

Rundschreiben der Bundesrechtsanwaltskammer Nr. 189-2024

verwiesen.

Forschungsprojekt „Reallabor Basisdokument“ – Abschlussbericht

Seit März 2023 wurde das von der Universität Regensburg gemeinsam mit den Justizministerien Bayerns und Niedersachsens durchgeführte Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ an den Landgerichten Hannover, Landshut, Osnabrück und Regenburg in Form eines Reallabors erprobt. Nunmehr liegt der Abschlussbericht vor, der nebst einem erläuternden Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer zum Download zur Verfügung steht.

Schreiben der BRAK vom 01.08.2024 und Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Reallabor Basisdokument“

 

Öffentliche Vortrags- und Diskussionsveranstaltung der Juristischen Gesellschaft am 07.10.2024

Die Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken lädt zu einer öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am Montag, 07.10.2024, 18:00 Uhr, in die Harmoniesäle (Spiegelsaal) in Bamberg ein. Thema ist „Otto Palandt und Heinrich Schönfelder“,  Namensgeber von zwei juristischen Standardwerken, die beide in das NS-Unrechtsregime involviert waren.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungschreiben.

Dort finden Sie auch die Möglichkeit der Anmeldung.

 

 

 

 

Veranstaltung „Deine Zukunft: Alles was Recht ist“ am 02.10.2024 in Bamberg

Am Mittwoch, 02.10.2024, findet von 14:00 Uhr bis etwa 17:00 Uhr im Franz-Ludwig-Gymnasium in Bamberg, Franz-Ludwig-Straße 13, die Veranstaltung „Deine Zukunft: Alles was Recht ist“ statt. Sie hat das Ziel, den angehenden Abiturientinnen und Abiturienten in Bamberg und Umgebung die juristischen Berufsbilder vorzustellen und sie von den Vorzügen eines rechtswissenschaftlichen Studiums sowie der anschließenden Wahl einer volljuristischen Erwerbstätigkeit, insbesondere des Anwaltsberufes, den mehrere Bamberger Kolleginnen und Kollegen präsentieren werden, zu überzeugen.

Gerne können Sie Ihnen bekannte Schülerinnen und Schüler auf diese Veranstaltung aufmerksam machen.

 

Rechtsanwaltsfachangestellte – Vorstellung des Berufs in Schulen: Mitwirkende gesucht

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat – auch in Zusammenarbeit mit den örtlichen RENO- und Anwaltvereinen – schon vor einiger Zeit ein Projekt gestartet, mit dem der Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten beworben werden soll. Es beinhaltet insbesondere dessen Vorstellung in geeigneten Haupt-, Real- und Mittelschulen sowie Gymnasien, die bislang schwerpunktmäßig im Raum Würzburg stattfindet.

Um die Nachwuchsgewinnung flächendeckend im gesamten Kammerbezirk zu etablieren, werden weitere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte – auch Auszubildende – gesucht, die sich im Rahmen dieses Projektes engagieren. Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen sowie KanzleimitarbeiterInnen werden gebeten, sich bei der Kammergeschäftsstelle zu melden, gerne per beA oder per E-Mail an ausbildung@rakba.de. Eine Mitwirkung könnte auch eine Maßnahme sein, um auf sich selbst bzw. seine Kanzlei als Ausbildungskanzlei aufmerksam zu machen.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg leistet selbstverständlich die notwendige Untertützung, beispielsweise durch Überlassung von Flyern und sonstigem Werbematerial sowie einer Präsentation, die speziell zur Vorstellung des ReFa-Berufes erstellt wurde.

 

 

Rechtsanwaltsfachangestellte – Podcasts der BRAK zur Nachwuchsgewinnung

Für viele Anwaltskanzleien ist die Suche nach geeigneten – auszubildenden oder ausgelernten – Rechtsanwaltsfachangestellten noch immer ein großes Thema. Um alle Kolleginnen und Kollegen bei der Nachwuchsgewinnung zu unterstützen, hat die Bundesrechtsanwaltskammer zahlreiche ReFa-Podcasts veröffentlicht, die Sie unter folgenden Links abrufen können:

Austausch der Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikate im beA

Im Zuge der Umstellung auf die aktuelle Schlüssellänge wurden zwischenzeitlich alle beA-Karten für Mitarbeiter ausgeliefert und die Softwarezertifikate bereitgestellt. Die Hinterlegung der neuen Karten und Zertifikate im beA ist allerdings noch nicht vollständig erfolgt.

Alle Postfachinhaber werden deshalb daran erinnert, um auch in Zukunft ein problemloses Arbeiten zu gewährleisten. Anleitungen zur Hinterlegung finden Sie auf der Internetseite der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-karten-mitarbeiter bzw. https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-softwarezertifikate.

Bitte beachten Sie, dass die alten Softwarezertifikate nach 30.08.2024 und die alten Mitarbeiterkarten nach 19.09.2024 gesperrt werden.

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Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2024

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 03/2024 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältinnen Julia von Seltmann und Dr. Tanja Nitschke, BRAK, Berlin: Weitere Digitalisierung der Justiz – Wie künftig Medienbrüche vermieden werden sollen und was sich sonst im elektronischen Rechtsverkehr ändert

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Elektronischer Rechtsverkehr jetzt auch am Bundesverfassungsgericht

Seit 01.08.2024 ist auch das Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können ihre Verfassungsbeschwerden und andere Anträge seither nur noch elektronisch, insbesondere über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach, einreichen.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Nachrichten aus Berlin 16/2024 der Bundesrechtsanwaltskammer vom 07.08.2024.

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Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2024 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

An die STAR-Umfrage 2024 des Instituts für Freie Berufe (IFB) und der Bundesrechtsanwaltskammer, über die im Newsletter von Juli 2024 berichtet wurde, wird nochmals erinnert. Sie dreht sich diesmal um folgende Themen:

  • Nicht-juristisches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten
  • Erfolgshonorar
  • Datenschutz
  • Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz

Die Befragung findet rein digital statt; die Beantwortung dauert nur 10 bis 15 Minuten. Die Untersuchung ist streng vertraulich
und anonym. Sie ist noch bis 30.09.2024 zugänglich unter folgendem Link: https://t1p.de/star2024

Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Genitheim vom IFB (E-Mail: nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).

Bayreuther IT-Strafrechtstag am 10.10.2024

Die Universität Bayreuth veranstaltet am Donnerstag, 10.10.2024, den ersten Bayreuther IT-Strafrechtstag. Er findet ab 09:30 Uhr im Gebäude RW I, S 62 und S 64, zum Thema „Zwischen Blackbox und Deepfakes – KI in der Strafverfolgung“ statt.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem

Flyer.

Anmeldungen zur kostenfreien Tagung können per E-Mail an lehrstuhl.str2@uni-bayreuth.de bis spätestens 26.09.2024 unter Angabe von Name und Institution erfolgen; sie werden nach Eingangszeitpunkt berücksichtigt. Die Veranstaltung geht voraussichtlich über ca. fünf Zeitstunden (exklusive Pausen); eine Teilnahmebescheinigung kann ausgestellt werden.

19. Würzburger Forum Arbeitsrecht am 22.10.2024

Am Dienstag, 22.10.2024, findet in der Neubaukirche der Alten Universität in Würzburg das 19. Würzburger Forum Arbeitsrecht statt. Es wird von der Juristischen Fakultät Würzburg gemeinsam mit der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. veranstaltet und beschäftigt sich in diesem Jahr mit dem Thema „Gestaltung und Umgestaltung von Homeoffice-Vereinbarungen“.

Mobiles Arbeiten und Homeoffice gehören seit der Corona-Pandemie in Unternehmen zum modernen Arbeitsalltag. Damit verbunden sind allerdings noch immer eine Reihe von ungeklärten Rechtsproblemen. Klärungsbedarf besteht weiterhin bei der Frage, wie Homeoffice-Vereinbarungen ausgestaltet werden können, um Rechtssicherheit zu schaffen und den Unternehmen die nötige Flexibilität zu gewährleisten. Diese und anderen Fragen werden mit Prof. Dr. Thomas Raab, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Trier, diskutiert.

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt und wird zudem online gestreamt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Lehrstuhls von Prof. Dr. Christof Kerwer.

Veranstaltung zur Künstlichen Intelligenz am 28.11.2024 in München

Die Bayerische KI-Agentur lädt für Donnerstag, 28.11.2024, zum feierlichen Startschuss ihrer Initiative „baiosphere KI-Kompass“ ein. Die Veranstaltung findet von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in München statt und befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen aus Künstlicher Intelligenz einen individuellen Nutzen ziehen können.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben

und der Internetseite des Veranstalters, auf der die Möglichkeit der Anmeldung besteht.

Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnungen nur noch bis 30.09.2024 möglich

Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können von prüfenden Dritten nur noch bis 30.09.2024 eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 26.07.2024.

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen unterstützte der Bund in den Jahren 2020 bis 2022 Unternehmen und Selbstständige, die pandemiebedingte Umsatzrückgänge zu verzeichnen hatten. Diese Wirtschaftshilfen konnten nur über sog. prüfende Dritte – u.a. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – beantragt werden. Um schnell unterstützen zu können, wurden die Hilfen nur vorläufig gewährt; sie müssen im Rahmen der sog. Schlussabrechnungen nachträglich geprüft werden. Wie die Anträge müssen auch die Schlussabrechnungen über das digitale Antragsportal des Bundes eingereicht werden.

Die Frist hierfür endete ursprünglich bereits im Jahr 2023. Die Berufsorganisationen der „prüfenden Dritten“ aus Anwaltschaft, Steuerberaterschaft und Wirtschaftsprüfer:innen konnten im Frühjahr 2024 eine Einigung mit Bund und Ländern erreichen. Danach wurde der Prüfprozess vereinfacht und die Frist für die Schlussabrechnungen letztmalig bis 30.09.2024 verlängert.