Die Bundesrechtsanwaltskammer weist in ihrem beA-Newsletter vom 15.02.2023 nochmals darauf hin, dass die beA-Karten der ersten Generation (aufgedruckte Nummer beginnt mit der Ziffer 2) nur noch bis 18.03.2023 zur Anmeldung am beA genutzt werden können. Damit der Zugang zum beA auch darüber hinaus gesichert ist, müssen die neuen Karten rechtzeitig zuvor im Postfach hinterlegt werden. Das Vorgehen zur Aktivierung einer neuen Karte beschreibt der beA-Anwendersupport auf dem Service-Portal. Eine Videoanleitung finden Sie hier.
Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2023
Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 01/2023 folgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird (die zugehörigen Anlagen finden Sie nachstehend):
Anlage 1:
Anlage 2:
Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.
BayObLG: Qualifizierte Signatur des Vertreters reicht nicht, wenn Vertretener unterzeichnet
Nach einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19.01.2023 (207 StRR 2/23) reicht es für die wirksame Einreichung eines Schriftsatzes nicht aus, wenn er vom Rechtsanwalt unterschrieben und später von einem Vertreter mit dessen qualifizierter elektronischer Signatur über sein beA an das Gericht übermittelt wird. Vielmehr muss das Dokument über das Postfach desjenigen Rechtsanwalts übertragen werden, dessen Name als Signatur in der Schrift als verantwortende Person aufgeführt ist.
Im konkreten Fall hatte der Pflichtverteidiger einer Angeklagten die Revisionsbegründung unterzeichnet. Sein nach § 53 BRAO bestellter Vertreter brachte an dem eingescannten Schriftsatz seine qualifizierte elektronische Signatur an und sandte ihn aus seinem beA an das Gericht. Das genügt nicht den Anforderungen für die Einreichung elektronischer Dokumente gemäß § 32a Abs. 3 und 4 StPO befand das BayObLG; die Revision war daher nicht fristgemäß begründet.
Die Vorschrift ist insoweit deckungsgleich mit § 130a Abs. 3 und 4 ZPO und den Parallelvorschriften der übrigen Verfahrensordnungen. Entweder hätte der Pflichtverteidiger das Dokument nicht nur unterzeichnen, sondern auch selbst qualifiziert elektronisch signieren müssen (§ 32a Abs. 3 1. Alt. StPO); dann wäre der Versand über das beA seines Vertreters unschädlich. Oder er hätte es aus seinem eigenen beA versenden müssen (§ 32a Abs. 3 2. Alt. StPO), dann wäre seine qualifizierte Signatur entbehrlich gewesen.
ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand Februar 2023 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ zu finden ist. Neu eingefügt wurde der Beitrag „Fahrtenbuch“.
ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte (Februar 2023)
Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAK–Mitteilungen und BRAK–Magazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Tätigkeitsbericht 2022 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Der Ende Januar vorgestellte
Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2022
dokumentiert insgesamt eine hohe Akzeptanz in der Anwaltschaft. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Teilnahmebereitschaft auf rund 92 %, auch die Annahmequote der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge erhöhte sich auf rund 63 %. In gut zwei Drittel der Fälle schlug die Schlichtungsstelle ein gegenseitiges Nachgeben vor; in 29 % fiel der Vorschlag vollständig zugunsten der betroffenen Anwältin bzw. des betroffenen Anwalts aus, in 3,5 % vollständig zugunsten der Mandantschaft.
Die Gesamtzahl der Anträge sank im Vergleich zum Vorjahr um 16 %. Zugenommen hat hingegen die Anzahl der zulässigen Anträge; 2,5 % weniger als im Vorjahr mussten wegen Unzulässigkeit abgelehnt werden. Weiter reduziert werden konnte auch die durchschnittliche Verfahrensdauer: Ein Schlichtungsverfahren dauert ab dem Zeitpunkt, zu dem die Akte vollständig vorliegt, im Schnitt rund 53 Tage.
Der Tätigkeitsbericht gibt zudem im Detail Aufschluss über die Gegenstände der Schlichtungsverfahren, die betroffenen Rechtsgebiete sowie Anzahl, Inhalt und Ergebnis der Schlichtungsvorschläge bzw. über die Art der Verfahrenserledigung. Er enthält außerdem Informationen zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle, statistische Auswertungen, typische Fallkonstellationen sowie Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten. Anonymisierte Schlichtungsfälle illustrieren beispielhaft das breite Spektrum an Fällen, in denen die Schlichtungsstelle tätig wurde.
Weitere Informationen können Sie auch der
Pressemitteilung vom 30.01.2023
entnehmen.
Corona – neue Entwicklungen
Zum 01.03.2023 und damit früher als bislang geplant streichen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern weitere Corona-Schutzvorgaben. Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher gilt dann noch bis 07.04.2023 die Maskenpflicht.
Die Geltung der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde zwar bis 07.04.2023 verlängert; sie sieht aber nur noch allgemeine Verhaltensempfehlungen, z. B. einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen, ausreichende Handhygiene und das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, vor (§ 1 BayIfSMV) und enthält Ausnahmen von einrichtungsbezogenen Testerfordernissen nach § 28b Abs. 1 IfSG.
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2022
Im Anschluss an den Bericht im Newsletter von Dezember 2022 finden Sie nachstehend die Übersichten über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 30.09.2022 sowie seit 1998.
- Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2022
- Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 1998 bis 2022
Nach der aktuellen Statistik ist die Anzahl der neuen Ausbildungsverhältnisse in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit 3151 im Vergleich zum Vorjahr (3554) erneut gesunken (-11,34 %). Im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden 2314 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr: 2570), bei den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r waren es 837 (Vorjahr: 984). In fünf Kammerbezirken – so auch im Bezirk der RAK Bamberg – ist die Anzahl gestiegen; 22 Kammern verzeichneten zum Teil deutliche Rückgänge.
Prüfungsausschuss für Geprüfte Rechtsfachwirte – neue Mitglieder gesucht
Der gemeinsame Prüfungsausschuss II der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nünberg für Geprüfte Rechtsfachwirte wird zum 01.07.2023 neu besetzt. Hierzu werden engagierte Mitglieder gesucht, sowohl aus dem Kreis der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Arbeitgebervertreter) als auch Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte selbst (Arbeitnehmervertreter). Interessenten melden sich bitte bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg, gerne per beA oder per E-Mail unter ausbildung@rakba.de.
Nähere Informationen zur Fortbildung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in erhalten Sie unter anderem auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/gepruefte-rechtsfachwirte/.
Förderprogramm „Dienstleister online“ – kostenfreie Webseitenerstellung für den Dienstleistungsbereich
Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. gibt Auszubildenden und Studierenden die Möglichkeit, praktische Berufserfahrung an realen Webseitenprojekten zu sammeln. Derzeit werden im Rahmen des Förderprogramms „Dienstleister online“ neue Projektpartner gesucht, die in diesem Bereich tätig sind.
Nähere Informationen finden Sie unter www.azubi-projekte.de. Zudem wird auf die
des Fördervereins verwiesen.
Neuer Studiengang LL.M. „Digitalization & Law“ an der Universität Würzburg
Die Julius-Maximilian-Universität Würzburg bietet ab 01.04.2023 den Masterstudiengang „Digitalization & Law“ an. Er dient nicht nur der Erlangung des akademischen Grades eines „Master of Laws“ (LL.M.), sondern ist auch zur Absolvierung des theoretischen Teils des Fachanwalts für IT-Recht nach § 14k FAO geeignet und damit für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte interessant, welche diese berufliche Weiterbildung anstreben (ohne dass damit eine Vorab-Zertifizierung erfolgt).
Der Studiengang baut auf vorhandenem juristischen Wissen auf und ermöglicht eine detaillierte Spezialisierung im Bereich der Digitalisierung. Im Rahmen einer interdisziplinären Fortbildung werden wichtige Kenntnisse unter anderem in den Bereichen IT-Recht, Legal Tech, KI, Informatik und Datenschutzrecht vermittelt.
Näherer Informationen, insbesondere zu den Zulassungsvoraussetzungen, zum Aufbau des Studiums und zum Kursangebot sowie zu den Bewerbungsmöglichkeiten und den Kosten, entnehmen Sie bitte der Internetseite der Universität Würzburg sowie den nachstehenden Dokumenten.
Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt am 20.04. und 21.04.2023
Am 20.04. und 21.04.2023 veranstaltet Prof. Martini, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, in Kooperation mit Prof. Kugelmann, LfDI Rheinland-Pfalz, sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz das 12. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt unter dem Schwerpunkt „Künstliche Intelligenz und Plattformregulierung in der öffentlichen Verwaltung“ an der Universität Speyer.
Die Anmeldung erfolgt über den Link https://weiterbildung.uni-speyer.de/suche/veranstaltungsdetails.html?courseId=588-C-4257596
5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 – Save the Date!
An den 5. Bayerischen Mediationstag, der – auch in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg – am Montag, 19.06.2023, ab 13:30 Uhr, vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz in München ausgerichtet wird, soll nochmals erinnert werden. Einzelheiten werden demnächst bekannt gegeben. Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu notieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BayStMJ unter https://www.justiz.bayern.de/ministerium/veranstaltungen/Mediationstag/.
Interdisziplinäre Tagung zum Arzthaftungsrecht am 07.07. und 08.07.2023 in Fischbachau
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz veranstaltet am 07.07. und 08.07.2023 in Fischbachau eine Tagung zum Arzthaftungsrecht, die sich sowohl an Richterinnen und Richter als auch an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wendet und dem interdisziplinären Erfahrungsaustausch ein Forum bieten soll. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:
Teilnahmegebühren fallen nicht an. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen für ihre Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten allerdings selbst aufkommen. Die Kosten für Übernachtung und Vollpension werden (aktueller Stand) bei ca. 95,00 € p.P./T liegen, die vor Ort im Hotel zu bezahlen wären.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Anwaltschaft sind 15 Plätze vorgesehen. Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis 21.04.2023 per E-Mail oder beA an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter Angabe Ihrer Personendaten, des Titels bzw. der Funktionsbezeichnung (insbesondere zur Angabe im Teilnehmerverzeichnis) und der (Kanzlei-) Anschrift (bitte auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer).
27. Bayerische Justizlaufmeisterschaft am 22.04.2023 in Aschaffenburg
Das Laufteam der Justiz in Aschaffenburg lädt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitszirkel des Amtsgerichts Aschaffenburg zur 27. Bayerischen Justizlaufmeisterschaft ein. Sie findet am Samstag, 22.04.2023, im Aschaffenburger Strietwald statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Wissenschaftliche Umfrage „Wie nehmen Sie Ihre Rolle im Rahmen der Sicherung des gleichen Zugangs zum Recht wahr?“
Das Institut für anwaltsorientierte Juristenausbildung (IAJ) am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen lädt im Rahmen eines Forschungsprojektes zur anwaltlichen Beratungshilfe und dem gleichen Zugang zum Recht alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Zivilrecht zu einer (anonymen) Online-Befragung ein, die noch bis 19.03.2023 zugänglich ist.
Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, das Forschungsvorhaben durch Ihre Erfahrungswerte, Einschätzungen und Wahrnehmungen zu unterstützen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem offiziellen
Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link.
Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.
Lesen Sie bitte die
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts 2023 – Bitte um Unterstützung
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Freien Berufe um Unterstützung bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023, der größten freiwilligen Haushaltserhebung der amtlichen Statistik, die alle fünf Jahre stattfindet, gebeten. Nähere Informationen hierzu und die Möglichkeit der Anmeldung können Sie der nachfolgenden E-Mail des Bundesverbandes der Freien Berufe vom 16.02.2023 entnehmen.
Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat möchte im Rahmen des Zukunftsdialogs Heimat.Bayern den Einsatz regional verwurzelter Unternehmen mit der Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ für hervorragende Maßnahmen würdigen. Ausgezeichnet werden vorbildliche Maßnahmen (Best-Practice-Beispiele), die durch bayerische Unternehmen durchgeführt oder unterstützt werden bzw. wurden. Die Maßnahmen können sowohl abgeschlossene Vorhaben umfassen als auch längerfristige, ggf. noch laufende Maßnahmen.
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Bewerbung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten. Bitte beachten Sie die am 24.03.2023 ablaufende Frist.
Praxisleitfaden Prozesskostenhilfe
Im ffi Verlag ist die kostenfreie eBroschüre „Leitfaden Prozesskostenhilfe: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe praxisnah erklärt“ erschienen. Sie liefert Expertenwissen rund um PKH und VKH: Welche Voraussetzungen gelten für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe? Wie ist die finanzielle Situation der Mandantin oder des Mandanten zu bewerten und welche Kosten werden gedeckt? Der Leitfaden behandelt die wichtigsten Aspekte rund um die Beantragung und Bewilligung und dient als kompaktes Nachschlagewerk zu aktuellen Freibeträgen und Spezialfällen der PKH. Er steht nachfolgend zum Download bereit.
Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zur Satzungsversammlung 2023 wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Dezember 2022 veröffentlicht und am 09.01.2023 per beA bzw. per Post an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass nach Ziffer 2. des Terminplans Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 10.02.2023, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.
Nähere Informationen hierzu sowie zur Wahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/satzungsversammlung/.
Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2022
Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 06/2022 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:
Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.
Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) eingerichtet
Nach Mitteilung der Bundessteuerberaterkammer ist am 01.01.2023 die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an den Start gegangen. Es wird verpflichtend für jedes eingetragene Kammermitglied sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet und entspricht als sicherer Übermittlungsweg der Steuerberater dem beA für Rechtsanwälte.
Seit Inbetriebnahme ist auch die Kommunikation zwischen beA und beSt möglich; die Bundesrechtsanwaltskammer hat die entsprechenden Einstellungen vorgenommen. Allerdings sind noch nicht alle Steuerberaterinnen und Steuerberater registriert, sodass noch nicht alle über ihr beSt erreichbar sind. Diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater adressieren möchten, können in der Adresssuche im beA den Namen der Steuerberaterin oder des Steuerberaters eingeben. Sollte die Registrierung bereits erfolgt sein, wird das entsprechende Postfach angezeigt. Dass es sich um ein beSt handelt, ist an der EGVP-Rolle „egvp_best“ oder an der SAFE-ID, die mit „DE.BStBK“ beginnt, zu erkennen.
Corona – Vorzeitiges Aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023
Die Bundesregierung hat am 25.01.2023 das vorzeitige Aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023 beschlossen. Arbeitgeber und Beschäftigte können dann eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Ursprünglich war vorgesehen, dass die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 26.09.2022 bis 07.04.2023 gelten soll. Ziel war es, die Infektionszahlen in den kalten Monaten beherrschbar zu halten und insbesondere Belastungen der Wirtschaft und des Gesundheitssystems zu reduzieren.
Ebenfalls ab 02.02.2023 entfällt in Zügen und Bussen des Fernverkehrs die Maskenpflicht.
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde bereits am 19.01.2023 bis zum Ablauf des 17.02.2023 verlängert.
Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web
In ihren Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 2/2023 vom 25.01.2023) hat die Bundesrechtsanwaltskammer daran erinnert, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren müssen. Dies gilt unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG).
Alle Kolleginnen und Kollegen sollten sich zudem schon im Vorfeld mit Ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Meldepflicht nach §§ 43 ff. GwG befassen, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können. Im Meldeportal und auf der Website der FIU finden sich Publikationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die als Hilfestellung dienen können. Mit einer Registrierung signalisiert man der Aufsichtsbehörde im Falle einer Kontrolle, dass man sich als Verpflichteter bereits mit den Meldepflichten auseinandergesetzt hat.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Newsletter der RAK Bamberg (Ausgabe Juni 2021).
Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem (privaten) Baurecht am 24.03.2023
Am Freitag, 24.03.2023, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Update: OLG-Rechtsprechung zum privaten Baurecht“ an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referent ist Ulrich Schröder, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er wird einen Überblick über die aktuelle Entwicklung des privaten Baurechts in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geben.
Die Einladung mit der Möglichkeit der Anmeldung wird in Kürze per beA an alle Kammermitglieder versandt.