Verpflichtende Bestellung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam im Rückführungsverbesserungsgesetz
Fortbildungsveranstaltung zur Geldwäscheprävention am 25.09.2024 in Bamberg
Geldwäsche – aktualisierte Dokumentationsbögen zur Erfüllung der GwG-Pflichten
Veröffentlichung des EU-Geldwäschepakets
Elektronischer Rechtsverkehr – Formerleichterungen durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr – Leitlinien der Justiz für die Benennung von Dokumenten aktualisiert
Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 1-2/2024
Anwaltliche Rechnungen bedürfen nicht mehr der Schriftform
RVG-Anpassung – Referentenentwurf liegt vor
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen im Bundesgesetzblatt verkündet
Referendarausbildung – neues Zeugnisformular für die Rechtsanwaltspflichtstation
Ergebnisse der Untersuchung STAR 2023 für den Bezirk der RAK Bamberg
STAR-Umfrage 2024 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft
Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2024 – Veröffentlichung der Fallakte / Unterstützer gesucht
RA EXPO am 03.09.2024 in Köln
3. Young Lawyers Camp vom 12.09. bis 14.09.2024 in Hamburg
27. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung vom 22.09. bis 29.09.2024 in Frankfurt/Main
Im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2024 wurde darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg gebeten wurde, eine Liste zu erstellen mit denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, in Verfahren nach § 62d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Pflichtanwältin bzw. Pflichtanwalt aufzutreten. Diese Liste soll den Amtsgerichten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Hieran wird nochmals erinnert.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Bestellung interessiert sind, werden um entsprechende Mitteilung an die Kammergeschäftsstelle gebeten. Es ist beabsichtigt, die Liste bis Ende August 2024 zu finalisieren.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer eine Überprüfung der Fachkunde weder durchführen kann noch wird. Die Aufnahme auf die Liste erfolgt ausschließlich aufgrund einer Selbsteinschätzung der betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ebensowenig kann die Kammer die Aktualität der Liste garantieren. Kolleginnen und Kollegen, die an einer Bestellung kein Interesse mehr haben, werden deshalb gebeten, die Geschäftsstelle zu benachrichtigen.
Am Mittwoch, 25.09.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern“ an. Sie findet von 14:00 Uhr bis längstens 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referent ist Rechtsanwalt Christian Bluhm aus Hamburg, seit April 2024 in der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer zuständig für die Geldwäscheprävention. Er wird sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befassen:
- Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes
- Feststellung der Verpflichteteneigenschaft (§§ 2 Abs. 1 Nr. 10, 52 Abs. 6 GwG)
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, insbesondere Risikomanagement (§§ 4 ff. GwG), Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG), Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff. GwG), Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG; GwGMeldV-Immobilien) und Dokumentationspflichten (§ 8 GwG)
- Geldwäscheprüfung durch die Rechtsanwaltskammer (§§ 50 Nr. 3, 51, 52 GwG)
- Sanktionen bei Nichterfüllung von GwG-Pflichten (§ 56 GwG, § 73b BRAO)
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem
Einladungsschreiben,
das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 13.09.2024.
Auf die Dokumentationsbögen der RAK AG Geldwäscheaufsicht wurde bereits im Newsletter von Februar 2024 hingewiesen. Zwischenzeitlich liegen überarbeitete Fassungen vor, die nachfolgend – als ausfüllbare pdf-Dokumente – zum Download bereit stehen und auch auf der Internetseite der RAK Bamberg abrufbar sind.
Am 19.06.2024 wurde das EU-Geldwäschepaket im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die
Verordnung vom 31.05.2024
regelt in erster Linie die Errichtung einer Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit Sitz in Frankfurt/Main sowie deren Aufgaben, Befugnisse und Organisation. Sie tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt im Wesentlichen ab 01.07.2025 (einige Artikel ab 26.06.2024 bzw. 31.12.2025).
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Legislativprozess aller drei Dossiers des Geldwäschepakets intensiv begleitet und eine drohende Gefährdung des Mandatsgeheimnisses sowie der anwaltlichen Selbstverwaltung angemahnt. Nun bleibt das anwaltliche Berufsgeheimnis in der neuen Geldwäscheverordnung in Bezug auf Melde- und Sorgfaltspflichten geschützt. Geeinigt hatte man sich ferner u. a. auf eine Bargeldobergrenze von 10.000,00 €.
Bereits im Dezember 2023 hatte es eine teilweise Einigung über die Verordnung zur neuen EU-Geldwäschebehörde AMLA gegeben, die der AMLA nur noch abgeschwächte Befugnisse über die Selbstverwaltungseinrichtungen zuspricht. So soll es keine Weisung im Einzelfall geben. Auch die geplante neue nationale Behörde aus der Geldwäscherichtlinie wird lediglich zur Rechtsaufsicht befugt sein.
Am 17.07.2024 sind wesentliche Teile des
Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
in Kraft getreten. Es enthält wichtige verfahrensrechtliche Anpassungen in der Zivilprozessordnung sowie parallel in den Prozessordnungen für die Fachgerichtsbarkeiten.
Nach § 130a Abs. 3 ZPO n. F. können schriftlich einzureichende Anträge oder Erklärungen von Parteien oder Dritten nunmehr gescannt und von den Prozessbevollmächtigten als elektronische Dokumente eingereicht werden. Bislang mussten diese Erklärungen in Papierform übermittelt werden.
Nicht ganz klar ist, für welche Erklärungen diese Regelung gilt. Für den praktisch wichtigen Fall der Vollmacht findet sich keine Regelung zur elektronischen Einreichung. Um die Unwirksamkeit eines einseitigen Rechtsgeschäfts, das vom Empfänger unverzüglich zurückgewiesen wird, zu vermeiden, sollte daher auch weiterhin eine Vollmachtsurkunden in Papier vorgelegt werden.
Eine wesentliche Erleichterung für die Praxis bringt § 130e ZPO n. F., der eine Formfiktion vorsieht. Empfangsbedürftige Willenserklärungen, die nach §§ 126 ff. BGB einer bestimmten Form bedürfen, gelten danach als zugegangen, wenn sie in einem Schriftsatz als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht und dem Empfänger zugestellt oder formlos mitgeteilt werden.
Das Gesetz beinhaltet auch eine Reihe von Änderungen im Strafprozessrecht. Unter anderem müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte künftig Rechtsmittel wie Berufung, Revision und Einspruch und deren Begründung bzw. Rücknahme und weitere prozessuale Erklärungen als elektronische Dokumente einreichen. Diese Änderungen in § 32d StPO n. F. treten jedoch erst zum 01.01.2026 in Kraft.
Weitere Formerleichterungen gelten ferner für das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Auch hier werden die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation erweitert; insbesondere können Forderungen elektronisch angemeldet und Zustellungen elektronisch vorgenommen werden.
Weitergehende Informationen finden Sie in den Nachrichten aus Berlin 15/2024 der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die
Leitlinie elektronische Akte Bayern
wurde am 05.07.2024 aktualisiert. Der Auszug befasst sich in erster Linie mit der Bezeichnung von Dokumenten in Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Grundbuch- und Immobiliarvollstreckungsverfahren, die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten per beA bei Gericht eingereicht werden. Nach den dort geltenden Benennungskonventionen müssen eingehende Dokumente von den Serviceeinheiten für die eAkte umbenannt werden, sofern sie nicht schon entsprechend bezeichnet sind.
Der Auszug enthält zudem die Abkürzungsverzeichnisse für die Zustellnachweise und die Absenderkürzel für die einzelnen Fachbereiche. Die Benamungsstruktur in Grundbuchsachen unterscheidet sich dabei von den restlichen Fachbereichen; dort gibt es kein Abkürzungsverzeichnis für Absender, sondern ein Abkürzungsverzeichnis für die schlagwortartige Bezeichnung des Inhalts.

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 1-2/2024 nachfolgenden Beitrag (nebst Anlagen) veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.
Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: beA mobil – Hinweise und Informationen zur beA-App
Abbildung 1:

Abbildungen 2, 3 und 4:



Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Gebührenrechnungen seit 17.07.2024 in Textform an ihre Mandantschaft mitteilen; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Zudem ist es ausreichend, dass der Rechtsanwalt die Mitteilung der Vergütungsberechnung an den Mandanten veranlasst. Eine entsprechende Änderung von § 10 Abs. 1 S. 1 RVG ist durch Artikel 35 des
Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
erfolgt. Abstriche bei der zivil-, straf- und standesrechtlichen Verantwortung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Richtigkeit der Vergütungsberechnung sind mit der Formerleichterung nicht verbunden.
Sie steht allerdings in Widerspruch zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Umsätze in Form eines strukturierten Datensatzes nach § 14 UStG, die durch das Wachstumschancengesetz eingeführt wurde. Diese Verpflichtung gilt auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und tritt ab 01.01.2025 – mit unterschiedlichen Übergangsfristen spätestens zum 01.01.2028 – in Kraft.
Weitergehende Informationen finden Sie in den Nachrichten aus Berlin 15/2024 der Bundesrechtsanwaltskammer.
Das Bundesjustizministerium hat am 17.06.2024 den Referentenentwurf eines Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vorgelegt, der eine lineare Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren vorsieht. Danach sollen die Wertgebühren um 6 % steigen, die Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Klarstellungen und Präzisierungen sowie weitere Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht, im Gerichtskostenrecht, im Gerichtsvollzieher- sowie im Notarkostenrecht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BMJ sowie den nachstehenden Dokumenten.
Ein Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes – etwa der 01.01.2025 – ist in dem Entwurf noch nicht vorgesehen.
Am 24.06.2024 wurde das
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist überwiegend am 01.07.2024 in Kraft getreten.
Eine Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2023 entschieden hatte, dass das geltende Recht die Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Eheschließung nicht ausreichend berücksichtigt.
Das Gesetz sieht vor, dass Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, weiterhin unwirksam sind. Dies gilt auch dann, wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden. Um den Schutz der minderjährigen Person zu verbessern, können aus der unwirksamen Ehe aber die gleichen Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, die nach einer wirksam geschlossenen Ehe bestanden hätten. Zudem ist geregelt, dass eine unwirksam geschlossene Ehe mit einer unter 16-jährigen Person durch spätere und rechtskonforme Eheschließung bestätigt werden kann.
Das Zeugnis für die praktischen Ausbildung in der Rechtsanwaltspflichtstation wurde erneut überarbeitet. Die aktuelle Fassung finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat die Ergebnisse der Untersuchung STAR 2023 für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg veröffentlicht. Die Daten zur wirtschaftlichen Lage 2022 können Sie den nachstehenden Dokumenten entnehmen.
Leider haben nur wenige Kammermitglieder an der Erhebung teilgenommen, weshalb die Daten nicht immer besonders aussagekräftig sind.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) und die Bundesrechtsanwaltskammer führen auch im Jahr 2024 eine Erhebung zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Sie dreht sich diesmal um folgende Themen:
- Nicht-juristisches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten
- Erfolgshonorar
- Datenschutz
- Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz
Die Befragung findet rein digital statt; die Beantwortung dauert nur 10 bis 15 Minuten. Die Untersuchung ist streng vertraulich
und anonym. Sie ist noch bis 30.09.2024 zugänglich unter folgendem Link: https://t1p.de/star2024
Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Genitheim vom IFB (E-Mail: nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).
Die Fallakte zum diesjährigen 12. Soldan Moot – wir haben im Newsletter von Februar 2024 darüber berichtet – wurde veröffentlicht. Dieses Mal geht es um einen Cyberangriff, einen Wasserschaden, widerstreitende Interessen, zivilprozessuale Tücken und einiges mehr. Den Fall finden Sie hier.
Sie können den Soldan Moot unterstützen, indem Sie die von den Teams erstellten Schriftsätze hinsichtlich Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Stil nach der aus dem Deutschen Richtergesetz bekannten Punkteskala von 0 bis 18 Punkten bewerten. Jeder Korrektor erhält jeweils zwei aufeinander bezugnehmende Kläger- und Beklagtenschriftsätze. Auch für die mündlichen Verhandlungen in Hannover vom 10.10. bis 12.10.2024 werden Praktiker gesucht, die als Richter oder Juroren mitwirken. Weitere Informationen hierzu sind auf der Internetseite https://soldanmoot.de/ zu finden. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, sich online anzumelden.
Für etwaige Fragen stehen Ihnen das Lehrstuhlteam von Professor Dr. Christian Wolf unter info@soldanmoot.de und die BRAK unter trierweiler@brak.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Soldan Moot finden Sie auch in den Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 14/2024) der Bundesrechtsanwaltskammer.
Der Verlag Freie Fachinformationen GmbH (ffi) lädt zur diesjährigen RA EXPO am 03.09.2024 von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr nach Köln ein. Die Veranstaltung wird sich an den Themen Digitalisierung und KI orientieren und soll Anwältinnen und Anwälten einen praxisnahen Einblick bieten. Dafür konnte der KI-Experte Tom Brägelmann gewonnen werden, der als Keynote-Speaker konkrete Beispiele aufzeigen wird, wie Kanzleien KI-Tools wie Chatbots arbeitserleichternd und rechtskonform einsetzen können.
Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden 100 Freikarten im Wert von je 50,00 € netto zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich spätestens bis 15.08.2024 an die Kammergeschäftsstelle zu wenden. Sie erhalten dann einen Gutscheincode, mit dem Sie sich ihre Freikarte sichern können.
Vom 12.09. bis 14.09.2024 findet zum dritten Mal das Young Lawyers Camp für junge Anwälte, Referendare und Studenten statt. Auch dieses Jahr können das Wissen zum Thema Anwaltschaft und Anwaltsberuf in Workshops, Vorträgen und Diskussionen erweitert und Softskills weiterentwickelt werden.
Das Young Lawyers Camp bietet für den anwaltlichen Nachwuchs eine Plattform, auf der Experten für Fragen zur Anwaltschaft, Kanzleigründung und -organisation, Umgang mit Mandanten, Social Media, künstliche Intelligenz in der Kanzlei und vieles mehr zur Verfügung stehen. Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin und Pressesprecherin der Bundesrechtsanwaltskammer, wird einen Impulsvortrag mit dem Titel „Rock your brand: Warum Du selbst Deine Marke bist.“ halten.
Auch der Austausch untereinander und das Netzwerken werden nicht zu kurz kommen. Neben einem hochkarätigen Tagungsprogramm erwartet die Teilnehmer ein abwechslungsreiches Abendprogramm.
Weiterführende Informationen finden Sie hier unter https://davforum.de/de/aktuelles/younglawyerscamp-2024. Zudem wird auf den
Flyer
verwiesen. Eine Anmeldung ist noch bis 02.09.2024 möglich.
Vom 22.09. bis 29.09.2024 findet in Frankfurt/Main die 27. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung statt. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf den Internetseiten der DIJV unter www.dijv.de sowie in nachtehenden Dokumenten.
Im Rahmen der Tagung gibt es auch ein Jugendprogramm für Referendare und Studenten, deren Teilnahme vom Bundesministerium der Justiz gefördert wird.
Interessenten können sich hier anmelden:
https://www.dijv.de/de/topic/54.27-jahrestagung-der-dijv-idjv.html
https://www.dijv.de/de/topic/55.anmeldung-2024-jugend.html .