Corona – Erste Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Am 13.03.2021 ist die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 11.03.2021 in Kraft getreten. Dadurch wurde die am 15.03.2021 auslaufende Verordnung bis einschließlich 30.04.2021 verlängert. Daneben enthält die Änderungsverordnung Ergänzungen, die neben redaktionellen Klarstellungen v. a. die Erstellung und Umsetzung betrieblicher Hygienekonzepte (§ 3 Corona-ArbSchV-neu) umfassen. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Ausführliche Informationen finden auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter unter https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html sowie bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/arbeitsrechtliche-sowie-wirtschaftliche-auswirkungen/#Arbeitsrechtliche%20Fragestellungen.

Zudem wird auf die neuen Informationen des BRAK-Ausschusses Arbeitsrecht verwiesen.

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