Mit der Version 3.28 der beA-Webanwendung hat die Bundesrechtsanwaltskammer unter anderem die Nachrichtenansicht neu gestaltet und damit einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und zur Modernisierung der beA-Oberfläche unternommen.
Seit März 2023 wurde das von der Universität Regensburg gemeinsam mit den Justizministerien Bayerns und Niedersachsens durchgeführte Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ an den Landgerichten Hannover, Landshut, Osnabrück und Regenburg in Form eines Reallabors erprobt. Nunmehr liegt der Abschlussbericht vor, der nebst einem erläuternden Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer zum Download zur Verfügung steht.
Für viele Anwaltskanzleien ist die Suche nach geeigneten – auszubildenden oder ausgelernten – Rechtsanwaltsfachangestellten noch immer ein großes Thema. Um alle Kolleginnen und Kollegen bei der Nachwuchsgewinnung zu unterstützen, hat die Bundesrechtsanwaltskammer zahlreiche ReFa-Podcasts veröffentlicht, die Sie unter folgenden Links abrufen können:
Im Zuge der Umstellung auf die aktuelle Schlüssellänge wurden zwischenzeitlich alle beA-Karten für Mitarbeiter ausgeliefert und die Softwarezertifikate bereitgestellt. Die Hinterlegung der neuen Karten und Zertifikate im beA ist allerdings noch nicht vollständig erfolgt.
Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 03/2024 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.
An die STAR-Umfrage 2024 des Instituts für Freie Berufe (IFB) und der Bundesrechtsanwaltskammer, über die im Newsletter von Juli 2024 berichtet wurde, wird nochmals erinnert. Sie dreht sich diesmal um folgende Themen:
Nicht-juristisches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten
Erfolgshonorar
Datenschutz
Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz
Die Befragung findet rein digital statt; die Beantwortung dauert nur 10 bis 15 Minuten. Die Untersuchung ist streng vertraulich
und anonym. Sie ist noch bis 30.09.2024 zugänglich unter folgendem Link: https://t1p.de/star2024
Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Genitheim vom IFB (E-Mail: nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).
Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 1-2/2024 nachfolgenden Beitrag (nebst Anlagen) veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) und die Bundesrechtsanwaltskammer führen auch im Jahr 2024 eine Erhebung zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Sie dreht sich diesmal um folgende Themen:
Nicht-juristisches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten
Erfolgshonorar
Datenschutz
Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz
Die Befragung findet rein digital statt; die Beantwortung dauert nur 10 bis 15 Minuten. Die Untersuchung ist streng vertraulich
und anonym. Sie ist noch bis 30.09.2024 zugänglich unter folgendem Link: https://t1p.de/star2024
Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Genitheim vom IFB (E-Mail: nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).
Vom 12.09. bis 14.09.2024 findet zum dritten Mal das Young Lawyers Camp für junge Anwälte, Referendare und Studenten statt. Auch dieses Jahr können das Wissen zum Thema Anwaltschaft und Anwaltsberuf in Workshops, Vorträgen und Diskussionen erweitert und Softskills weiterentwickelt werden.
Das Young Lawyers Camp bietet für den anwaltlichen Nachwuchs eine Plattform, auf der Experten für Fragen zur Anwaltschaft, Kanzleigründung und -organisation, Umgang mit Mandanten, Social Media, künstliche Intelligenz in der Kanzlei und vieles mehr zur Verfügung stehen. Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin und Pressesprecherin der Bundesrechtsanwaltskammer, wird einen Impulsvortrag mit dem Titel „Rock your brand: Warum Du selbst Deine Marke bist.“ halten.
Auch der Austausch untereinander und das Netzwerken werden nicht zu kurz kommen. Neben einem hochkarätigen Tagungsprogramm erwartet die Teilnehmer ein abwechslungsreiches Abendprogramm.
Am 25.06.2024 wird die Bundesrechtsanwaltskammer eine neue und erweiterte Version der beA-App in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung stellen. Mit dieser verbesserten Version werden auch die Nutzer von Kanzleisoftware über die beA-App auf ihre eingegangenen Nachrichten zugreifen können.
Die erste Version der beA-App enthielt Einschränkungen für Nutzer von Kanzleisoftware, weil nur auf Nachrichten zugegriffen werden konnte, die sich (noch) im Posteingangsordner befanden. Nachrichten, die entweder automatisiert oder manuell in Unterordner verschoben wurden, konnten nicht direkt aufgerufen werden, weil die Unterordner in der beA-App nicht angezeigt wurden.
Weitere Informationen finden Sie in der Ausgabe 1 des beA-Newsletters der BRAK vom 21.06.2024 .Ein Versand von Nachrichtenentwürfen über die beA-App ist auch in dieser Ausbaustufe noch nicht möglich.
beschlossen, die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von derzeit 5.000,00 € auf 8.000,00 € anzuheben. Darüber hinaus sollen einige Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- bzw. Landgerichten zugewiesen werden. Ziel des Vorhabens ist eine Steigerung der amtsgerichtlichen Zivilverfahren und dadurch eine Stärkung der Ziviljustiz in der Fläche.
Zur Erprobung eines schnellen Online-Verfahrens für zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringen Streitwerten hat das Bundesjustizministerium den
vorgelegt. Dadurch sollen der Zugang zur Justiz erleichtert und zugleich die Arbeit an den Gerichten u. a. durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter gestaltet werden. Anwendbar sein soll das Online-Verfahren für Zivilprozesse mit einem Streitwert von bis zu 5.000,00 €; diese Grenze würde sich auf 8.000,00 € erhöhen, falls die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts Gesetz wird.
Der Entwurf setzt auf bundeseinheitliche digitale Eingabesysteme und Plattformlösungen, über die Klagen digital eingereicht werden können. Für beides ist eine Identifizierung von Rechtsanwälten über das besondere elektronische Anwaltspostfach vorgesehen. Für Rechtsuchende soll das Online-Verfahren optional sein.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nachstehende Berichte über seine Rechtsprechung und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen andere Staaten im Jahr 2023 veröffentlicht.
Der Ausschuss Schuldrecht der Bundesrechtsanwaltskammer führt aus gegebenem Anlass eine Umfrage zur Eigenbedarfskündigung von Mietwohnungen durch. Sie dauert nur wenige Minuten und umfasst folgende Fragen:
Beobachten Sie vermehrt Eigenbedarfskündigungen, in denen der Eigenbedarf nicht befriedigt, sondern die vermietete Wohnung einer anderweitigen Verwertung zugeführt wird?
Sind die Vermieter in den Ihnen bekannten Fällen Privatpersonen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)?
Liegen die betroffenen, vermieteten Wohnungen in „bevorzugter“ Wohnlage?
8.765 Kandidaten haben erfolgreich die Erste Juristische Prüfung (2021: 8730; 2020: 9028; 2019: 9.481; 2018:
9.338) und
8.414 Kandidaten erfolgreich die Zweite Juristische Prüfung (2021: 8.415; 2020: 7.818; 2019: 8.034;
2018: 7.829) absolviert.
Insgesamt wurden 7.573 Referendare eingestellt (2021: 7.809; 2020: 7.783; 2019: 7.628; 2018:
7.443).
Die Zahl der Referendare im Vorbereitungsdienst am 01.01.2023 belief sich auf insgesamt 16.278 (2022:
16.630; 2021: 16.625; 2020: 16.024; 2019: 15.794; 2018: 15.530)
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, über das beA-Portal der Bundesrechtsanwaltskammer Softwarezertifikate zu erstellen und die bei der Zertifizierungsstelle hinterlegten Daten zu pflegen. Hierzu wurde auf der Startseite des beA-Portals ein neues Logo mit der Bezeichnung „Kundenportal der Zertifizierungsstelle der BNotK“ installiert. Ein Softwarezertifikat wird beispielsweise für die Nutzung der beA-App benötigt.
Nähere Informationen und eine Anleitung finden Sie im beA-Sondernewsletter der BRAK 4/2024 vom 23.05.2024. Bitte beachten Sie, dass die dort beschriebenen Schritte nur Postfachinhaber und nicht auch Mitarbeiter ausführen können.
Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer im beA-Sondernewsletter 3/2024 vom 15.05.2024 können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jetzt auch über „Mein Justizpostfach“ und damit sicher und verschlüsselt mit ihren Mandanten kommunizieren, sofern diese über ein entsprechendes Postfach verfügen.
Schon seit Oktober 2023 bestand die Möglichkeit, Nachrichten von Nutzern eines MJP an ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu schicken; seit Kurzem ist auch der umgekehrte Weg – also von beA zu MJP – eingerichtet. Inhaber eines MJP sind über die Empfängersuche in der beA-Webanwendung zu finden; ein MJP wird dort mit der EGVP-Rolle „ozg_postfach“ angezeigt.
Vom 12.09. bis 14.09.2024 findet in Hamburg das dritte Young Lawyers Camp (YLC) statt, das vom Deutschen Anwaltverein und dem Forum Junge Anwaltschaft organisiert wird. Es erwarten Sie spannende Workshops, Vorträge und Diskussionen, die auf Softskills und praxisrelevantes Wissen abzielen. Von der Bewältigung schwieriger Mandate bis hin zu den neuesten Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz bietet die Veranstaltung Antworten auf die drängendsten Fragen der Branche.
Zu den Unterstützern der Veranstaltung gehört auch die Bundesrechtsanwaltskammer. Am 14.09.2024 um 13:30 Uhr präsentiert Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin und Pressesprecherin der BRAK, einen Impulsvortrag mit dem Titel „Rock your brand: Warum du selbst Deine Marke bist“. Sie ist zudem Gastgeberin der Podcastreihe (R)ECHT INTERESSANT!, die Einblicke in die juristische Welt bietet.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit Expertinnen und Experten in Kontakt zu treten und wertvolle Einblicke in Themen wie Kanzleiorganisation und Stressbewältigung zu erhalten. Darüber hinaus bietet das Camp eine Plattform für den Austausch mit Gleichgesinnten und das Knüpfen wertvoller beruflicher Kontakte.
Weitere informationen entnehmen Sie bitte der Website des Veranstalters sowie den folgenden Dokumenten:
Die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern haben sich auf ihrer 84. Tagung am 06.04.2024 in Stuttgart erneut mit dem Urteil des EuGH vom 12.01.2023 (Rechtssache C-395/21; BRAK-Mitt. 2023, 173 mit Anm. Kunze) zum Transparenzgebot bei einer Zeitaufwandsklausel befasst. Hintergrund sind die aktuellen und problematischen Entwicklungen in der Praxis, weil einige Rechtschutzversicherungen Rechtsanwälte in Regress nehmen mit der Begründung, die abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen seien wegen der EuGH-Rechtsprechung unwirksam.
Die Gebührenreferenten haben deshalb eine Reihe von Thesen zum aktuellen Stand der Entwicklungen und der nationalen Rechtsprechung in Bezug auf das EuGH-Urteil beschlossen, die Sie im Einzelnen dem
Im Newsletter von Mai 2022 haben wir bereits über die Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz berichtet. Nunmehr teilt die Bundesrechtsanwaltskammer mit, dass auch in Hessen die Akten über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können hierbei ihre SAFE-ID und ihre beA-Zugangsmitteln nutzen; gesonderte Zugangsdaten sind nicht mehr erforderlich. Die IT-Stelle des Ministeriums hat angekündigt, die Anleitungen entsprechend anzupassen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet um Unterstützung bei einer Umfrage, durch die ermittelt werden soll, ob und inwiefern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedrohlichem Verhalten und Aggressionen ausgesetzt sind, welche Auswirkungen dies gegebenfalls hat und wie die Betroffenen damit umgehen. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst, der in einen europäischen Gesamtbericht einfließen wird. Ziel ist es, die Situation in Deutschland zu verstehen und sie mit der Lage in anderen europäischen Ländern vergleichen zu können.
Damit Ihre Interessen auf Landes- und Bundesebene bestmöglich gewahrt werden können, werden alle Kammermitglieder um Beteiligung an der Umfrage gebeten. Sie nimmt rund 10 Minuten in Anspruch und ist bis 01.04.2024 zugänglich. Die Teilnahme erfordert keinerlei Angabe von Namen oder Kontaktinformationen. Die ausgewerteten Ergebnisse werden von der BRAK veröffentlicht und allen deutschen Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt.
Nach dem Ende der Pilotphase hat die Bundesrechtsanwaltskammer die mobile beA-App am 22.02.2024 allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Nutzung bereit gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter 2/2024 vom 21.02.2024.
Dort wird unter anderem die Einrichtung und Benutzung der beA-App erläutert einschließlich der Voraussetzungen, die das mobile Endgerät erfüllen muss. Benötigt wird auch ein Softwarezertifikat, das im beA hinterlegt und freigeschaltet ist. Dieses kann wie üblich bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erworben werden.
Der Nutzungsumfang der beA-App ist in der ersten Ausbaustufe auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner beschränkt. In den nächsten Ausbaustufen werden dann weitere Funktionalitäten zur Verfügung gestellt.
Die mündlichen Verhandlungen des 12. Soldan Moots zur anwaltlichen Berufspraxis finden vom 10.10. bis 12.10.2024 in Hannover statt. Zu deren Leitung und insbesondere zur Korrektur von Schriftsätzen werden wieder Praktikerinnen und Praktiker aus der Anwaltschaft gesucht.
Nähere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit der Mitwirkung als Richter und/oder Juror entnehmen Sie bitte dem