Auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde unter dem Stichwort „Homeoffice“ im Newsletter von Januar 2021 bereits hingewiesen. Zwischenzeitlich hat der Ausschuss Arbeitsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer einige Informationen für Arbeitgeber (speziell Anwaltskanzleien) veröffentlicht, die nachfolgend zum Download bereitstehen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer führt eine Online-Umfrage durch, um weitere Anhaltspunkte zur Prognose der Datenmengen bei Einführung der aktiven beA-Nutzungspflicht am 01.01.2022 zu erhalten. Alle Teilnehmer leisten einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs und zur Gestaltung eines reibungslosen Überganges zur aktiven beA-Nutzungspflicht. Zur Umfrage gelangen sie hier.
Nachdem das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, hat die Bundesrechtsanwaltskammer ihre Information zum RVG (letzter Stand 15.03.2019) neu aufgelegt. Eine Bestellung der Broschüre ist entweder per E-Mail an bestellungen@brak.de oder auf der BRAK-Internetseite unter https://brak.de/fuer-anwaelte/publikationen/brak-information-rvg/ möglich. Der Stückpreis liegt bei 4,50 € zzgl. 7 % MwSt. und Versandkosten.
Anders als bislang wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg ihren Mitgliedern aus Kostengründen kein Exemplar zur Verfügung stellen. Denn der frühere Versand zusammen mit dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“, der keine Mehrkosten ausgelöst hat, ist nicht mehr möglich, seit die Kammermitteilungen nur noch in elektronischer Form (per beA) verschickt werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Musterentwürfe für eine Kanzlei Risikoanalyse und eine individuelle Risikoanalyse veröffentlicht, die nachfolgend zum Download bereitstehen.
veröffentlicht. Danach sind insgesamt 1.012 Anträge eingegangen; die Annahmequote der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge konnte auf 62 % erhöht werden. Die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer, vom Antragseingang bis zur Abschlussmitteilung der Schlichtungsstelle, hat sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 11 % verkürzt.
Die Teilnahmebereitschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an dem rein freiwilligen Schlichtungsverfahren ist auch im Berichtsjahr 2020 gleichbleibend stark. Das dokumentiert die hohe Akzeptanz der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.
Im Newsletter von Dezember 2019 wurde bereits auf das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 hingewiesen. Gleichzeitig wurden alle Kolleginnen und Kollegen, die an der Übernahme von Pflichtverteidigungen interessiert sind, gebeten, die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu benachrichtigen.
Seit 10.12.2020 erfolgt nunmehr eine entsprechende Meldung an die Bundesrechtsanwaltskammer, welche die Suchfunktion nach Pflichtverteidigern am 13.01.2021 im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) freigeschalten hat. Damit können jetzt auch die Justiz und das rechtsuchenden Publikum über die Anzeige im BRAV nach Pflichtverteidigern suchen.
Weitere Interessenbekundungen nimmt die Kammergeschäftsstelle gerne entgegen.
Zuletzt im 14. Sondernewsletter zur Corona-Krise von August 2020 wurden die umsatzsteuerlichen Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Sie wurden mit beigefügten
Die Bundesrechtsanwaltskammer sucht für den nächsten Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot interessierte Kolleginnen und Kollegen, die sich als Schiedsrichter engagieren und zur Vorbereitung an einer virtuellen PreMoot-Woche vom 15.02. bis 20.02.2021 teilnehmen würden. Näheres entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.
Der Bundesrat hat am 18.12.2020 einstimmig das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 gebilligt. Vorbehaltlich der rechtzeitigen Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird die RVG-Reform damit am 01.01.2021 in Kraft treten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Presseerklärung von Bundesrechtsanwaltskammer und Deutschem Anwaltverein.
Lesen Sie bitte den Aufsatz von Rechtsanwalt Sven Krautschneider zum Thema „Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen“, der in der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 6/2020) veröffentlicht ist.
Im Zuge der Umstellung der Erscheinungsweise der BRAK-Zeitschriften wurde jetzt auch die BRAK-Mitteilungen-App fertiggestellt. Sie ist seit 10.12.2020 in den App Stores von Google und Apple wie folgt verfügbar:
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat zur Gewerblichkeit anwaltlicher Tätigkeit eine weitere Standortbestimmung verfasst. Diese steht nachfolgend zum Download bereit.
veröffentlicht. Diese befassen sich u.a. mit der freiwilligen Absicherung selbstständig tätiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls sowie mit dem Umfang des Versicherungsschutzes bei Unfällen im Büroalltag (z. B. Stürze in den Kanzleiräumen), auf dem Weg zum Gericht oder zu Mandanten (auch ins Ausland) sowie vom Wohnort zur Kanzlei und zurück.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesrechtsanwaltskammer bitten anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) im Jahr 2021 um Unterstützung. Gesucht werden (ehemalige) BAföG-Geförderte als Botschafter für die Kommunikation zum feierlichen Jubiläum. Es ist geplant, spannende Lebensläufe unterschiedlicher Personen zu porträtieren, um den Wert des BAföG für individuelle Erfolge aufzuzeigen.
Die Porträts der Testimonials sollen primär in einem Beileger für regionale und überregionale Tageszeitungen abgedruckt werden, der voraussichtlich im März 2021 veröffentlicht wird. Weitere Einsatzmöglichkeiten, wie BAföG-Webpräsenzen etc. bestehen. Zudem sind kurze Filmclips mit ausgewählten Testimonials angedacht, die online auf der Jubiläumsseite sowie in sozialen Netzwerken aufrufbar sein werden.
auszufüllen und an das BMBF zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass eventuelle Einreichungen zunächst unverbindlich sind. Über die Möglichkeiten einer Vorstellung im Rahmen der Kampagne kann erst nach Abschluss der Recherchephase und weiteren Abstimmungen mit dem BMBF Auskunft gegeben werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Informationsangebote rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und den elektronischen Rechtsverkehr neu strukturiert:
Umfassende Informationen rund um die Nutzung des beA sowie technische Informationen stehen auf der Plattform
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich gegen eine Verschiebung des elektronischen Rechtsverkehrs ausgeprochen. Hintergrund ist ein Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.10.2020, die aktive Nutzungspflicht für Anwältinnen und Anwälte zunächst bis zum Jahre 2025 zurückzustellen, bis flächendeckend funktionierende Internetzugänge gewährleistet werden können.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:
Die Bekanntmachung gemäß § 6 der Strafaktenübermittlungsverordnung vom 14.04.2020, § 7 der Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung vom 28.02.2020, § 7 der Strafakteneinsichtsverordnung vom 24.02.2020, § 6 der Bußgeldaktenübermittlungsordnung vom 06.04.2020, § 6 der Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung vom 03.03.2020 und § 7 der Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung vom 27.03.2020 (Bundesgesetzblatt I S. 745) wurde am 17.09.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Im Newsletter von September 2020 haben wir zuletzt über die RVG-Reform berichtet und den Gesetzentwurf zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) vom 16.09.2020 veröffentlicht. Die Neuregelung soll am 01.01.2021 in Kraft treten.
Zwischenzeitlich hatten der Rechtsausschuss und der Finanzausschuss eine Verschiebung auf 01.01.2023 empfohlen, gegen die sich in einem
Nach einem erweiterten Berichterstattergespräch am 16.11.2020 vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages, an dem auch BRAK-Präsident Dr. Wessels teilgenommen hatte, wurde das KostRÄG 2021 am 27.11.2020 vom Deutschen Bundestag auf Grundlage der Empfehlungen des Rechtsausschusses beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich damit auf der Zielgeraden. Sollte es in diesem Jahr auch noch den Bundesrat passieren, kann die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung Anfang 2021 in Kraft treten.
Das Bundesinnenministerium und die Bundesrechtsanwaltskammer bitten um Unterstützung bei der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes, die bis 15.01.2021 laufen wird. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem
und Übermittlung Ihrer Antworten an die Kammergeschäftsstelle. Der erste Teil betrifft die Bewertung der bestehenden Vorschriften und etwaige Änderungsvorschläge; im zweiten Teil werden statistische Angaben zu in Ihren Häusern etwa unterbliebenen Betroffeneninformationen gemäß §§ 32 und 33 BDSG abgefragt.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre zweite Corona-Umfrage ausgewertet. Das Gesamtergebnis sowie eine Bewertung finden Sie unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/corona-umfrage/; die Auswertung für Bayern können Sie nachfolgend herunterladen.
Zu den Umfrageergebnissen hat die BRAK vor wenigen Tagen eine neue Podcast-Folge veröffentlicht, die Sie unter https://www.brak.de/service/podcast/ anhören können. Unter dem Titel „Schwarz auf weiß – Ergebnisse der Corona-Umfrage“ spricht Geschäftsführerin Stephanie Beyrich mit Jan Helge Kestel, Präsident der RAK Thüringen und Mitglied im Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit der BRAK, über die Auswirkungen der Pandemie auf die Anwaltschaft – ganz persönlich und auch generell.
Ab 16.11.2020 wird die elektronische Verfahrensakte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht pilotiert. Ab dann werden neu eingehende Verfahren in allen Kammern elektronisch geführt. Nähere Einzelheiten und Vorgaben entnehmen Sie bitte dem
Die Bundesrechtsanwaltskammer und das Institut für Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover organisieren am 13.11.2020 zum dritten Mal die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“, diesmal als Online-Veranstaltung. Sie untersucht die Rolle von Anwaltschaft und Legal Tech-Anbietern und blickt dabei bewusst auch hinter und neben die üblichen Diskussionslinien.
Begleitend findet auch in diesem Jahr ein Posterwettbewerb statt, bei dem Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre Arbeiten zum anwaltlichen Berufsrecht präsentieren.
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine DAC-6 Handlungshinweise erneut aktualisiert (die letzte Anpassung erfolgte im August 2020). Die Fassung von September 2020 steht nachfolgend zum Download bereit.