Anwaltsvergütung – Bundestag beschließt Erhöhung

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 25.11.2024 treten am 01.04. bzw. 01.05.2025 in Kraft

Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien zum 17.02.2025

Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2025

Umfrage zu Entwicklung und Strukturen der Anwaltschaft

Tätigkeitsbericht 2024 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2024

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Herbst/Winter 2024

Nochmals: BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024

Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern

Schlichtungsstelle seit 01.01.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert zuständig

KI-Leitfaden der BRAK

Stärkung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen

EuGH bestätigt das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Neue und erweiterte Version der mobilen beA-App

BeA – IT-Sicherheitsüberprüfung durch die secuvera GmbH

Jahressteuergesetz 2024 – Ergänzung von § 87a Abs. 1 AO

Geldwäsche – temporäre technische Störung bei der FIU

(R)ECHT INTERESSANT – Der Podcast der Bundesrechtsanwaltskammer

Muster für einfachere Dokumentation von Geldwäsche-Präventionspflichten

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) im Bundesgesetzblatt verkündet

Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 07.11. und 08.11.2024 in Hannover

BeA: Neugestaltung der Nachrichtenansicht mit Version 3.28

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2024

Forschungsprojekt „Reallabor Basisdokument“ – Abschlussbericht

Anwaltsvergütung – Bundestag beschließt Erhöhung

Der Bundestag hat am 31.01.2025 eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsvergütung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Wertgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um 6 % steigen, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Zudem enthält er eine Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Dieser könnte sich in seiner Sitzung am 21.03.2025 damit befassen.

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 25.11.2024 treten am 01.04. bzw. 01.05.2025 in Kraft

Die

Beschlüsse der Satzugsversammlung vom 25.11.2024

werden am 01.05.2025 in Kraft treten, nachdem das Bundesministerium der Justiz gegen deren Rechtmäßigkeit keine Bedenken geäußert hat. Sie wurden deshalb am 27.02.2025 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht.

Der ebenfalls am 25.11.2024 gefasste Beschluss zur Neufassung der

Geschäftsordnung der Satzungsversammlung

wurde bereits am 25.01.2025 veröffentlicht. Er wird am 01.04.2025 in Kraft treten.

Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien zum 17.02.2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) geändert. Die neue Verordnung ist am 17.02.2025 in Kraft getreten.

Die Änderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Umfrage zu Entwicklung und Strukturen der Anwaltschaft

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine digitale Umfrage gestartet, mit der beleuchtet werden soll, warum Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Anwaltschaft verlassen. Hintergrund ist der stetige Rückgang der Anzahl der niedergelassenen Anwälte, auch bedingt durch die Tatsache, dass ein großer Teil der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger innerhalb der ersten fünf Jahre die Zulassung wieder zurück gibt. Der Anwaltsberuf scheint damit nicht mehr attraktiv genug, Alternativen scheinen wettbewerbsfähiger zu sein.

Die Umfrage A richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die seit 01.01.2020 eine Zulassung besitzen; die Umfrage B an ehemalige Mitglieder bzw. Kolleginnen und Kollegen, die ihre Zulassung zurückgeben. An Umfrage A können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jederzeit direkt über das beAPortal durch Anklicken des mit dem BRAK-Logo versehenen Buttons „Umfrage Entwicklungen der Anwaltschaft“ beteiligen. Sie läuft bis 19.04.2025. Die Teilnhame an Umfrage B erfolgt mittels QRCode auf der Homepage der BRAK. Sie ist als Dauerumfrage ausgestaltet; die Ergebnisse werden beständig erfasst.

Beide Umfragen erfolgen anonym; die Umfrageergebnisse können nicht auf teilnehmende Personen zurückgeführt werden.

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2024

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat seinen

STAR-Bericht 2024

vorgelegt. Die Erhebung wurde im Zeitraum von Anfang Juli bis Ende September 2024 als Online-Befragung durchgeführt. Sie befasste sich mit folgenden aktuell relevanten Themen:

  • Nicht-juristisches Personal / Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten in Rechtsanwaltskanzleien
  • Erfolgshonorar
  • Datenschutz
  • Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 18.02.2025.

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Herbst/Winter 2024

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Herbst/Winter 2024 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 27.02.2025 (BRAK-Nr. 64/2025)

Hinsichtlich weiterer Informationen wird auf die Pressemitteilung des BFB sowie die Internetseiten des Bundesverbandes der Freien Berufe unter Fakten – BFB verwiesen.

Nochmals: BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die nachstehenden korrigierten Tabellen zur Statistik „Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024“ und zur Entwicklung seit 1998 übersandt.

Die Zahlen beruhen auf den Rückmeldungen der Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Das BIBB berücksichtigt dabei die Ausbildungsverträge, die in der Zeit vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des Erhebungsjahres neu abgeschlossen wurden und die am 30.09. noch bestanden haben.

Nach der aktuellen Statistik ist die Anzahl der neuen Ausbildungsverträge mit 2.913 im Vergleich zum Vorjahr (2.994) erneut gesunken (-2,7 %). Im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden 2.154 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr: 2.243), im Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 759 (Vorjahr: 751).

Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine neue Abfrage bei den Regionalkammern nach den empfohlenen Ausbildungsvergütungen für Rechtsanwaltsfachangestellte durchgeführt. Das Ergebnis können Sie der

Tabelle

entnehmen. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet seit 01.01.2025 im ersten Ausbildungsjahr 971,20 €, im zweiten Ausbildungsjahr 1.074,60 € und im dritten Ausbildungsjahr 1.173,80 €.

Die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammer Bamberg wurden zum Jahresbeginn nicht geändert. Sie belaufen sich seit 01.01.2024 auf 1.000,00 € im ersten, 1.100,00 € im zweiten und 1.200,00 € im dritten Lehrjahr. Selbstverständlich steht es den Vertragsparteien frei, eine höhere Ausbildungsvergütung zu vereinbaren, sollten sie diese als angemessen i. S. v. § 17 Abs. 1 BBiG betrachten.

Schlichtungsstelle seit 01.01.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert zuständig

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt seit 01.01.2025 auch in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar und Schadensersatz mit einem Wert von mehr als 50.000,00 €. Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle entsprechend erweitert.

Nähere Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie auf deren Internetseite unter https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/.

EuGH bestätigt das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Mit Urteil vom 19.12.2024 (Rechtssache C-295/23) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft zulässig sei, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt.

Im Interesse einer geordneten Rechtspflege müssten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Interessen ihrer Mandanten in völliger Unabhängigkeit und unter Beachtung des Berufsrechts bestmöglich schützen und verteidigen. Das Bestreben eines reinen Finanzinvestors, seine Investition ertragreich zu gestalten, könnte sich negativ auf die Organisation und die Tätigkeit einer Rechtsanwaltsgesellschaft auswirken. So könnte ein solcher Investor, sollte er den Ertrag seiner Investition für unzureichend halten, versucht sein, auf eine Kostensenkung oder das Bemühen um eine bestimmte Art von Mandanten hinzuwirken – gegebenenfalls unter der Androhung, dass er andernfalls seine Investition zurückziehen werde, was seine Einflussmöglichkeit, und sei sie auch nur mittelbar, hinreichend ausmacht. Das von einem reinen Finanzinvestor verfolgte Ziel beschränke sich allein auf das Streben nach Gewinn, während sich die anwaltliche Tätigkeit nicht an rein wirtschaftlichen Zwecken ausrichtet, sondern auch an die Einhaltung von Berufsregeln gebunden sei.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die nachstehenden Dokumente.

Neue und erweiterte Version der mobilen beA-App

Am 12.12.2024 hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine neue und erweiterte Version der mobilen beA-App in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung gestellt. Sie solte sich dabei selbständig aktualisiert haben (andernfalls kann die Aktualisierung auch manuell erfolgen).

Mit der neuen Version können auch Nachrichten und elektronische Empfangsbekenntnisse über die beA-App als sicherer Übermittlungsweg versendet werden. Die Nachrichtenentwürfe müssen allerdings zuvor in der beA-Webanwendung oder einer Kanzleisoftware erstellt werden; das Erstellen von neuen Nachrichten über die mobile beA-App ist (noch) nicht möglich. Ebenso können keine qualifizierten elektronischen Signaturen angebracht werden; die Anhänge müssen bis auf Weiteres noch außerhalb der mobilen beA-App signiert werden.

Mit der neuen Version wird zudem im Posteingang der beA-App angezeigt, ob für eine eingehende Nachricht ein eEB angefordert wurde. Der eEB-Status wird mit einem Symbol zusätzlich farblich besonders hervorgehoben; allerdings erst dann, wenn die Nachricht in der beA-Webanwendung oder in der beA-App einmal geöffnet und dadurch entschlüsselt wurde. Die Erstellung eines eEB-Entwurfs in der beA-Webanwendung oder in einer Kanzleisoftware und der anschließende Versand über die beA-App ist nicht möglich.

Weitere Erläuterungen finden Sie im beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 5/2024 vom 10.12.2024.

 

BeA – IT-Sicherheitsüberprüfung durch die secuvera GmbH

Die secuvera GmbH hat im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer eine IT-Sicherheitsüberprüfung des zentralen Identitäts- und Zugriffsmanagements (Identity and Access Management, IAM) des beA-Systems durchgeführt. Die eingesetzten Komponenten waren unterteilt in eine dokumentbasierte Sicherheitsanalyse in Form einer Architekturanalyse und einer technischen Sicherheitsanalyse in der Form eines Penetrationstests.

Im Ergebnis konnte den überprüften Bestandteilen ein sehr hohes Sicherheitsniveau attestiert werden.Das Gutachten der secuvera GmbH finden Sie hier: Gutachten secuvera GmbH

Der Abschlussbericht ist auf der Homepage der BRAK unter folgendem Link abrufbar: https://www.brak.de/anwaltschaft/bea-erv/sicherheitsgutachten/.

Jahressteuergesetz 2024 – Ergänzung von § 87a Abs. 1 AO

Am 05.12.2024 wurde das Jahressteuergesetz 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 06.12.2024 in Kraft getreten und enthält unter anderem die von der Anwaltschaft massiv kritisierte Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO um folgenden Satz 2:

„Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist.“

Diese Regelung führt dazu, dass der Kommunikationsweg über die EGVP-Infrastruktur, also vom beA der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts in das beBPo des Finanzamts, keine formwirksame Einreichung darstellt. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.

Weitere Informationen finden Sie auch im beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 6/2024 vom 12.12.2024. Zudem weist die BRAK in einem Schreiben vom 16.12.2024 (BRAK-Nr. 454/2024) darauf hin, dass zur Vermeidung von Haftungsfällen bei der Adressierung des Finanzamts im beA seit 13.12.2024 eine Warnmeldung erscheint, wonach die Regelung des § 87a Abs.1 S. 2 AO beachtet werden sollte. Ein weiterer Warnhinweis wurde auf der beA-Startseite angebracht.

 

Geldwäsche – temporäre technische Störung bei der FIU

Nach Mitteilung der Financial Intelligence Unit (FIU) liegt derzeit eine temporäre technische Störung des FIU-Fachverfahrens goAML-Client vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 03.12.2024.

Ob die Störung zwischenzeitlich behoben werden konnte, ist nicht bekannt. Diesbezüglich wird auf die Internetseite der FIU verwiesen.

(R)ECHT INTERESSANT – Der Podcast der Bundesrechtsanwaltskammer

Am 06.12.2024 erschien eine neue Episode des BRAK-Podcasts, die sich im ersten Teil mit der Arbeit der Rechtsanwaltskammern befasst. Corinna Müller von der RAK München hat geradezu ein Werbefeuerwerk für die Kammern und ihre wertvolle Arbeit gezündet.

Die Episode ist eine Ergänzung zu den bisherigen Episoden über Rechtsanwaltskammern und gut geeignet, darüber aufzuklären, was „Deine Kammer für Dich“ tun kann. Sie findet sich auf allen Streamingdiensten, auf YouTube und auch auf der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/recht-interessant/die-herrin-der-buecher/.

 

Muster für einfachere Dokumentation von Geldwäsche-Präventionspflichten

Anwältinnen und Anwälte sind in bestimmten Fällen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Um die dann nötige Identitätsprüfung ihrer Mandanten und die Risikobewertung zu erleichtern, hat die BRAK gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Muster-Dokumentationsbögen veröffentlicht.

Alle Dokumnetationsbögen finden Sie auch auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de (Service – Für Anwälte – Geldwäsche – Allgemeine Informationen und Hinweise)

 

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) im Bundesgesetzblatt verkündet

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem vom Bundestag am 26.09.2024 verabschiedeten Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie –

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

– zugestimmt. Es wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt (zum großen Teil) am 01.01.2025 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege – diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden
  • eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen
  • keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige
  • mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift
  • digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können – dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26.04.2024 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert
  • Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können
  • digitale Steuerbescheide

Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 07.11. und 08.11.2024 in Hannover

Zum siebten Mal führt die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover am Freitag, 08.11.2024, in Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch. Sie befasst sich in diesem Jahr mit dem Thema „Wie resilient ist die Anwaltschaft?“.

Am Vorabend, Donnerstag, 07.11.2024, wird das Buch „Rechtsanwälte als Täter – Die Geschichte der Reichs-Rechtsanwaltskammer“ präsentiert. Die BRAK hat hierzu bei dem Freiburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Frank Schäfer eine umfassende Untersuchung in Auftrag gegeben, um die bislang wenig beleuchtete Rolle der Reichs-Rechtsanwaltskammer und der Anwaltschaft in der Zeit des Nationalsozialismus zu ergründen

Weitere Informationen finden Sie

sowie auf der Internetseite www.anwaltskonferenz.de. Registrierungen sind bis 01.11.2024 unter https://www.brak.de/anwaltskonferenz/2024 möglich.

BeA: Neugestaltung der Nachrichtenansicht mit Version 3.28

Mit der Version 3.28 der beA-Webanwendung hat die Bundesrechtsanwaltskammer unter anderem die Nachrichtenansicht neu gestaltet und damit einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und zur Modernisierung der beA-Oberfläche unternommen.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter 5/2024 vom 06.09.2024. Bei Fragen zu den Funktionalitäten steht Ihnen der beA-Anwendersupport zur Verfügung.

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Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2024

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Sommer 2024 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 03.09.2024 (BRAK-Nr. 301/2024)

Hinsichtlich weiterer Informationen wird auf die Pressemitteilung des BFB sowie die Internetseiten des Bundesverbandes der Freien Berufe unter Fakten – BFB (freie-berufe.de) verwiesen.

Forschungsprojekt „Reallabor Basisdokument“ – Abschlussbericht

Seit März 2023 wurde das von der Universität Regensburg gemeinsam mit den Justizministerien Bayerns und Niedersachsens durchgeführte Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ an den Landgerichten Hannover, Landshut, Osnabrück und Regenburg in Form eines Reallabors erprobt. Nunmehr liegt der Abschlussbericht vor, der nebst einem erläuternden Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer zum Download zur Verfügung steht.

Schreiben der BRAK vom 01.08.2024 und Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Reallabor Basisdokument“