Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen

Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs in Bremen

Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer zum beA und zum elektronischen Rechtsverkehr

Keine Verschiebung der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs

ERV-Bekanntmachung zur elektronischen Aktenführung in Strafsachen

Elektronische Verfahrensakte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht kommt erst später

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des DAI zum beA am 08.12.2020 in Heusenstamm

Umstellung des Nachrichtenversands im automatisierten Mahnverfahren

Elektronische Verfahrensakte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht ab 16.11.2020

Zur Erinnerung: Aktualisierung der beA Client-Security mit neuem Installationsprogramm

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des DAI zum beA am 08.12.2020 in Heusenstamm

Achtung! – Fake-E-Mails betreffend beA im Umlauf

Aktualisierung der beA Client-Security mit neuem Installationsprogramm

Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte (neuer Statusbericht)

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 4/2020

Übernahme des beA-Betriebs und Supports durch die Wesroc GbR

BGH: Keine Verpflichtung zur beA-Nutzung bei Scheitern der Telefax-Übermittlung

Neue Kontaktdaten des beA-Service Desk/Anwendersupport ab 02.06.2020

Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte

Elektronischer Rechtsverkehr bei der Bundesagentur für Arbeit seit 06.04.2020

Online-Seminar der RAK Bamberg zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach am 22.06.2020

Elektronischer Rechtsverkehr beim OLG Bamberg ab 27.04.2020

Formalien beim elektronischen Rechtsverkehr

Einstellung des Supports für Windows 7 – Konsequenzen für Datenschutz und beA

Elektronischer Rechtsverkehr beim Amtsgericht Bamberg

Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen

Lesen Sie bitte den Aufsatz von Rechtsanwalt Sven Krautschneider zum Thema „Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen“, der in der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 6/2020) veröffentlicht ist.

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Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs in Bremen

Im Bundesland Bremen wird zum 01.01.2021 für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen) der elektronische Rechtsverkehr für professionelle Verfahrensbeteiligte verpflichtend einführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

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Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer zum beA und zum elektronischen Rechtsverkehr

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Informationsangebote rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und den elektronischen Rechtsverkehr neu strukturiert:

Umfassende Informationen rund um die Nutzung des beA sowie technische Informationen stehen auf der Plattform

zur Verfügung. Die aktuelle Ausgabe und das Archiv des beA-Newsletters sowie den Index zum beA-Newsletter finden Sie unter

Hintergrundinformationen zum beA, zum elektronischen Rechtsverkehr und damit verbundenen verfahrensrechtlichen Fragen können unter

nachgelesen werden.

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Keine Verschiebung der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich gegen eine Verschiebung des elektronischen Rechtsverkehrs ausgeprochen. Hintergrund ist ein Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.10.2020, die aktive Nutzungspflicht für Anwältinnen und Anwälte zunächst bis zum Jahre 2025 zurückzustellen, bis flächendeckend funktionierende Internetzugänge gewährleistet werden können.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

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ERV-Bekanntmachung zur elektronischen Aktenführung in Strafsachen

Die Bekanntmachung gemäß § 6 der Strafaktenübermittlungsverordnung vom 14.04.2020, § 7 der Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung vom 28.02.2020, § 7 der Strafakteneinsichtsverordnung vom 24.02.2020, § 6 der Bußgeldaktenübermittlungsordnung vom 06.04.2020, § 6 der Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung vom 03.03.2020 und § 7 der Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung vom 27.03.2020 (Bundesgesetzblatt I S. 745) wurde am 17.09.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

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Elektronische Verfahrensakte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht kommt erst später

Im Newsletter von Oktober 2020 wurde berichtet, dass die elektronische Verfahrensakte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht ab 16.11.2020 pilotiert werde. Nach Mitteilung des Gerichts vom 10.11.2020 sei das Projekt aufgrund der Corona-Pandemie allerdings nicht erfolgreich durchführbar, weshalb sich die sächsische Justiz entschlossen habe, die Einführung zu verschieben. Ein genaues Datum für den Ersatztermin könne situationsbedingt aber noch nicht bekannt gegeben werden.

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Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des DAI zum beA am 08.12.2020 in Heusenstamm

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) am Dienstag, 08.12.2020, eine Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) anbietet. Sie findet von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt/Main) statt.

Referenten sind Frank Klein, Geschäftsführer der RAK Schleswig-Holstein, und Andreas Kühnelt, Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält.

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Elektronische Verfahrensakte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht ab 16.11.2020

Ab 16.11.2020 wird die elektronische Verfahrensakte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht pilotiert. Ab dann werden neu eingehende Verfahren in allen Kammern elektronisch geführt. Nähere Einzelheiten und Vorgaben entnehmen Sie bitte dem

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Zur Erinnerung: Aktualisierung der beA Client-Security mit neuem Installationsprogramm

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat nochmals darauf hingewiesen, dass seit 03.09.2020 eine neue Version der beA Client-Security auf der beA-Startseite zum Download bereitsteht. Sie wird zur sicheren Anmeldung am beA-System benötigt und dient zudem der Ver- und Entschlüsselung der beA-Nachrichten.

Die Umstellung erfordert die Deinstallation des bisherigen Installationsprogramms und die Installation der neuen Version. Bitte beachten Sie, dass ab 15.10.2020 die Anmeldung am beA nur noch mittels der neuen Version möglich sein wird.

Wegen weiterer Infomationen lesen Sie bitte den beA-Newsletter der BRAK vom 03.09.2020.

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Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des DAI zum beA am 08.12.2020 in Heusenstamm

Am Dienstag, 08.12.2020, verstaltet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) eine Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Sie findet von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt/Main) statt.

Referenten sind Frank Klein, Geschäftsführer der RAK Schleswig-Holstein, und Andreas Kühnelt, Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält.

Mitglieder der RAK Bamberg und deren Mitarbeiter zahlen einen reuzierten Teilnehmerbeitrag von 185,00 €.

Im Übrigen wird auf die weiteren gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des DAI hingewiesen. Eine Übersicht über die Seminare im November 2020 finden Sie nachstehend.

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Achtung! – Fake-E-Mails betreffend beA im Umlauf

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf E-Mails hingewiesen, die dazu auffordern, ein neues beA-Installationsprogramm herunterzuladen, weil am Samstag, 29.08.2020, eine neue Version des beA installiert werde. Sie warnt dringend davor, dem dortigen Link zu folgen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter der BRAK 3/2020 vom 28.08.2020.

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Aktualisierung der beA Client-Security mit neuem Installationsprogramm

Die Bundesrechtsanwaltskammer wird ab 03.09.2020 eine neue Version der beA Client-Security bereitstellen, die auch eine neue Version des Installations- und Aktualisierungsprogramms enthält. Neben technischen Verbesserungen wurden Änderungen der Dialoge für den Ablauf der Installation der Client-Security vorgenommen. Zudem sind die Installation und Deinstallation der Client-Security auf Mac- und Linux-Systemen jetzt deutlich komfortabler.

Die Umstellung erfordert die Deinstallation des bisherigen Installationsprogramms und die Installation der neuen Version, die auf der beA-Startseite bereitgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung am beA ab 15.10.2020 nur noch mittels der neuen Version möglich sein wird.

Detaillierte Hinweise zur Deinstallation der alten und Installation der neuen Version auf Windows-, Mac- und Linux-Systemen finden Sie in der beA-Online-Hilfe. Dort werden ab 03.09.2020 die aktualisierten Beschreibungen bereitstehen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter der BRAK 2/2020 vom 27.08.2020.

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Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte (neuer Statusbericht)

Die Anzahl der Gerichte in Bayern, die seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet haben, nimmt weiter zu. Auch im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben viele Gerichte damit begonnen, elektronische Dokumente nicht nur entgegenzunehmen (Stufe 1), sondern auch aktiv an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu versenden. Eine aktuelle Übersicht über die betroffenen bayerischen Gerichte finden Sie im

Im hiesigen Bezirk handelt es sich um das

  • Landgericht Coburg (Zivilabteilung) seit 11.02.2019
  • Amtsgericht Obernburg mit Zweigstelle Miltenberg (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Amtsgericht Aschaffenburg mit Zweigstelle Alzenau (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Landgericht Aschaffenburg (alle Abteilungen) seit 07.10.2019
  • Landgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Gemünden (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Kitzingen (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Landgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 11.11.2019
  • Amtsgericht Bad Kissingen (Zivil-, Familienabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung) seit 11.11.2019
  • Landgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 25.11.2019
  • Amtsgericht Bamberg (Zivil-, Familienabteilung) seit 03.02.2020
  • Amtsgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 10.02.2020
  • Neu: Oberlandesgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 06.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Gerichte die Kommunikation mit der Anwaltschaft ohne weitere Nachfrage elektronisch führen und auch Zustellungen über das beA – bei Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) – vornehmen. Schon aus diesem Grunde sollten alle Kolleginnen und Kollegen ihre passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) Ernst nehmen.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 4/2020

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 4/2020 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

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Übernahme des beA-Betriebs und Supports durch die Wesroc GbR

Mitte Juni 2020 hat der neue Dienstleister, die Wesroc GbR, den Betrieb des beA-Systems übernommen. Vorausgegangen waren eine knapp zehn-monatige Transitionsphase, in der sich Wesroc mit dem Quellcode der Software vertraut gemacht und in den Rechenzentren alles Notwendige aufgebaut hat. Die mit der Sicherheitsbegutachtung beauftragte Firma secuvera GmbH hatte das Signal gegeben, dass durch die durchgeführte IT-Sicherheitsprüfung keine betriebsverhindernden Befunde oder Schwachstellen identifiziert wurden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

sowie einem Beitrag von Rechtsanwältin Julia von Seltmann (BRAK) im

Schon am 02.06.2020 war die Übernahme des Supports durch Wesroc erfolgt. Die neuen Kontaktdaten stehen auf der beA-Informationsseite der BRAK unter https://bea.brak.de/category/aktuelle-meldungen/ zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt die Wesroc GbR unter https://portal.beasupport.de eine eigene Internetseite für Supportsuchende. Dort können Anwenderinnen und Anwender alle notwendigen Informationen einsehen und auch auf eine Wissensdatenbank zugreifen.

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BGH: Keine Verpflichtung zur beA-Nutzung bei Scheitern der Telefax-Übermittlung

In jüngster Vergangenheit gab es bereits diverse Entscheidungen zur Frage, ob ein Rechtsanwalt zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verpflichtet ist, sollte die Einreichung eines Schriftsatzes per Telefax scheitern. Am 28.04.2020 hat sich der 10. Senat des Bundesgerichtshofs (Az. X ZR 60/19) erstmals zu dieser Problematik geäußert – betroffen war allerdings ein Patentanwalt, der nicht über ein beA verfügte und daher einen Rechtsanwalt mit der elektronischen Einreichung des Schriftsatzes hätte beauftragen müssen.

Nach Auffassung des BGH sei „zweifelhaft“, ob eine Verpflichtung zur aktiven beA-Nutzung bestehe. Denn angesichts der vielen Störungen des Systems (die Richter bezogen sich hier auf die zwölf Störungsmeldungen aus dem März 2020 mitten in der Corona-Krise) bestünden Zweifel, ob das System bei Sendungen kurz vor Fristablauf eine höhere Sicherheit böte.

Damit stellte sich das oberste Gericht gegen die Entscheidung des OLG Dresden (NJW 2019, 3312), das für zeitkritische Sendungen von fristgebundenen Schriftsätzen den rechtzeitigen alternativen Einsatz des beA als verpflichtend angesehen hatte. Das LG Krefeld (NJW 2019, 3658) war dem gefolgt. Das LG Mannheim (NJW 2020, 940) hatte sich auf die Gegenseite geschlagen und darauf hingewiesen, dass einer Versendung entgegenstehende technische Schwächen des Nutzers diesem mangels allgemeiner aktiver Nutzungspflicht nicht zur Last gelegt werden dürften.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht nachfolgend zum Download bereit.

In einer weiteren Entscheidung des 6. Senats vom 17.03.2020 (Az. VI ZB 99/19) ging es um die Ausgangskontrolle beim beA-Versand. Nach Meinung des Bundesgerichtshofs sei es nicht ausreichend, am Abend lediglich festzu­stellen, dass die Versendung irgendeines Schrift­satzes mit dem passenden Aktenzeichen an das Gericht erfolgte. Vielmehr müsse anhand eines sinnvoll vergebenen Dateinamens auch geprüft werden, welcher Art dieser Schriftsatz war.

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Neue Kontaktdaten des beA-Service Desk/Anwendersupport ab 02.06.2020

Wie Sie dem Sondernewsletter der BRAK vom 20.05.2020 bereits entnehmen konnten, werden sich ab 02.06.2020 die Kontaktdaten des beA-Service Desk/Anwendersupport ändern. Die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das beA wird dann wie folgt zu erreichen sein:

Jeder Hinterleger erhält wie bisher automatisch eine Störungsmeldung per-E-Mail, die über Zugriffsmöglichkeiten auf das neue Service-Portal informiert, um den Bearbeitungsstand einsehen zu können. Zugriffsdaten zum bisherigen Service-Portal werden nicht übernommen. Alle Nutzer des beA, die vor 02.06.2020 eine noch nicht abschließend bearbeitete Support-Anfrage beim bisherigen Dienstleister platziert haben, werden per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert.

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Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte

Die Anzahl der Gerichte in Bayern, die seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet haben, nimmt stetig zu. Auch im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben nicht wenige Gerichte damit begonnen, elektronische Dokumente nicht nur entgegenzunehmen (Stufe 1), sondern auch aktiv an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu versenden.

Eine aktuelle Übersicht über die betroffenen bayerischen Gerichte steht nachfolgend zum Download bereit.

Im hiesigen Bezirk handelt es sich um das

  • Landgericht Coburg (Zivilabteilung) seit 11.02.2019
  • Amtsgericht Obernburg mit Zweigstelle Miltenberg (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Amtsgericht Aschaffenburg mit Zweigstelle Alzenau (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Landgericht Aschaffenburg (alle Abteilungen) seit 07.10.2019
  • Landgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Gemünden (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Kitzingen (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Landgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 11.11.2019
  • Amtsgericht Bad Kissingen (Zivil-, Familienabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung) seit 11.11.2019
  • Landgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 25.11.2019
  • Amtsgericht Bamberg (Zivil-, Familienabteilung) seit 03.02.2020
  • Amtsgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 10.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Gerichte die Kommunikation mit der Anwaltschaft ohne weitere Nachfrage elektronisch führen und auch Zustellungen über das beA – bei Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) – vornehmen. Schon aus diesem Grunde sollten alle Kolleginnen und Kollegen ihre passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) Ernst nehmen.

Ein Verstoß kann als Verletzung der anwaltlichen Berufspflicht sanktioniert werden. Dies hat beispielsweise das Anwaltsgericht Nürnberg in zwei Verfahren kürzlich entschieden und wegen fehlender Erstregistrierung am beA-System jeweils einen Verweis ausgesprochen und eine Geldbuße von 3.000,00 € verhängt.

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Elektronischer Rechtsverkehr bei der Bundesagentur für Arbeit seit 06.04.2020

Die Bundesagentur für Arbeit führt seit 06.04.2020 den elektronischen Rechtsverkehr schrittweise deutschlandweit ein. Die Anwendung E-JUSTIZ-BA ermöglicht es auch Rechtsnwältinnen und Rechtsanwälten, mit den Dienststellen der BA auf elektronischem Wege zu kommunizieren.

Für die Rechtsbehelfsstellen der Jobcenter, Operativen Services und Familienkassen werden besondere elektronische Behördenpostfächer freigeschaltet, so dass Nachrichten mit Verfahrensbezug elektronisch zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und dem BA-beBPo ausgetauscht werden können. Auch Dokumente, die der Schriftform bedürfen, können elektronisch versendet werden, sofern eine qualifizierte elektronische Signatur angebracht wird.

Der Kanal beA zu beBPo darf zunächst ausschließlich zur Kommunikation bei Widersprüchen und Klagen gegen Entscheidungen nach dem SGB I, SGB II, SGB III und SGB X bzw. dem EStG und der AO (bei Familienkassen) genutzt werden, weil diese Entscheidungen in die Aufgabengebiete der Rechtsbehelfsstellen fallen. Weitere Aufgabenbereiche der BA werden zu einem späteren Zeitpunkt an den ERV angeschlossen.

Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte dem beA-Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer, Ausgabe 7/2020 vom 02.04.2020, sowie dem nachfolgenden Aufsatz, veröffentlicht im BRAK-Magazin Heft 2/2020.

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Online-Seminar der RAK Bamberg zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach am 22.06.2020

Die für 22.06. und 23.06.2020 (auf der Kammerhomepage) angekündigten Seminare zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach können wegen der Corona-Krise leider nicht als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Die Kammer hat sich deshalb entschlossen, am Montag, 22.06.2020, ein Online-Seminar anzubieten, wenn auch in geringerem zeitlichen Umfang und mit begrenzter Teilnehmerzahl.

Nähere Informationen und die Einladung per beA folgen demnächst. Bitte reservieren Sie schon jetzt den Termin.

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Elektronischer Rechtsverkehr beim OLG Bamberg ab 27.04.2020

Das Oberlandesgericht Bamberg wird am 27.04.2020 mit der zweiten Stufe des elektronischen Rechtsverkehrs beginnen. Ab diesem Zeitpunkt werden elektronisch eingereichte Dokumente (Schriftsätze, Anlagen usw.) – aber auch nur diese – elektronisch weiterverarbeitet und an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der am Verfahren beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übermittelt. Dies gilt für alle Senate und Abteilungen des OLG.

In Papierform beim OLG eingereichte Schriftstücke werden unverändert in Papierform weitergeleitet, also nicht etwa eingescannt und elektronisch verarbeitet.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich rechtzeitig darauf einzustellen und zur Vermeidung von Haftungsfällen ihre passive Nutzungspflicht noch sorgfältiger zu beachten.

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Einstellung des Supports für Windows 7 – Konsequenzen für Datenschutz und beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat daran erinnert, dass Microsoft zum 14.01.2020 den Support für Windows 7 eingestellt hat. Dies bedeutet u.a., dass es keine Sicherheitsupdates mehr geben wird. Die Umstellung auf Windows 10 kann sowohl aus Gründen des Datenschutzes als auch im Hinblick auf das besondere elektronische Anwaltspostfach Handlungsbedarf mit sich bringen.

Nähere Informationen und Lösungsmöglichkeiten aus datenschutzrechtlicher Sicht entnehmen Sie bitte dem

das auch auf deren Internetseite unter https://brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/ heruntergeladen werden kann.

Bei der Nutzung des beA kann es zu Problemen kommen, weil nicht immer alle Einstellungen erhalten bleiben. Gegebenenfalls müssen die Software für das Kartenlesegerät und die beA Client Security neu installiert werden. Die konkrete Vorgehensweise finden Sie im neuesten

beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 4/2020.

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Elektronischer Rechtsverkehr beim Amtsgericht Bamberg

Das Amtsgericht Bamberg wird am 03.02.2020 mit Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs beginnen. Dies gilt zunächst für die Zivilabteilung und die Abteilung für Familiensachen. Die Abteilung für Strafsachen wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Elektronisch eingereichte Dokumente werden damit über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an die beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weitergeleitet. In Papierform eingereichte Schriftsätze und Anlagen werden auch weiterhin in Papierform an die (Gegen-) Kanzleien übermittelt.

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