Bayerische Sozialgerichtsbarkeit – XJustiz-Viewer für die Einsicht in elektronische Akten

Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung erreicht die Sozialgerichte eine steigende Zahl elektronischer Beklagtenakten. Als erster großer Träger versendet die Bundesagentur für Arbeit ihre Akten in Bayern seit Januar 2021 ausschließlich in Form der sog. XJustiz-Akte. Weitere Träger wie die Deutsche Rentenversicherung sowie verschiedene Berufsgenossenschaften und Krankenkassen bereiten einen solchen Versand bereits vor.

Für die Darstellung der Akte benötigt der Empfänger einen XJustiz-Viewer, d.h. ein Programm, das in der Lage ist, die übermittelte Aktenstruktur zu visualisieren. Derzeit steht den meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in ihrer Kanzleisoftware ein solcher Viewer noch nicht zur Verfügung. Noch können einzelne Sozialgerichte die XJustiz-Akte für die Akteneinsicht in ein Gesamt-PDF umwandeln. Abgesehen von damit verbundenen rechtlichen Fragen ist allerdings absehbar, dass ein solcher Service bei einem zu erwartenden weiteren Anstieg der eAkte-Eingänge nicht mehr geleistet werden kann.

Betroffene Kanzleien sollten daher die Anbieter ihrer Kanzleisoftware möglichst bald darüber informieren, dass ein solcher XJustiz-Viewer benötigt wird. Der einzige derzeit im Internet verfügbare Viewer (für Informationen siehe z. B. die Seite https://ervjustiz.de/) ist nur eine kurzzeitige Übergangslösung und nicht zur Integration in kommerzielle Kanzleisoftware bestimmt.

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