Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs in Bremen

Im Bundesland Bremen wird zum 01.01.2021 für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen) der elektronische Rechtsverkehr für professionelle Verfahrensbeteiligte verpflichtend einführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

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