Bitte beachten Sie die
wonach Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden in Schleswig-Holstein ab 01.01.2021 (vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen) unbar zu leisten sind. Als Zahlungsmittel stehen die Überweisung auf ein Konto der Landeskasse sowie die Verwendung elektronischer Gerichtskostenmarken zur Verfügung. Zahlungen per Gerichtskostenstempler werden nicht mehr angenommen.