Keine Verschiebung der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich gegen eine Verschiebung des elektronischen Rechtsverkehrs ausgeprochen. Hintergrund ist ein Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.10.2020, die aktive Nutzungspflicht für Anwältinnen und Anwälte zunächst bis zum Jahre 2025 zurückzustellen, bis flächendeckend funktionierende Internetzugänge gewährleistet werden können.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

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