Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2021/II

RENOpraxis für Kanzleimitarbeiter/innen

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Aufhebung der Allgemeinen Prozesserklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Konjunkturumfrage Winter 2020 in den Freien Berufen – Ergebnisse

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Kammerbeitrag und beA-Umlage 2021 – wichtige Informationen für alle Kammermitglieder

Corona – Homeoffice in Anwaltskanzleien

Corona – Online-Vortrag des Deutschen Anwaltsinstituts zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 29.01.2021

Corona – aktuelle Informationen auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Corona – digitale Besuchererfassung am Landgericht Bayreuth

Corona – Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Suche nach Pflichtverteidigern im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV)

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2020 für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte (neuer Statusbericht)

Zahlungsverkehr mit den Gerichten und Justizbehörden in Schleswig-Holstein

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 am 01.01.2021 in Kraft getreten

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

Absenkung der Umsatzsteuersätze – Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021

Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2021

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2021

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2021/II

Die schriftliche Prüfung 2021/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:

  • Am Dienstag, 18.05.2021, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Am Donnerstag, 20.05.2021, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich

Anmeldungen haben in der Zeit vom 01.02.2021 bis 26.03.2021 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 10.07.2021, in der Klara-Oppenheimer-Schule in Würzburg und am Samstag, 17.07.2021, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 30.07.2021, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2020 und der Homepage der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.

RENOpraxis für Kanzleimitarbeiter/innen

Die Zeitschrift „RENOpraxis“ wird herausgegeben von der RENO-Vereinigung und ist für Mitglieder eines RENO-Vereins kostenlos.

Die beiden RENO Ortsvereine Würzburg und Umgebung sowie Franken mit Sitz in Bamberg  verschicken jeweils an die ersten fünf Interessenten, die sich melden, ein Probeexemplar, in dem Fachwissen sowie Unterstützung für Azubis angeboten werden. Die Daten werden ausschließlich für den Versand benötigt und nach diesem sofort gelöscht. Interessenten werden gebeten, sich unmittelbar an die beiden Vereine zu wenden.

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 (GVBl. S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.10.2020 (GVBl. S. 611), wurde durch

erneut geändert. Die Änderung ist am 16.01.2021 in Kraft getreten.

Mit der Änderung wurde das Ende der Meldefrist für die Erste Juristische Staatsprüfung von den Vorlesungszeiten entkoppelt und einheitlich auf zehn Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung festgelegt. Die Änderung war notwendig geworden, weil sich im Zuge der Corona-Krise gezeigt hat, dass mitunter zeitliche Verschiebungen der Vorlesungszeiten erforderlich sind, die dazu führen können, dass der zwischen dem Ende der Meldefrist und dem Beginn der Prüfung liegende Zeitraum nicht ausreichend ist, um die Prüfung ordnungsgemäß vorzubereiten.

Aufhebung der Allgemeinen Prozesserklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit seine Allgemeine Prozesserklärung vom 27.06.2017 für alle ab 01.01.2021 neu eingegangenen Verfahren widerrufen. Für die bis dorthin anhängig gewordenen Verfahren gilt sie weiter, mit Ausnahme des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und der Zustimmung zur Erledigung der Hauptsache, soweit noch keine prozessuale Gestaltungswirkung eingetreten ist.

Der mit der Aufhebung verbundene Wegfall genereller Prozesserklärungen hat auch Einfluss auf künftige Klageerwiderungen des Bundesamtes. Prozesserklärungen wird das Bundesamt nunmehr mittels individualisierbarer Standardklageerwiderungen abgeben, sofern im Einzelfall keine Gründe vorliegen, hiervon abzuweichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Konjunkturumfrage Winter 2020 in den Freien Berufen – Ergebnisse

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat die Ergebnisse der Konjunkturumfrage Winter 2020 veröffentlicht.

Danach zeigt sich, dass die bisherige Bilanz des Corona-Jahres 2020 für vier von zehn Freiberuflern kritisch ist. Bei ihnen hat sich die Lage im Vergleich zu 2019 verschlechtert. Für 25,3 % von ihnen ist der bisher entstandene wirtschaftliche Schaden bereits existenzbedrohend. Weitere 13,8 % befürchten dieses Szenario 2021.

Dies basiert auf einem merklichen Auftragsrückgang seit März von mehr als der Hälfte, der jeden dritten Freiberufler trifft. Nachdem bereits Stellen abgebaut werden mussten, sind derzeit weitere rund 140.000 Stellen bedroht. Die Krise geht an die Substanz. Um sie abzufedern, hat jeder dritte Betroffene betriebliche Rücklagen eingesetzt, 7,5 % sogar seine Altersvorsorge.

Weitere Erkenntnisse entnehmen Sie bitte der

Kammerbeitrag und beA-Umlage 2021 – wichtige Informationen für alle Kammermitglieder

Der Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer Bamberg erinnert alle Kammermitglieder daran, dass der jährliche Kammerbeitrag und die beA-Umlage für 2021 bereits am 01.01.2021 zur Zahlung fällig waren.

Die Bankverbindung der RAK Bamberg lautet wie folgt: HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28. Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihre Mitgliedsnummer (falls bekannt) oder Ihren Namen an.

Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte schriftliche Mitteilung mittels Postversandes nicht erfolgen wird, nachdem ein solches Vorgehen in den vergangenen Jahren für einige Verwirrung gesorgt hat und die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Auch die Versendung einer Zahlungserinnerung mittels beA findet aus technischen Gründen nicht statt.

Ebenso verschickt die Kammer keine Beitragsbescheide. Denn Rechtsgrundlagen zur Erhebung des Kammerbeitrags und der beA-Umlage sind die Beitragsordnung und die Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs. Beide Ordnungen finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/.

Im Falle der Säumnis werden Kosten von 15,00 € erhoben. Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften! Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben (ein Formular finden Sie unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/zulassung-und-mitgliedschaft/kammerbeitrag-und-bea-umlage/), wird der Beitrag und/oder die beA-Umlage am 04.02.2021 eingezogen.

Die beA-Umlage 2021 beträgt aufgrund der im November 2020 durchgeführten schriftlichen Abstimmung der Kammermitglieder 50,00 €.

Der Kammerbeitrag für ihre individuelle Mitgliedschaft ergibt sich aus den Bestimmungen der Beitragsordnung. Gerne können Sie sich bei Fragen zur konkreten Höhe an die zuständige Mitarbeiterin der Kammergeschäftsstelle, Frau Rauser (Telefon: 0951/98620-44), wenden. Gleiches gilt für den Fall Ihrer Nachfrage, ob Sie bereits ein Lastschriftmandat erteilt haben.

Corona – Homeoffice in Anwaltskanzleien

Am 27.01.2021 ist die vom Bundesministerium für Abeit und Soziales verkündete

in Kraft getreten. Sie ist (zunächst) bis 15.03.2021 befristet und enthält u. a. die Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Beschäftigten im Falle von Büroarbeit (oder vergleichbaren Tätigkeiten) anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen (§ 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV).

Diese Pflicht trifft auch die Betreiber von Anwaltskanzleien, so dass um Beachtung gebeten wird. Dies gilt auch für die anderen Regelungen der Verordnung, insbesondere die (sonstigen) Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb (§ 2 Corona-ArbSchV) und die Bestimmungen zum Mund-Nasen-Schutz (§ 3 Corona-ArbSchV nebst Anlage).

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Abeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html. Unter https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html werden FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung beantwortet.

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Corona – Online-Vortrag des Deutschen Anwaltsinstituts zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 29.01.2021

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) bietet im Hinblick auf die am 20.01.2021 vom Bundesminister für Arbeit und Soziales gezeichnete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) am Freitag, 29.01.2021, von 10:00 Uhr bis 12:45 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema „Die neue Homeoffice-(Angebots-)Pflicht nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) aus Arbeitnehmer- und aus Arbeitgebersicht“ an. Zur Veranstaltung gelangen Sie über diesen Link.

Mitglieder der RAK Bamberg können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 109,00 € teilnehmen. Anmeldungen sind über das DAI eLearning Center möglich.

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Corona – aktuelle Informationen auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg veröffentlicht schon seit Beginn der Corona-Krise im März 2020 auf ihrer Internetseite https://www.rakba.de regelmäßig und stets aktuell die wichtigsten Informationen zum Pandemiegeschehen und dessen Auswirkungen auf Anwaltskanzleien. Über nachfolgende Links gelangen Sie unmittelbar zu Ihrer Berufsgruppe:

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Corona – digitale Besuchererfassung am Landgericht Bayreuth

In den Gerichtsgebäuden des Landgerichts Bayreuth wurde eine digitale Besuchererfassung eingerichtet. Eine in Papier gefasste Selbstauskunft muss daher nicht mehr ausgefüllt werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Gerichts unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/ (Rubrik „Wichtige Informationen zum Corona-Virus“) sowie dem nachstehenden Dokument.

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Corona – Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Entscheidungen:

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Suche nach Pflichtverteidigern im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV)

Im Newsletter von Dezember 2019 wurde bereits auf das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 hingewiesen. Gleichzeitig wurden alle Kolleginnen und Kollegen, die an der Übernahme von Pflichtverteidigungen interessiert sind, gebeten, die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu benachrichtigen.

Seit 10.12.2020 erfolgt nunmehr eine entsprechende Meldung an die Bundesrechtsanwaltskammer, welche die Suchfunktion nach Pflichtverteidigern am 13.01.2021 im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) freigeschalten hat. Damit können jetzt auch die Justiz und das rechtsuchenden Publikum über die Anzeige im BRAV nach Pflichtverteidigern suchen.

Weitere Interessenbekundungen nimmt die Kammergeschäftsstelle gerne entgegen.

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Am 04.01.2021 hat eine neue Mitarbeiterin ihre Tätigkeit in der Kammergeschäftsstelle aufgenommen. Lisa Nikol trat die Nachfolge von Tobias Kirchner an, der Ende November 2020 ausgeschieden war.

Damit haben sich auch die Aufgaben und Zuständigkeiten geändert. Näheres können Sie der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/geschaeftsstelle/ entnehmen.

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2020 für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat seinen Ergebnisbericht zur STAR-Befragung 2020 (Zahlen für das Jahr 2018) vorgelegt. Er befasst sich wie üblich mit der beruflichen und wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der Anwaltschaft. Einzelheiten für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte (neuer Statusbericht)

Die Anzahl der Gerichte in Bayern, die seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet haben, nimmt weiter zu. Auch im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben viele Gerichte damit begonnen, elektronische Dokumente nicht nur entgegenzunehmen (Stufe 1), sondern auch aktiv an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu versenden. Eine aktuelle Übersicht über die betroffenen bayerischen Gerichte finden Sie im

Im hiesigen Bezirk handelt es sich um das

  • Landgericht Coburg (Zivilabteilung) seit 11.02.2019
  • Amtsgericht Obernburg mit Zweigstelle Miltenberg (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Amtsgericht Aschaffenburg mit Zweigstelle Alzenau (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Landgericht Aschaffenburg (alle Abteilungen) seit 07.10.2019
  • Landgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Gemünden (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Kitzingen (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Landgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 11.11.2019
  • Amtsgericht Bad Kissingen (Zivil-, Familienabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung) seit 11.11.2019
  • Landgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 25.11.2019
  • Amtsgericht Bamberg (Zivil-, Familienabteilung) seit 03.02.2020
  • Amtsgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 10.02.2020
  • Amtsgericht Kulmbach seit 02.06.2020
  • Oberlandesgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 06.07.2020
  • Neu: Bayerische Oberste Landesgericht seit 14.09.2020
  • Neu: Amtsgericht Bad Neustadt/Saale seit 14.09.2020
  • Neu: Amtsgericht Forchheim seit 21.09.2020
  • Neu: Amtsgericht Haßfurt seit 21.09.2020
  • Neu: Amtsgericht Coburg seit 12.10.2020 (Zivilabteilung, Abteilung für Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung, Insolvenzgericht), seit 19.10.2020 (Familienabteilung), seit 26.10.2020 (Strafabteilung) und seit 02.11.2020 (Betreuungsgericht, Nachlassgericht)
  • Neu: Amtsgericht Kronach seit 12.10.2020 (Zivilabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung), seit 19.10.2020 (Familienabteilung), seit 26.10.2020 (Strafabteilung) und seit 02.11.2020 (Betreuungsgericht, Nachlassgericht)
  • Neu: Amtsgericht Lichtenfels seit 12.10.2020 (Zivilabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung), seit 19.10.2020 (Familienabteilung), seit 26.10.2020 (Strafabteilung) und seit 02.11.2020 (Betreuungsgericht)
  • Neu: Landgericht Coburg (Strafabteilung) seit 26.10.2020
  • Neu: Amtsgericht Bamberg (Strafabteilung) seit 23.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Gerichte die Kommunikation mit der Anwaltschaft ohne weitere Nachfrage elektronisch führen und auch Zustellungen über das beA – bei Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) – vornehmen. Schon aus diesem Grunde sollten alle Kolleginnen und Kollegen ihre passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) Ernst nehmen.

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Zahlungsverkehr mit den Gerichten und Justizbehörden in Schleswig-Holstein

Bitte beachten Sie die

wonach Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden in Schleswig-Holstein ab 01.01.2021 (vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen) unbar zu leisten sind. Als Zahlungsmittel stehen die Überweisung auf ein Konto der Landeskasse sowie die Verwendung elektronischer Gerichtskostenmarken zur Verfügung. Zahlungen per Gerichtskostenstempler werden nicht mehr angenommen.

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Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 am 01.01.2021 in Kraft getreten

Wie im Newsletter von Dezember 2020 bereits angekündigt ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 am 01.01.2021 in Kraft getreten. Es steht nachfolgend zum Download bereit.

Die wesentlichen Neuerungen im anwaltlichen Kostenrecht lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Wertgebühren nach §§ 13 und 49 RVG, die Betragsrahmengebühren in Straf- und Bußgeldsachen sowie die Festgebühren der Beratungshilfe werden um linear 10 % angehoben; die Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten um 20 %.
  • Der Regelwert in Kindschaftsschen (§ 45 Abs. 1 FamGKG) wird von 3.000,00 € auf 4.000,00 € erhöht; auch für Klagen auf Feststellung einer Mietminderung bei Wohnraummiete ist jetzt der Jahresbetrag der Mietminderung maßgeben (§ 41 Abs. 5 S. 1 GKG).
  • Strukturelle Änderungen gibt es insbesondere
    • bei der Anrechnung mehrerer Gebühren aus Teilwerten (§ 15a Abs. 2 RVG)
    • bei der Gebührenbestimmung bei Vorbefassung des Rechtsanwalts (§ 14 Abs. 2 RVG)
    • beim Anfall einer Einigungs- oder Erledigungsgebühr im Falle einer Beratung (Vorb. 1 VV RVG)
    • bei der Streitverkündung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG)
    • beim Anfall der Terminsgebühr bei Vergleichsabschluss im schriftlichen Verfahren (Nrn. 3104 und 3106 VV RVG)
    • beim Abschluss eines Mehrvergleichs im Sozial- und Verwaltungsrecht (Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG) sowie beim Mehrvergleich durch den im Wege der PKH/VKH beigeordneten Rechtsanwalt, auch im Rahmen des PKH-Bewilligungsverfahrens (§ 48 Abs. 1 und 3 RVG)
    • bei der Rückwirkung der Pflichtverteidigerbestellung (§ 48 Abs. 6 RVG), beim Längenzuschlag des Pflichtverteidigers (Vorb. 4.1 Abs. 3 VV RVG) und bei der Anrechnung von Zahlungen bei Pflichtverteidigung (§ 58 Abs. 3 RVG)
    • bei der Anrechnung auf die PKH-Vergütung (§ 58 Abs. 2 S. 2 RVG)
    • bei der Fahrtkostenpauschale (jetzt 0,42 € pro km) sowie beim Tage- und Abwesenheitsgeld (jetzt 30,00 €, 50,00 € und 80,00 €)

§ 60 RVG enthält eine Übergangsregelung. Entscheidend für die Anwendung des neuen Rechts ist für die Wahlanwaltsvergütung, dass die unbedingte Auftragserteilung nach 31.12.2020 erfolgt. Dies gilt auch für die Vergütung des bestellten oder beigeordneten Anwalts, es sei denn, dass ein Auftrag des Mandanten nicht zugrunde liegt; dann gilt das Datum der Bestellung bzw. Beiordnung.

Einen Überblick über die wichtigsten Gebührentabellen erhalten Sie auf der Internetseite rvg-tabelle.de von Sabine Jungbauer. Einen Prozesskostenrechner finden sie auf rvg-rechner.de.

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

Am 30.12.2020 ist das

im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Um Verbraucher vor überhöhten Inkassokosten zu schützen wurden u. a. Anpassungen bei der Geschäftsgebühr- und der Einigungsgebühr nach Nrn. 2300 und 1000 VV RVG vorgenommen und die Darlegungs- und Informationspflichten für Inkassodienstleister gemäß § 13a RDG sowie für Rechtsanwälte gemäß § 43d BRAO erweitert. Diese Änderungen (Art. 1, 2 und 3 des Gesetzes) werden allerdings erst am 01.10.2021 in Kraft treten.

Darüber hinaus sieht das Gesetz u.a. folgende Änderungen vor, die schon am 01.01.2021 in Kraft getreten sind:

  • Anpassungen in den §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 und 753a ZPO.
  • Eine Ergänzung in § 4 Abs. 2 S. 1 EuRAG aufgrund des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.

Absenkung der Umsatzsteuersätze – Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte

Zuletzt im 14. Sondernewsletter zur Corona-Krise von August 2020 wurden die umsatzsteuerlichen Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Sie wurden mit beigefügten

ergänzt. Der Beitrag ist auch auf der Internetseite der BRAK unter https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/aus-der-arbeit-der-ausschuesse/hinweise-rechnungslegung-ust-absenkung-erhoehung_akt.stand_2020-12.pdf veröffentlicht.

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021

Die

vom 28.12.2020 sieht seit 01.01.2021 folgende Beträge vor, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind:

  • für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen: 223,00 €
  • für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner: 491,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Erwachsene: 393,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 410,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 340,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 311,00 €

Höhere Freibeträge wurden für die Stadt und den Landkreis München sowie für die Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg festgelegt. Die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2021

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue

zum Kindesunterhalt vorgestellt. Sie ist seit 01.01.2021 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2020. Der Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1) für Kinder bis zum fünften Lebensjahr hat sich von 369,00 € auf 393,00 €, für Sechs- bis Elfjährige von 424,00 € auf 451,00 € und für Zwölf- bis 17-Jährige von 497,00 € auf 528,00 € erhöht. Dementsprechend sind auch die Tabellensätze der höheren Einkommensgruppen gestiegen.

Ebenso gestiegen ist das staatliche Kindergeld. Es beläuft sich seit 01.01.2021 auf 219,00 € für ein erstes und zweites Kind, 225,00 € für ein drittes Kind und jeweils 250,00 € für jedes weitere Kind.

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2021

Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2021 entnehmen Sie bitte der nachstehenden Ausschreibung (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 veröffentlicht. Diese steht nachfolgend zum Download bereit, ebenso eine Übersicht der Entwicklung seit 1998.

Die Anzahl der Ausbildungsverträge ist mit 3.690 im Vergleich zum Vorjahr (4.174) erneut gesunken; der Rückgang fällt mit -11,6 % deutlich höher aus als in den Vorjahren.

Im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden 2.697 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr 3.074), im Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 993 (Vorjahr: 1.100). 22 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Teil deutliche Rückgänge, darunter auch die RAK Bamberg.

Die Statistik für alle Freien Berufe können Sie hier herunterladen:

Im Ergebnis sind zwischen 01.10.2019 und dem 30.09.2020 von den Kammern der Freien Berufe insgesamt 43.240 (Vorjahr: 46.326) neue Ausbildungsverträge registriert worden. Dies bedeutet einen Rückgang um 6,7 % gegenüber dem Vorjahreswert. Betrachtet man die regionale Verteilung, sind Rückgänge sowohl in den alten Bundesländern (-6,7 % bzw. 2.785 Verträge weniger als im Vorjahr) als auch in den neuen Bundesländern (-6 % bzw. 301 Verträge weniger) zu verzeichnen.