Der Bundesrat hat am 18.12.2020 einstimmig das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 gebilligt. Vorbehaltlich der rechtzeitigen Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird die RVG-Reform damit am 01.01.2021 in Kraft treten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Presseerklärung von Bundesrechtsanwaltskammer und Deutschem Anwaltverein.