RVG-Anpassung kann zum 01.01.2021 in Kraft treten

Der Bundesrat hat am 18.12.2020 einstimmig das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 gebilligt. Vorbehaltlich der rechtzeitigen Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird die RVG-Reform damit am 01.01.2021 in Kraft treten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Presseerklärung von Bundesrechtsanwaltskammer und Deutschem Anwaltverein.