Absenkung der Umsatzsteuersätze – Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte

Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 16% im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 betrifft auch die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat deshalb ihre Handlungshinweise ergänzt. Die aktuelle Fassung (Stand Juli 2020) des Ausschusses Steuerrecht steht nachfolgend zum Download bereit.

Das Begleitschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.06.2020 können Sie ebenfalls herunterladen.