Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2021

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue

zum Kindesunterhalt vorgestellt. Sie ist seit 01.01.2021 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2020. Der Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1) für Kinder bis zum fünften Lebensjahr hat sich von 369,00 € auf 393,00 €, für Sechs- bis Elfjährige von 424,00 € auf 451,00 € und für Zwölf- bis 17-Jährige von 497,00 € auf 528,00 € erhöht. Dementsprechend sind auch die Tabellensätze der höheren Einkommensgruppen gestiegen.

Ebenso gestiegen ist das staatliche Kindergeld. Es beläuft sich seit 01.01.2021 auf 219,00 € für ein erstes und zweites Kind, 225,00 € für ein drittes Kind und jeweils 250,00 € für jedes weitere Kind.