In den Gerichtsgebäuden des Landgerichts Bayreuth wurde eine digitale Besuchererfassung eingerichtet. Eine in Papier gefasste Selbstauskunft muss daher nicht mehr ausgefüllt werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Gerichts unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/ (Rubrik „Wichtige Informationen zum Corona-Virus“) sowie dem nachstehenden Dokument.