Aufhebung der Allgemeinen Prozesserklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit seine Allgemeine Prozesserklärung vom 27.06.2017 für alle ab 01.01.2021 neu eingegangenen Verfahren widerrufen. Für die bis dorthin anhängig gewordenen Verfahren gilt sie weiter, mit Ausnahme des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und der Zustimmung zur Erledigung der Hauptsache, soweit noch keine prozessuale Gestaltungswirkung eingetreten ist.

Der mit der Aufhebung verbundene Wegfall genereller Prozesserklärungen hat auch Einfluss auf künftige Klageerwiderungen des Bundesamtes. Prozesserklärungen wird das Bundesamt nunmehr mittels individualisierbarer Standardklageerwiderungen abgeben, sofern im Einzelfall keine Gründe vorliegen, hiervon abzuweichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten: