Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 (GVBl. S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.10.2020 (GVBl. S. 611), wurde durch

erneut geändert. Die Änderung ist am 16.01.2021 in Kraft getreten.

Mit der Änderung wurde das Ende der Meldefrist für die Erste Juristische Staatsprüfung von den Vorlesungszeiten entkoppelt und einheitlich auf zehn Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung festgelegt. Die Änderung war notwendig geworden, weil sich im Zuge der Corona-Krise gezeigt hat, dass mitunter zeitliche Verschiebungen der Vorlesungszeiten erforderlich sind, die dazu führen können, dass der zwischen dem Ende der Meldefrist und dem Beginn der Prüfung liegende Zeitraum nicht ausreichend ist, um die Prüfung ordnungsgemäß vorzubereiten.