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Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Lesen Sie bitte die Informationen und die Pressemitteilung des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V. zu folgenden Themen:

Der Bayerische Rundfunk hat in seinem Rundschau-Magazin und in den Online-Nachrichten über den Pakt zum Bürokratieabbau berichtet:

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/regierung-und-wirtschaft-wollen-der-buerokratie-an-den-kragen,RpXzcA1

Zur Erinnerung: Wahl des Kammervorstands 2020

Es wird daran erinnert, dass in den nächsten Wochen die Neuwahl des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg stattfindet, die erstmals als Briefwahl ausgetragen wird. Die Wahlbekanntmachung nebst Wahlausschreibung wurde im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2019 veröffentlicht und am 10.01.2020 per beA an alle Kammermitglieder verschickt. Sie steht zudem auf der Kammerhomepage unter www.rakba.de (Stichwort: Wahl des Vorstands 2020) zum Download bereit.

Weitere Informationen zur Wahl und die wichtigsten Dokumente können Sie ebenfalls auf der Internetseite herunterladen. Dies gilt auch für die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Bitte beachten Sie, dass die Frist hierfür am Donnerstag, 13.02.2020, 10:00 Uhr, ablaufen wird.

Kammertag am 24.04.2020 in Bamberg – Save the date!

Am Freitag, 24.04.2020, findet im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2020 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 13:00 Uhr beginnen. Bereits für 09:00 Uhr ist eine – wie immer kostenlose – Fortbildungsveranstaltung geplant. Um 12:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu reservieren. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von März 2020 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.

Elektronischer Rechtsverkehr beim Amtsgericht Bamberg

Das Amtsgericht Bamberg wird am 03.02.2020 mit Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs beginnen. Dies gilt zunächst für die Zivilabteilung und die Abteilung für Familiensachen. Die Abteilung für Strafsachen wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Elektronisch eingereichte Dokumente werden damit über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an die beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weitergeleitet. In Papierform eingereichte Schriftsätze und Anlagen werden auch weiterhin in Papierform an die (Gegen-) Kanzleien übermittelt.

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Kommunikation per Telefax zunehmend störungsanfällig

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat in beigefügtem

darauf hingewiesen, dass durch die Umstellung auf ein sog. Next-Generation-Network bzw. All-IP Netz eine datenschutzkonforme und rechtssichere Übermittlung von sensiblen und vertraulichen Daten per Telefax nicht mehr gewährleistet werden kann. Durch die damit verbundene Stückelung in verschiedene Pakete können Informationen verloren gehen, so dass ein Telefax nur unvollständig ankommt oder die Übertragung ganz abbricht. Gleichwohl erhält der Versender häufig eine – systemtechnisch erzeugte, nicht abschaltbare – Bestätigung des ordnungsgemäßen Eingangs.

Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird daher dringend empfohlen, künftig von einer Übersendung per Telefax an die Gerichte und Staatsanwaltschaften Abstand zu nehmen. Als Alternative steht die Kommunikation über den OSCI-Weg (z. B. beA) offen. Sollte ein Verzicht auf die Fax-Übermittlung im Einzelfall nicht möglich sein, wird darum gebeten, den Empfänger zeitgleich über ein weiteres Medium (Telefon, E-Mail) über den Versand zu informieren und eine Bestätigung über die Vollständigkeit des Faxeingangs einzuholen.

Auch die Telefax-Kommunikation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg verläuft in letzter Zeit nicht störungsfrei. Die Übertragungen kommen in der Geschäftsstelle teilweise nicht oder fehlerhaft bzw. unvollständig an. Bitte nutzen Sie deshalb vor allem bei wichtigen Sendungen und Nachrichten (z. B. Übermittlung von Fortbildungsnachweisen gem. § 15 FAO) die elektronische Kommunikation über das besondere elektronische Anwaltspostfach.

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Vertreterbestellung und beA beim Jahreswechsel

Nicht wenige Kolleginnen und Kollegen haben Anfang des Jahres eine E-Mail erhalten, wonach ihre Zuordnung als Vertreter im beA-System gelöscht wurde. Weil diese Nachricht für einige Verwirrung gesorgt hat, soll auf Folgendes hingewiesen werden:

Sofern Sie für das Kalenderjahr 2019 einen Jahresvertreter bestellt und dies ordnungsgemäß der Rechtsanwaltskammer angezeigt haben (§ 53 Abs. 2 BRAO), wurde die Vertretung im Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen. Gleichzeitig wurde der Vertreter ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach zugeordnet, so dass ihm Zugriff auf Ihr beA eingeräumt bzw. er berechtigt wurde, die Nachrichtenübersicht einzusehen. Nach dem Ende der Vertretung mit Ablauf des 31.12.2019 wurde dieses Zugriffsrecht automatisch entzogen.

Um die Berechtigung zu erneuern, müssen Sie lediglich die Vertreterbestellung für das Kalenderjahr 2020 vornehmen und der Kammergeschäftsstelle mitteilen. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular „Anzeige einer Vertreterbestellung“, das auf der Homepage der RAK Bamberg zum Download bereit steht.

Weitere Informationen zur Rolle des Vertreters finden Sie im beA-Newsletter der BRAK Nr. 1/2020. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrem Vertreter selbst die notwendigen Rechte einräumen müssen, damit er die in Ihrem beA eingehenden Nachrichten auch öffnen und weiter bearbeiten kann.

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Kooperation zwischen der RAK Bamberg und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)

Im Rahmen der Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat das Deutsche Anwaltsinstitut eine Aufstellung über sein Seminarangebot im ersten Halbjahr 2020 sowie die Fortbildungsveranstaltungen im März 2020 übermittelt. Diese finden Sie nachstehend zum Download.

Alle DAI-Veranstaltungen können Sie zudem auf der Kammer-Homepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen abrufen. Bitte beachten Sie den ermäßigten Teilnehmerbeitrag für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Fortbildungsveranstaltung aus dem privaten Baurecht am 22.04.2020 in Bamberg

Am Mittwoch, 22.04.2020, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Baurecht an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Großen Saal des Bistumshauses St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Referent ist Ulrich Schröder, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main und dort seit 2016 Leiter eines Bausenats. Er betreut in der NJW-Redaktion das private Baurecht, ist Mitherausgeber der NZBau und seit vielen Jahren bundesweit als Referent für alle am Bauprozess beteiligten Berufsgruppen tätig. Er wird sich mit der aktuellen Entwicklung und Rechtsprechung im privaten Baurecht befassen und einige Entscheidungen aus dem Bauvertragsrecht, dem Bauträgerrecht, dem Architektenrecht und dem Bauprozessrecht vorstellen.

Nähere Informationen können Sie der Einladung entnehmen, die demnächst per beA an alle Kammermitglieder verschickt werden wird.

11. Bayreuther Energierechtstage am 26.03. und 27.03.2020

Die Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht an der Universität Bayreuth (FER) veranstaltet am 26.03. und 27.03.2020 die 11. Bayreuther Energierechtstage, zu denen alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg herzlich eingeladen sind. Die zweitägige Tagung trägt den Titel „Energierecht nach dem Clean energy package“.

Näher Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem

Handlungshinweise zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf die vom Ausschuss Steuerrecht überarbeiteten Handlungshinweise „Zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte“ hingewiesen. Diese finden Sie nachstehend zum Download.

Mit diesen Handlungshinweisen aktualisiert und ergänzt der Ausschuss seine ursprünglichen Anmerkungen zu dieser Thematik aus dem Jahr 2017.

Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl eröffnet

Zum 01.01.2020 wurde in Kehl die neue Universalschlichtungsstelle des Bundes eröffnet. Sie wird durch den Verein „Zentrum für Schlichtung e.V.“ betrieben, der zunächst für vier Jahre mit dieser Aufgabe beliehen wurde. Hintergrund ist, dass die bislang den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Schlichtung für Verbraucher (sog. Universalschlichtung) gemäß § 29 VSBG seit Jahresbeginn dem Bund zufällt.

Näheres entnehmen Sie bitte der

Verbraucher können sich wegen Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis mit einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt auch an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden.

Mitteilungspflicht für Steuergestaltungsmodelle in Kraft getreten

Zum 01.01.2020 ist das

in Kraft getreten. Damit wurde die Richtlinie 2018/822/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC 6) in deutsches Recht umgesetzt.

Mit der Neuregelung in §§ 138d ff. der Abgabenordnung geht eine Durchbrechung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht einher. Der Rechtsanwalt ist in bestimmtem Fällen verpflichtet, Steuergestaltungsmodelle seiner Mandanten anzuzeigen.

Leitlinien der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine nichtamtliche Übersetzung der Leitlinien der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht, die nachfolgend zum Download bereit steht.

Sie ist auch auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/aufsicht-nach-dem-geldwaeschegesetz/ zu finden.

Konjunkturumfrage Winter 2019 in den Freien Berufen – Ergebnisse

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat die Ergebnisse der Konjunkturumfrage Winter 2019 veröffentlicht. Danach ist das Geschäftsklima insgesamt optimistischer als in der gewerblichen Wirtschaft, wo sich die Einschätzung zur aktuellen Lage eher eingetrübt hat.

Ihre Geschäftsentwicklung im kommenden Halbjahr sehen die Freiberufler stabil positiv: Rund 45 % beurteilen sie als gut, rund 43 % als befriedigend – eine leichte Aufhellung im Vergleich zu den Vorjahreswerten. Ihr Personal wollen 10 % der Befragten in den nächsten zwei Jahren aufstocken, 80 % möchten es beibehalten. Allerdings macht sich hierbei der Fachkräftebedarf bemerkbar, die Mitarbeiterbindung wird wichtiger. Über 31 % der Befragten geben an, bereits jetzt über ihrer Kapazitätsgrenze zu arbeiten und begründen dies überwiegend mit hoher Nachfrage (rund 80 %), aber auch mit Fachkräftemangel (knapp 35 %).

Näheres entnehmen Sie bitte der

Eltern- und Ausbildersprechtag der Berufsschule Schweinfurt am 19.02.2020

Um die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Ausbildungsbetrieben und Berufsschule zu vertiefen lädt die Schweinfurter Ludwig-Erhard Schule zu ihrem jährlichen Sprechtag ein. Er findet am Mittwoch, 19.02.2020, um 16:00 Uhr statt. Alle hauptamtlichen Lehrkräfte werden im Hause sein und für Einzelgespräche zur Verfügung stehen.

Bundeswettbewerb Fremdsprachen 2020

Im Jahre 2020 findet erneut der Team Beruf im Bundeswettbewerb Fremdsprachen statt, in dem Berufsstarter ihr Sprachtalent beweisen können. Bis zu acht Auszubildende oder berufliche Schüler bilden zusammen ein Team, das einen Film oder ein Hörspiel erarbeitet und zum Wettberwerb einreicht. Dies kann ein Wirtschaftskrimi oder ein Beitrag über ihren typischen Arbeitsalltag sein. Gefragt sind Freude an Sprachen, Eigenständigkeit , Kreativität, Team- und Projektarbeit und die Beschäftigung mit berufsorientierten Themen.

Die ausführliche Ausschreibung und Anmeldung finden Sie unter www.bundeswettbewerb-fremdsprachen.de. Anmeldeschluss ist Freitag, 28.02.2020.

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020

Die

vom 20.12.2019 sieht seit 01.01.2020 folgende Beträge vor, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind:

  • für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 228,00 €
  • für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 501,00 €
  • für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter: Für Erwachsene 400,00 €, für Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 381,00 €, für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 358,00 €, für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 289,00 €

Wahl zum Kammervorstand 2020

Wie Sie dem Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2019 nochmals entnehmen konnten, findet in Kürze die Neuwahl des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt, die erstmals als Briefwahl ausgetragen wird. Die Wahlbekanntmachung nebst Wahlausschreibung wurde dort veröffentlicht. Sie wird zudem am 10.01.2020 per beA an alle Kammermitglieder verschickt und ab diesem Zeitpunkt auf der Kammerhomepage unter www.rakba.de (Stichwort: Wahl zum Kammervorstand 2020) zum Download bereit stehen.

Weitere Informationen zur Wahl und die wichtigsten Dokumente können Sie dann ebenfalls auf der Internetseite herunterladen. Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl!

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2020

In seiner Sitzung vom 13.12.2019 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2020 beschlossen. Danach werden sich keine Änderungen zu der seit 01.01.2019 geltenden Regelung ergeben.

Die gebildeten Vorstandsabteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Am 16.12.2019 hat eine neue Mitarbeiterin ihre Tätigkeit in der Kammergeschäftsstelle aufgenommen. Stefanie Pall trat die Nachfolge von Ilona Häder an, die mit Ablauf des 30.11.2019 in den verdienten Ruhestand verabschiedet wurde.

Damit haben sich auch die Aufgaben und Zuständigkeiten geändert. Näheres können Sie der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/geschaeftsstelle/ entnehmen.

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung – Pflichtverteidigerlisten

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 ist am 13.12.2019 in Kraft getreten. § 142 Abs. 6 StPO lautet seither wie folgt: „Wird dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger bestellt, den er nicht bezeichnet hat, ist er aus dem Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung) auszuwählen. Dabei soll aus den dort eingetragenen Rechtsanwälten entweder ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein anderer Rechtsanwalt, der gegenüber der Rechtsanwaltskammer sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für die Übernahme der Verteidigung geeignet ist, ausgewählt werden“.

Bis zum Abschluss der erforderlichen technischen Anpassungsarbeiten an den elektronisch geführten Rechtsanwaltsverzeichnissen ist sicherzustellen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihr Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen gegenüber ihrer Rechtsanwaltskammer bekunden können und Informationen hierüber für die Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügbar sind. Alle interessierten Kammermitglieder werden deshalb gebeten, die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg kurzfristig zu benachrichtigen. Schön wäre es, wenn Sie für Ihre Rückmeldung auch den elektronischen Weg mittels beA-Nachricht nutzen würden.

Versendung des Mitteilungsblatts „RAK-InFORM“ per beA

Im Dezember 2019 wurde das Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg erstmals – neben der Papierausgabe – auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach an alle Kammermitglieder versandt. Damit soll getestet werden, ob dieser einfache und kostengünstige Weg, über das Kammergeschehen zu informieren und amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen, auf die Zustimmung der Mitglieder stößt und – nach einer notwendigen Änderung der Geschäftsordnung in der nächsten Kammerversammlung – zukünftig zum Regelfall wird.

Um eine konkrete Einschätzung vornehmen zu können, werden alle Kolleginnen und Kollegen gebeten, konstruktive Kritik, Verbesserungswünsche oder einfach nur ihre Meinung, ob die ressourcensparende Versendung ausschließlich in elektronischer Form erfolgen soll, zu übermitteln. Hierfür bedankt sich der Kammervorstand schon jetzt.

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