BayVGH: Keine Außervollzugsetzung der Maskenpflicht

Mit Beschluss vom 05.05.2020 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 20 NE 20.926) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die 3. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) abgelehnt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der

Eine weitere Entscheidung zur Maskenpflicht – mit demselben Ergebnis – hat der BayVGH (Az. 20 NE 20.955) am 07.05.2020 getroffen.

Auch der Antrag auf Außervollzugsetzung der 3. BayIfSMV im Rahmen einer Popularklage (Az. Vf. 34-VII-20) wurde am 08.05.2020 zurückgewiesen.

Alle drei Entscheidungen stehen nachfolgend zum Download bereit.