Maskenpflicht in allen Gerichtsgebäuden im Bezirk des OLG Bamberg ab 11.05.2020

Nach Mitteilung des Oberlandesgerichts Bamberg besteht seit 11.05.2020 an allen ordentlichen Gerichten im OLG-Bezirk eine Maskenpflicht (anders noch unser Sondernewsletter vom 04.05.2020). Alle Besucher – und auch Justizangehörigen – haben beim Betreten von Gerichtsgebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nähere Regelungen treffen die einzelnen Amts- und Landgerichte selbst, weshalb allen Kolleginnen und Kollegen empfohlen wird, sich vorsorglich bei ihrer örtlichen Justizbehörde zu erkundigen. Dies gilt insbesondere für Ausnahmen zum Beispiel für Kinder bis zum sechsten Geburtstag oder Personen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.

Die Maskenpflicht gilt für alle Verkehrsflächen, insbesondere Wartebereiche vor Sitzungssälen, Sanitärräume und Bibliotheken, sowie beim Betreten der Sitzungssäle und von Diensträumen. Im Sitzungssaal selbst entscheidet der Vorsitzende aufgrund seiner sitzungspolizeilichen Gewalt über das Tragen einer Maske.

Zudem sind beim Aufenthalt in Justizgebäuden die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten wie beispielsweise das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 m, Verzicht auf Händeschütteln, häufiges Händewaschen und Nutzung von Desinfektionsmitteln, die im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude und in Bereichen mit hohem Besuchsaufkommen zur Verfügung stehen.

Die schriftliche Selbstauskunft zu COVID-19 ist weiterhin abzugeben. Das einschlägige (neue) Formular finden Sie nachstehend.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Oberlandesgerichts Bamberg unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/ und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2020/35.php.