Stellungnahme der BRAK zum Bericht über die Anwendung der DSGVO

Nach Art. 97 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss die Europäische Kommission dem Europaparlament und dem Rat bis 25.05.2020 und danach alle vier Jahre einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung der DSGVO vorlegen. Ziel ist es, mögliche Auffälligkeiten und Probleme in der Anwendung zu identifizieren. Hierzu hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine Stellungnahme erarbeitet, die nachfolgend zum Download zur Verfügung steht.

Die BRAK betont die Bedeutung des Schutzes des anwaltlichen Berufsgeheimnisses und fordert sektorspezifische Vorschriften für alle Rechtsanwälte in der Europäischen Union. Verbesserungen erkennt sie bei den Regelungen zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit; gleichzeitig verlangt sie die Konkretisierungen von Pauschalisierungen.