Notbetreuung von Kindern – Ausweitung ab 15.06.2020

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Betretungsverbote für gebäudebezogene Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 30.06.2020 verlängert, gleichzeitig aber mit Wirkung ab 15.06.2020 die Notbetreuung auf folgende Gruppen ausgeweitet:

  • Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 gemäß Art. 37 Abs. 1 S. 1 BayEUG schulpflichtig werden
  • Krippenkinder, die am Übergang zum Kindergarten stehen

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Ergänzend hierzu wurden die nachstehenden Formulare veröffentlicht, die bei erstmaliger Beantragung einer Notbetreuung auszufüllen und auf Verlangen bei der jeweiligen Kindertageseinrichtung abzugeben sind.

Umfassende Informationen zur Kinderbetreuung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php#Notbetreuung/.