5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und neuer Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ seit 30.05.2020 in Kraft

Am 30.05.2020 (zum Teil am 08.06.2020) ist die Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) vom 29.05.2020 in Kraft getreten. Sie ist bis 14.06.2020 gültig und enthält weitere Lockerungen beispielsweise im Bereich der Gastronomie (§ 13) und der Beherbergung (§ 14), der Erwachsenenbildung (§ 16) sowie des Betriebs von Sportanlagen (§ 9) und Freizeiteinrichtungen (§ 11). Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Zudem wurde als Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege der neue Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ vom 02.06.2020 veröffentlicht. Er ist seit 30.05.2020 als Richtlinie für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Verstöße gegen die 5. BayIfSMV und diverse Allgemeinverfügungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege anzuwenden.