Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte aktualisiert und dabei insbesondere die Ausführungen zur Ist-Versteuerung überarbeitet. Die Handlungshinweise (Stand: Mai 2020) finden Sie nachstehend.

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben.